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Alternativen zur Abtreibung - Gehsteigberatung zulässig

Verfasst: 29.07.2006, 05:57
von ALfA-Newsletter
Sieg fuer das Lebensrecht: Muenchener Abtreibungsmediziner mit Klage gegen „Gehsteigberater“ vorlaeufig gescheitert

Muenchen (ALfA). Schwangere, die abtreiben lassen wollen, duerfen auf der Strasse unmittelbar vor der vorgeburtlichen Kindstoetung angesprochen und auf Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werden. Eine Klage des Muenchener Abtreibungsmediziners Friedrich Stapf, diese so genannte Gehsteigberatung vor seinen Behandlungsraeumen verbieten zu lassen, ist am 25. Juli vor dem Muenchener Landgericht gescheitert. Dies berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur idea online am 26. Juli ( http://www.idea.de ).

Hintergrund der Klage ist das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins „Lebenszentrum Muenchen – Helfer fuer Gottes Kostbare Kinder Deutschland“, die seit dem Jahr 2000 regelmaessig vor der Abtreibungsambulanz einer Muenchner Klinik stehen und Frauen Informationsmaterial ueber Hilfsangebote fuer Schwangere in Konfliktsituationen geben. Dabei bieten sie den Frauen auch an, ihnen bei der Bewaeltigung ihrer Lebensprobleme zu helfen. Dadurch seien nach Angaben des Vereins bereits mehr als 300 Schwangere dazu gebracht worden, sich fuer das Leben des ungeborenen Kindes und gegen eine Abtreibung zu entscheiden.

Laut idea wollte „der prominenteste Abtreibungsarzt Deutschlands“ nun vor Gericht eine Unterlassung dieses Beratungsangebots durchsetzen. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhaengt werden. Zur Begruendung habe er angefuehrt, er sehe in der Gehsteigberatung einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhaeltnis. So kaemen Patientinnen nach den Gespraechen oft veraergert, verwirrt und auch weinend in der Klinik an, manche wollten sich keinen weiteren Termin geben lassen, um nicht noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu muessen. Diese Vorwuerfe haetten sich allerdings waehrend der Gerichtsverhandlung nicht erhaerten lassen. Ganz ueberwiegend haetten Zeugen bestaetigt, dass das Beratungsangebot freundlich und respektvoll gemacht werde und dass in den Gespraechen kein negatives Wort ueber den Abtreibungsmediziner falle. Auch eine Polizeistreife in zivil, die aufgrund von Beschwerden unerkannt zwei Wochen lang sporadisch die Gehsteigberatung beobachtete, habe keine kritischen Handlungen feststellen koennen, so der Nachrichtendienst.

Im Laufe der Verhandlung habe der Richter zu verstehen gegeben, dass er in der Gehsteigberatung weder eine substantielle Beeintraechtigung des Geschaeftsbetriebs der Abtreibungsklinik noch einen vorsaetzlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhaeltnis sehe. Nachdem ein Vergleichsversuch zwischen den Parteien gescheitert war, habe der Richter in seinem Urteil die Klage Stapfs schliesslich abgewiesen. Die schriftliche Begruendung fuer das Urteil werde jedoch fruehestens in einem Monat vorliegen. Der Abtreibungsmediziner habe bereits Berufung angekuendigt.

Erfreut ueber die Richterentscheidung zeigte sich der Anwalt des „Lebenszentrums“, Stefan Brandmaier aus Miesbach/Oberbayern, gegenueber idea. Das Urteil sei ein „bedeutsamer Teilerfolg fuer den Lebensschutz in Deutschland“. Damit koennten durch Gehsteigberatung weiterhin schwangeren Frauen Hilfen angeboten und ungeborene Kinder gerettet werden.

In der Muenchener Klinik des Abtreibungsmediziners Stapf werden laut idea jaehrlich rund 4.000 Schwangerschaftsabbrueche durchgefuehrt. Insgesamt seien in seinen Einrichtungen seit Mitte der siebziger Jahre ueber 100.000 vorgeburtlichen Kindstoetungen vorgenommen worden. Ihm gelang es 1998, beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, dass er mehr als 25 Prozent seiner Einkuenfte durch Abtreibungen erzielen darf. Die 25-Prozent-Grenze wollte der Freistaat Bayern ziehen, um das wirtschaftliche Interesse an Abtreibungen einzugrenzen.

Quelle: ALfA-Newsletter 28/06 vom 28.07.2006

Abtreibungsgegner dürfen Patientinnen vor Praxis ansprechen

Verfasst: 01.08.2006, 18:48
von Herbert Kunst
Abtreibungsgegner dürfen Patientinnen vor Praxis ansprechen. Dies berichtet die Onlineausgabe des Deutschen Ärzteblattes vom 1.8.2006

Gegner von Abtreibungen dürfen Patientinnen vor der Praxis eines auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Arztes ansprechen. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts München I unterlag ein Münchner Arzt gegen einen Verein zum Schutz des ungeborenen Lebens. ... (Az.: 28 O 5186/06). ...

