Medikamentöse Zwangsbehandlung eines Untergebrachten
Verfasst: 15.08.2006, 07:23
Medikamentöse Zwangsbehandlung eines Untergebrachten zur Vermeidung einer chronischen Psychose rechtmäßig
Die Genehmigung einer Zwangsbehandlung des Betreuten im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung setzt die im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung getroffene Feststellung voraus, dass die Maßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen und dass die Nachteile, die ohne die Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen.
Näheres im:
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 26.04.2006, Az. 16 Wx 91/06
MfG Dirk
Die Genehmigung einer Zwangsbehandlung des Betreuten im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung setzt die im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung getroffene Feststellung voraus, dass die Maßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen und dass die Nachteile, die ohne die Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen.
Näheres im:
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 26.04.2006, Az. 16 Wx 91/06
MfG Dirk