Arztpraxis darf kein Laden werden
Wierholt ist die Frage aufgeworfen, ob niedergelassene Ärzte in ihrer Praxis auch Medizinprodukte etc. verkaufen dürfen. Die Antwort lautet: eher nein.
Hierzu gibt es einen informativen Beitrag unter
http://www.aekwl.de/fileadmin/rechtsabt ... _laden.pdf
Dort heißt es u.a.:
Das ärztliche Berufsrecht gestattet es einem Arzt nicht, in seiner Praxis wie auch immer geartete Gesundheitsprodukte zu verkaufen oder sonstwie abzugeben. Auch ein Bewerben der Dinge in der Praxis ist nicht erlaubt. Sowohl das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 22.02.2005, Az.: 4 U 813/04) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 14.04.2005, Az.: 6 U 111/04) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 02.06.2005, Az.: 1 ZR 317/02) haben in den jeweiligen Fällen (Anm.: Es ging um den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, die Abgabe von Rückenbandagen sowie den Verkauf bzw. die Abgabe von Diabetesteststreifen) übereinstimmend sowohl einen Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Berufsordnung als auch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5
Berufsordnung bejaht. .....
Arztpraxis darf kein Laden werden
Moderator: WernerSchell