Den vollständigen Bericht lesen Sie unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25126

Lebensschützer - Umstimmen in letzter Minute

Verfasst: 08.08.2006, 06:18
von ALfA-Newsletter
Umstimmen in letzter Minute
Urteil / Lebensschuetzer duerfen Frauen vor Abtreibungskliniken ansprechen, damit sie ihre Entscheidung revidieren


Sebastian Sigler

Die Stimmung im Gerichtssaal 137 des Muenchner Justizpalasts ist so gespannt, dass selbst die bruetende Hitze dieses Hochsommertages gleichsam in Vergessenheit geraet.
Rheinischer Merkur Nr. 31, 03.08.2006
http://www.merkur.de/2006_31_Umstimmen_ ... no_cache=1

Quelle: ALfA-Newsletter 29/06 vom 04.08.2006

Arzt muss Abtreibungsgegner dulden

Verfasst: 11.08.2006, 06:58
von H.P.
vzbv-Mitteilung vom 10.8.2006
Arzt muss Abtreibungsgegner dulden
Gegner von Abtreibungen dürfen Patientinnen auch unmittelbar vor dem Eingriff und in der Nähe eines auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Arztes auf Alternativen hinweisen.

http://www.frankfurter-rundschau.de/in_ ... cnt=944841
Quelle: Frankfurter Rundschau

Abtreibungsmediziner zieht Berufung zurück

Verfasst: 16.10.2006, 07:40
von ALfA-Newsletter
Ueberraschende Wende: Muenchner Abtreibungsmediziner zog Berufung zum Urteil zur Gehsteigberatung zurueck

Muenchen / Koeln (ALfA) Im Fall des Prozesses um die so genannte Gehsteigberatung vor der groessten Abtreibungsklinik in Muenchen, in der jaehrlich zwischen drei- und viertausend Abtreibungen vorgenommen werden, ist ueberraschend eine entscheidende Wende eingetreten. Wie die Newsletter-Redaktion kurz vor Redaktionsschluss erfuhr, hat der Muenchner Abtreibungsmediziner Friedrich Stapf die bereits eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Muenchen I vom 25.07.2006 (Az. 28 O 5186/06) zur so genannten Gehsteigberatung (siehe ALfA-Newsletter 28/06 vom 28.07.2006) am Donnerstag, 12. Oktober, wieder zurueckgezogen.

"Wir sind ein wenig ueberrascht, aber freuen uns natuerlich sehr", kommentierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Claudia Kaminski, die Nachricht in einer Pressemitteilung vom 13. Oktober. "Damit besitzt das Urteil nun Rechtskraft", so Kaminski weiter. "Ich habe zwar nie daran gezweifelt, dass es erlaubt sein muss, Frauen auf freundliche und unaufdringliche Weise auch vor einer Abtreibungsklinik noch Hilfsangebote zu machen, die dazu fuehren, dass diese von einer Abtreibung Abstand nehmen. Allerdings ist es von erheblichem Vorteil, dies nun auch einmal schriftlich zu haben", sagte die Aerztin.

"Wir hoffen nun, dass dieses Urteil auch eine Praejudizwirkung entfalten wird. Auf jeden Fall staerkt es den Beraterinnen der ALfA, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe mit grossem ehrenamtlichem Engagement widmen, den Ruecken. Da auf diese Weise nachweislich mehr als 300 Kinder in den vergangenen Jahren gerettet und den Eltern ein Leben mit dem Kind statt mit dem Post Abortion Syndrom ermoeglicht werden konnte, wird die ALfA nun pruefen, inwieweit auch wir diese in Deutschland noch wenig verbreitete Form der Beratung weiter intensivieren koennen", so Kaminski abschliessend.

Weitere Informationen:
ALfA-Newsletter 28/06 vom 28.07.2006: Sieg fuer das Lebensrecht - Muenchener Abtreibungsmediziner mit Klage gegen "Gehsteigberater" vorlaeufig gescheitert
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 6a12b768c2

Quelle: ALfA-Newsletter 38/06 vom 13.10.2006

Sieg fuer die Ungeborenen

Verfasst: 22.10.2006, 07:11
von ALfA-Newsletter
Stapf zieht Berufung zurueck

Muenchen (reh) Deutschlands bekanntester Abtreibungsarzt, der in Muenchen praktizierende Mediziner Friedrich A. Stapf, hat am Donnerstag seine Berufung gegen ein am 25. Juli ergangenes Urteil des Landgerichts Muenchen I ueberraschend zurueckgezogen. Stapf hatte vor Gericht erreichen wollen, dass dem Verein „Lebenszentrum – Helfer fuer Gottes kostbare Kinder e.V.“ die so genannte Gehsteigberatung fuer schwangere Frauen untersagt wuerde.
DIE TAGESPOST vom 14.10.2006
http://www.die-tagespost.com/Archiv/tit ... p?ID=27087

Ein Sieg fuer die Ungeborenen

Das sind endlich einmal gute Nachrichten fuer alle ungeborenen Kinder und ihre Eltern. Durch die Ruecknahme der Berufung gegen das bereits Ende Juli gefaellte Urteil des Landgerichts Muenchen I zur so genannten Gehsteigberatung hat dieses nun Rechtskraft erlangt.
DIE TAGESPOST vom 14.10.2006
http://www.die-tagespost.com/Archiv/tit ... p?ID=27146

Warnung vor den Spaetfolgen

Nach der Abtreibung beginnen das Leiden und der Schmerz um das verlorene Kind – Frauen koennen im Glauben Hilfe finden
Von Karin A. Lorenz
Bei Lara begann es sehr frueh: Als sie die Abtreibungsklinik verliess, begegnete ihr auf der anderen Strassenseite eine junge Mutter mit Zwillingskinderwagen. Lara hatte gerade das Leben ihrer ungeborenen Zwillinge beenden lassen.
DIE TAGESPOST 17.10.2006
http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=27165

Quelle: ALfA-Newsletter 39/06 vom 20.10.2006