Schweigepflicht - keine Auskünfte an eigene Patienten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Ärzte Zeitung

Schweigepflicht - keine Auskünfte an eigene Patienten

Beitrag von Ärzte Zeitung » 22.08.2006, 06:47

Schweigepflicht gilt für Ärzte auch bei Auskünften an eigene Patienten
Mitglied einer Therapiegruppe wollte den Namen eines Mitpatienten wissen


KARLSRUHE (juk). Ärzte sind aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht dazu verpflichtet und auch nicht dazu berechtigt, einem Patienten, der einen anderen Patienten derselben Therapiegruppe verklagen will, dessen Namen mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
….
Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az.: 14 U 45/04

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

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