„Sterbehilfe“ nach Hurrikan Katrina: Anklage gegen Aerztin und Krankenpflegerinnen in New Orleans
New Orleans (ALfA). Elf Monate nach dem Hurrikan „Katrina“ in New Orleans sind eine Aerztin und zwei Krankenpflegerinnen wegen Mordes an vier Patienten im Memorial Medical Center angeklagt worden. Als Hintergrund fuer die Taten gaben die Angeklagten an, ihren Einschaetzung nach seien die zwischen 61 und 90 Jahre alten Patienten fuer eine Evakuierung zu krank oder zu behindert gewesen. Dies berichtete der Nachrichtensender N-TV online am 19. Juli 2006.
Der Justizminister des US-Staates Louisiana, Charles Foti, wollte dem Bericht zufolge auf einer Pressekonferenz, keine Spekulationen ueber die Motive fuer die Verbrechen abgeben. Fuer ihn sei jedoch klar: "Wir sprechen hier von Menschen, die taten, als seien sie Gott. Dies ist nicht Sterbehilfe. Dies ist schlicht und einfach Mord", so Foti. Er habe angedeutet, dass es weitere Anklagen geben werde. Der Anwalt der angeklagten Aerztin Anna Pou habe die Anklage dagegen vehement zurueckgewiesen, da seine Mandantin „voellig unschuldig“ sei
Insgesamt seien in dem Krankenhaus nach dem Hurrikan mehr als 30 Patienten tot gefunden worden. Bei den Ermittlungen habe man in mindestens 14 Leichen Spuren von Morphium und anderen Substanzen gefunden, die in hohen Dosen zum Tod fuehren, so N-TV. Jedoch sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bisher nur in vier Faellen die Beweislage stark genug fuer die Eroeffnung eines Strafprozesses.
Die drei angeklagten Frauen waren dem Bericht zufolge damals im siebten Stockwerk des Krankenhauses im Einsatz, als die Daemme der Stadt brachen und am 1. September 2005 eine verheerende Flutkatastrophe folgte. Daraufhin habe es nach Aussagen von Aerzten mangels Stromversorgung und aufgrund zu Neige gehender Nahrungs- und Arzneimittel katastrophale Zustaende gegeben und todkranke Patienten konnten nicht versorgt werden. Vom Dach aus seien die Patienten schliesslich mit Hubschraubern evakuiert worden. Auch das Memorial Medical Center sei weitgehend evakuiert worden. Die im siebten Stockwerk untergebrachten Patienten seien jedoch besonders schwer krank oder gebrechlich gewesen. Die bisher noch nicht in Sicherheit gebrachten Patienten wuerden eine Evakuierung wahrscheinlich nicht ueberleben, habe Pou Gerichtsunterlagen zufolge gegenueber einem Krankenhausangestellten drei Tage nach dem Hurrikane gesagt. Es sei daher die Entscheidung gefaellt worden, ihnen toedliche Dosen an Medikamenten zu verabreichen.
Quelle: ALfA-Newsletter 27/06 vom 21.07.2006
„Sterbehilfe“ nach Hurrikan Katrina
Moderator: WernerSchell