Ärztliche Dokumentation - Delegation?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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stefri
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Ärztliche Dokumentation - Delegation?

Beitrag von stefri » 08.08.2003, 17:34

Sehr geehrte Forumteilnehmer,

auf Grund der schlechten Besetzungssituation im Ärztlichen Dienst (Krankenhaus) werden leider immer mehr Aufgaben auf das Pflegepersonal übertragen.
Ist es möglich, dass auch die Eintragung von Therapiemaßnahmen bzw. die Verordnung von Medikamenten in die Krankenkurve (nach mündlicher Anordnung durch den Arzt) von der Krankenschwester gemacht werden kann ? Evtl. unterschreibt der Arzt dann diese Einträge.
Oder muss der Arzt die Anordnungen zwingend selbst schriftlich fixieren und unterschreiben ?

WernerSchell
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Re: Ärztliche Dokumentation - Delegation?

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2003, 11:57

Sehr geehrte Fragestellerin (Stefri),

zunächst sollte festgestellt werden, dass nicht nur im ärztlichen Bereich Personalmangel herrscht (die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Marburger Bund haben das wiederholt beschrieben). Auch im pflegerischen Bereich gibt es einen eklatanten Personalmangel. Siehe hierzu u.a. in diesem Forum, Rubrik Pflegerecht und Pflegethemen, die nachfolgenden Beiträge:
-- Hohes Fieber! dip-Pflegethermometer 2003
-- Situation der Pflege in Deutschland

Nach der Berufsordnung für Ärzte sind diese eigentlich in der Pflicht, ihre eigenen Aufgaben aufzuzeichnen. D.h., die Berufsordnung geht davon aus, dass Ärzte selbst tätig werden. Allerdings kann der Arbeitgeber, hier der Krankenhausträger mit seiner Betriebsleitung, durchaus zulassen, dass Schreibarbeiten, die eigentlich dem ärztlichen Dienst obliegen, auf anderes geeignetes Personal, z.B. Pflegepersonal, delegiert werden. Für diese Delegation ist es ausreichend, wenn die Führungskräfte im ärztlichen und pflegerischen Dienst dies billigen. Werden also Pflegekräfte einbezogen, müssten sie sich bei der Pflegedienstleitung absichern, ob und ggf. inwieweit solche Schreibarbeiten für die Ärzte erledigt werden sollen. Dabei sollte durchaus auf die gute Auslastung mit pflegerischen Arbeiten verwiesen werden.
Werden vom Arbeitgeber gebilligt ärztlichen Maßnahmen vom nichtärztlichen Personal dokumentiert, muss natürlich zumindest eine Gegenzeichnung (Unterschrift) durch den jeweils zuständigen Arzt stattfinden. Näheres sollte ggf. zwischen dem ärztlichen und pflegerischen Dienst abgeklärt werden.
Weitere Beiträge zur „Krankendokumentation“ bzw. zu „ärztliche Aufzeichnungen“ gibt es im archivierten Forum! Bitte dort mittels Suchfunktion die Beiträge aufrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Marlis_Jansen
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Re: Ärztliche Dokumentation - Delegation?

Beitrag von Marlis_Jansen » 17.08.2003, 14:09

Da es nicht nur im ärztlichen Bereich Personalmangel gibt, kann es nicht angehen, dass wir Pflegende für die Ärzte die Schreibarbeit erledigen.
"dip" hat herausgefunden, dass in Deutschland 20.000 Pflegekräfte fehlen. Folglich könnten wir mit guten Argumenten auch fordern, dass Ärzte uns bei der Pflege helfen!
Was die konkrete Fragestellung angeht, antwortete ja schon das Team Werner Schell. Dem kann ich nichts hinzufügen.
Ich plädiere aber dafür, dass sich die Pflegedienstleitung stark macht, dass die ärztlichen Schreibaufträge unterbunden werden. Jeder soll seine Aufgaben erledigen!

Marlis

Gast

Re: Ärztliche Dokumentation - Delegation?

Beitrag von Gast » 18.08.2003, 09:47

Hallo strefri,
genau mit den Argumenten von Marlis haben wir nach heftigen Diskussionen erreichen können, dass "unsere" Ärzte weitgehend selbst schreiben. Nur in Ausnahmesituation kann sich etwas anderes ergeben - und das ist ja o.k.
MfG Bernd

Sonja_Muetzenich

Re: Ärztliche Dokumentation - Delegation?

Beitrag von Sonja_Muetzenich » 06.09.2003, 16:23

... leider immer mehr Aufgaben auf das Pflegepersonal übertragen.
Ist es möglich, dass auch die Eintragung von Therapiemaßnahmen bzw. die Verordnung von Medikamenten in die Krankenkurve (nach mündlicher Anordnung durch den Arzt) von der Krankenschwester gemacht werden kann ? Evtl. unterschreibt der Arzt dann diese Einträge. Oder muss der Arzt die Anordnungen zwingend selbst schriftlich fixieren und unterschreiben?
Es ist weit verbreitet, dass Ärzte versuchen, möglichst viele lästige Aufgaben auf das Pflegepersonal abzudrücken. Man kann sogar ein gewisses Verständnis dafür haben, denn sie werden durch die überlangen Dienste stark in Anspruch genommen oder anders gesagt: "ausgebeutet".
Ungeachtet dieser Feststellung müssen wir Pflegende darauf achten, dass wir uns möglichst auf die eigenen Aufgaben konzentrieren - und da gibt es viel zu tun.
Also Ärzte schreiben selbst und verschonen uns davon. Das muss die Devise sein. Die PDL in der Krankenhaus-Betriebsleitung muss das durchsetzen - dazu ist ja schließlich (auch) da.

Sonja Mützenich

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