Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Ärzte Zeitung

Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften

Beitrag von Ärzte Zeitung » 22.08.2006, 06:45

Keine Abtreibung: Ärzte müssen nicht haften

KOBLENZ (dpa). Ärzte müssen für die Folgen von Abtreibungen, die sie nicht vorgenommen haben, nicht generell haften. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluß.
…
Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 255/06
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

Antworten