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Schweigepflicht - keine Auskünfte an eigene Patienten

Verfasst: 22.08.2006, 06:47
von Ärzte Zeitung
Schweigepflicht gilt für Ärzte auch bei Auskünften an eigene Patienten
Mitglied einer Therapiegruppe wollte den Namen eines Mitpatienten wissen


KARLSRUHE (juk). Ärzte sind aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht dazu verpflichtet und auch nicht dazu berechtigt, einem Patienten, der einen anderen Patienten derselben Therapiegruppe verklagen will, dessen Namen mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
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Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az.: 14 U 45/04

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht