Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränken
Verfasst: 03.06.2006, 07:22
Pflege – Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Landtags
Stewens: Freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken - Fachkraftquote erhalten
„Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege müssen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Und es muss eine sichere Anwendung dieser Maßnahmen gewährleistet sein“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute vor dem Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags in München, dem sie zu Todesfällen durch mechanische Fixierungssysteme in der Pflege berichtete.
Nach Feststellung des Instituts für Rechtsmedizin München sind im Zeitraum vom 10. Januar 2005 bis 4. Januar 2006 im südbayerischen Raum sechs Menschen in Zusammenhang mit Fixierungsmaßnahmen eines gewaltsamen Todes verstorben. Für den Zeitraum von 1996 bis heute untersucht das Institut inzwischen im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie weitere 32 Todesfälle. „Unabhängig von den noch zu eruierenden genauen Todesursachen zeigen diese Ereignisse deutlich, dass wir in unseren Bemühungen um einen sachgerechten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege nicht nachlassen dürfen. Hier setzen wir auf die externe Qualitätskontrolle durch die Heimaufsicht, Information und Aufklärung der Pflegeeinrichtungen und die Entwicklung eines Konzeptes zum fachgerechten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durch den Landespflegeausschuss“, so Stewens.
Auf Vorschlag des Sozialministeriums habe der Landespflegeausschuss in seiner letzten Sitzung Mitte Mai eine Empfehlung beschlossen, die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen unter Berücksichtigung neuester pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich Notwendigkeit und Durchführung einer ständigen Prüfung zu unterziehen. Eine Unterarbeitsgruppe des Landespflegeausschusses werde beispielsweise Alternativen zur Anwendung von mechanischen Fixierungen bei Pflegebedürftigen, Vorschläge zur Prophylaxe fehlerhafter oder rechtswidriger Fixierungen und Möglichkeiten der internen und externen Qualitätssicherung zur Unterstützung, Beratung und Kontrolle der Pflegenden erarbeiten.
Die Ministerin brach vor dem Ausschuss zudem „ohne Wenn und Aber“ eine Lanze für die Unverbrüchlichkeit der Fachkraftquote in der Pflege. „Die Fachkraftquote in der Altenpflege steht nicht zur Disposition. Qualifiziertes Personal ist die Voraussetzung für eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung. Mit einer flexibleren, an der Praxis orientierten Ausgestaltung der Heimpersonalverordnung können wir allerdings den Interessen vieler Pflegenden, pflegebedürftiger alter Menschen, Heimleitungen und parteiübergreifenden Forderungen von Politikern entgegen kommen“, erklärte Stewens. Nach der Heimpersonalverordnung setzt sich die Fachkraftquote aus Fachkräften zusammen, zu denen in Bayern im Bereich der Pflege Altenpfleger/innen, Krankenschwestern/-pfleger sowie Kinderkrankenschwestern/-pfleger zählen. „Einrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten, berufserfahrene, in der Praxis bewährte und durch Fort- und Weiterbildung qualifizierte Pflegehilfskräfte auf die Fachkraftquote anzurechnen. Ein solches Vorgehen lässt die Heimpersonalverordnung ausdrücklich zu. Den Vorwurf, dass damit eine Aufweichung der Fachkraftquote oder gar eine Änderung des Heimgesetzes verbunden sei, kann ich nicht nachvollziehen“, betonte die Ministerin und fügte hinzu: „Wir brauchen gut ausgebildetes Pflegepersonal in der Pflege. Deswegen bezieht sich mein Vorschlag auch nur auf die einjährig qualifizierten Alten- und Krankenpflegehelfer mit staatlich anerkanntem Abschluss, die bedauerlicherweise oftmals mit den ungelernten Hilfskräften in den Einrichtungen in einen Topf geworfen werden. Examinierte Alten- und Krankenpflegehelfer verfügen über eine fundierte Ausbildung. Sie müssen eine einjährige Berufsausbildung mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht durchlaufen, in der auch Praktika in Pflegeeinrichtungen enthalten sind.“
Quelle: Pressemitteilung vom 1.6.2006
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 06-267.htm
Stewens: Freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken - Fachkraftquote erhalten
„Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege müssen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Und es muss eine sichere Anwendung dieser Maßnahmen gewährleistet sein“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute vor dem Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags in München, dem sie zu Todesfällen durch mechanische Fixierungssysteme in der Pflege berichtete.
Nach Feststellung des Instituts für Rechtsmedizin München sind im Zeitraum vom 10. Januar 2005 bis 4. Januar 2006 im südbayerischen Raum sechs Menschen in Zusammenhang mit Fixierungsmaßnahmen eines gewaltsamen Todes verstorben. Für den Zeitraum von 1996 bis heute untersucht das Institut inzwischen im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie weitere 32 Todesfälle. „Unabhängig von den noch zu eruierenden genauen Todesursachen zeigen diese Ereignisse deutlich, dass wir in unseren Bemühungen um einen sachgerechten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege nicht nachlassen dürfen. Hier setzen wir auf die externe Qualitätskontrolle durch die Heimaufsicht, Information und Aufklärung der Pflegeeinrichtungen und die Entwicklung eines Konzeptes zum fachgerechten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durch den Landespflegeausschuss“, so Stewens.
Auf Vorschlag des Sozialministeriums habe der Landespflegeausschuss in seiner letzten Sitzung Mitte Mai eine Empfehlung beschlossen, die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen unter Berücksichtigung neuester pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich Notwendigkeit und Durchführung einer ständigen Prüfung zu unterziehen. Eine Unterarbeitsgruppe des Landespflegeausschusses werde beispielsweise Alternativen zur Anwendung von mechanischen Fixierungen bei Pflegebedürftigen, Vorschläge zur Prophylaxe fehlerhafter oder rechtswidriger Fixierungen und Möglichkeiten der internen und externen Qualitätssicherung zur Unterstützung, Beratung und Kontrolle der Pflegenden erarbeiten.
Die Ministerin brach vor dem Ausschuss zudem „ohne Wenn und Aber“ eine Lanze für die Unverbrüchlichkeit der Fachkraftquote in der Pflege. „Die Fachkraftquote in der Altenpflege steht nicht zur Disposition. Qualifiziertes Personal ist die Voraussetzung für eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung. Mit einer flexibleren, an der Praxis orientierten Ausgestaltung der Heimpersonalverordnung können wir allerdings den Interessen vieler Pflegenden, pflegebedürftiger alter Menschen, Heimleitungen und parteiübergreifenden Forderungen von Politikern entgegen kommen“, erklärte Stewens. Nach der Heimpersonalverordnung setzt sich die Fachkraftquote aus Fachkräften zusammen, zu denen in Bayern im Bereich der Pflege Altenpfleger/innen, Krankenschwestern/-pfleger sowie Kinderkrankenschwestern/-pfleger zählen. „Einrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten, berufserfahrene, in der Praxis bewährte und durch Fort- und Weiterbildung qualifizierte Pflegehilfskräfte auf die Fachkraftquote anzurechnen. Ein solches Vorgehen lässt die Heimpersonalverordnung ausdrücklich zu. Den Vorwurf, dass damit eine Aufweichung der Fachkraftquote oder gar eine Änderung des Heimgesetzes verbunden sei, kann ich nicht nachvollziehen“, betonte die Ministerin und fügte hinzu: „Wir brauchen gut ausgebildetes Pflegepersonal in der Pflege. Deswegen bezieht sich mein Vorschlag auch nur auf die einjährig qualifizierten Alten- und Krankenpflegehelfer mit staatlich anerkanntem Abschluss, die bedauerlicherweise oftmals mit den ungelernten Hilfskräften in den Einrichtungen in einen Topf geworfen werden. Examinierte Alten- und Krankenpflegehelfer verfügen über eine fundierte Ausbildung. Sie müssen eine einjährige Berufsausbildung mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht durchlaufen, in der auch Praktika in Pflegeeinrichtungen enthalten sind.“
Quelle: Pressemitteilung vom 1.6.2006
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 06-267.htm