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Keine Klage nach Pauschalvorwurf von Kunstfehlern

Verfasst: 15.09.2006, 06:22
von Ärzte Zeitung
Keine Klage nach Pauschalvorwurf von Kunstfehlern

ZWEIBRÜCKEN (dpa). Pauschale Vorwürfe, Ärzte einer Klinik hätten Patienten fehlerhaft behandelt, genügen nicht für eine Anklage. Das geht aus einem Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
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Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Az.: 1 Ws 237/06
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