Patientenverfügung - Stellvertretende Abfassung zulässig?
Verfasst: 26.06.2006, 11:00
Patientenverfügung - Stellvertretende Abfassung zulässig?
Ich betreue ehrenamtlich eine alte Frau, welche an Demenz erkrankt ist und im Altenheim lebt. In ihrem Namen und, soweit es nach Abstimmung mit ihr bekannten Personen aus der Vergangenheit möglich war, in ihrem Sinne habe ich eine Patientenverfügung abgefasst und unterschrieben. Die Heinaufsicht monierte meine Unterschrift unter dieser Patientenverfügung und bittet um Hinweis, auf welcher gesetzlichen Grundlage meine Unterschrift rechtlich richtig und bindend ist. Ich habe zwar einiges zu dem Thema Patientenverfügung gelesen, mir fehlt jedoch die genaue gesetzliche Grundlage, mit der ich berechtigt bin, eine solche Vertretungsweise für die Betreute zu unterschreiben. - Kann mir jemand bei diesem Problem helfen?
NN.
Ich betreue ehrenamtlich eine alte Frau, welche an Demenz erkrankt ist und im Altenheim lebt. In ihrem Namen und, soweit es nach Abstimmung mit ihr bekannten Personen aus der Vergangenheit möglich war, in ihrem Sinne habe ich eine Patientenverfügung abgefasst und unterschrieben. Die Heinaufsicht monierte meine Unterschrift unter dieser Patientenverfügung und bittet um Hinweis, auf welcher gesetzlichen Grundlage meine Unterschrift rechtlich richtig und bindend ist. Ich habe zwar einiges zu dem Thema Patientenverfügung gelesen, mir fehlt jedoch die genaue gesetzliche Grundlage, mit der ich berechtigt bin, eine solche Vertretungsweise für die Betreute zu unterschreiben. - Kann mir jemand bei diesem Problem helfen?
NN.