Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Ärzte Zeitung

Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften

Beitrag von Ärzte Zeitung » 22.08.2006, 06:45

Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften

KOBLENZ (dpa). Ärzte müssen für die Folgen von Abtreibungen, die sie nicht vorgenommen haben, nicht generell haften. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluß.

Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 255/06

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

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