Arzt-Fehler bei Erster Hilfe - Beweislast beim Patienten
Verfasst: 30.06.2006, 08:24
Arzt-Fehler bei Erster Hilfe - Beweislast bleibt beim Patienten
Oberlandesgericht München: Mit Notfall-Opfer wird kein Behandlungsvertrag geschlossen / Regeln des Arzthaftungsrechts gelten deshalb nicht
MÜNCHEN (juk). Ärzte schließen mit Menschen, denen sie Erste Hilfe leisten, nicht automatisch einen Behandlungsvertrag ab. Unterlaufen Kollegen bei der Ersten Hilfe in der Freizeit grobe Fehler, können sich Patienten nicht auf die sonst im Arztrecht geltenden Beweiserleichterungen berufen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei den Patienten. Das entschied das Oberlandesgericht München.
...
Urteil des Oberlandesgerichts München, Az.: 1 U 4142/05
Lesen Sie dazu auch das Interview:
"Nur nach Hilfe zu telefonieren reicht im Notfall nicht"
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 9a0505.asp
Oberlandesgericht München: Mit Notfall-Opfer wird kein Behandlungsvertrag geschlossen / Regeln des Arzthaftungsrechts gelten deshalb nicht
MÜNCHEN (juk). Ärzte schließen mit Menschen, denen sie Erste Hilfe leisten, nicht automatisch einen Behandlungsvertrag ab. Unterlaufen Kollegen bei der Ersten Hilfe in der Freizeit grobe Fehler, können sich Patienten nicht auf die sonst im Arztrecht geltenden Beweiserleichterungen berufen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei den Patienten. Das entschied das Oberlandesgericht München.
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Urteil des Oberlandesgerichts München, Az.: 1 U 4142/05
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"Nur nach Hilfe zu telefonieren reicht im Notfall nicht"
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 9a0505.asp