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Privatärzte müssen beim ärztlichen Notfalldienst mitmachen

Verfasst: 02.09.2006, 07:29
von Ärztliche Praxis
Gericht:
Privatärzte müssen beim ärztlichen Notfalldienst mitmachen
Die rund 1 600 niedergelassenen Privatärzte in Nordrhein-Westfalen müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden beim ärztlichen Notfalldienst mitmachen.


01.09.06 - Alle niedergelassenen Ärzte seien nach dem Heilberufegesetz dazu verpflichtet beim Notfalldienst mitzumachen, argumentierte das Gericht (Az: 7 K 1506/06). Von dieser Pflicht könne ein Arzt nur ausnahmsweise etwa aus gesundheitlichen, familiären oder Altersgründen befreit werden. Der Status als Privatarzt ist demnach kein Befreiungsgrund. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Facharzt für Innere Medizin, der sich auf Grund seiner hochgradigen Spezialisierung nicht mehr für den allgemeinen Notfalldienst geeignet sah. Zudem sei er nicht Mitglied einer der Kassenärztlichen Vereinigungen, die zusammen mit der Ärztekammer den Notfalldienst organisieren.

Das Gericht argumentierte, die Kassenärztliche Vereinigung dürfe Ärzte zum Notfalldienst einteilen, auch wenn diese nicht deren Mitglieder, also Privatärzte seien. Zudem müsse der Kläger sich fortbilden, wenn er tatsächlich zu spezialisiert sei, zumal er auch mit Notfällen bei seinen Patienten zu rechnen habe.

dpa/kü

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 1.9.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 95.htm?n=1