Entwurf für erstes deutsches Palliativversorgungs-Gesetz

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Deutsche Hospiz Stiftung

Entwurf für erstes deutsches Palliativversorgungs-Gesetz

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 18.05.2006, 09:36

Einladung an Presse, Funk und Fernsehen

10 Jahre Deutsche Hospiz Stiftung: Patientenschutzorganisation stellt Entwurf für erstes deutsches Palliativversorgungs-Gesetz vor

Warum erhalten in Deutschland nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden eine hochprofessionelle Sterbebegleitung? Warum sterben rund 80 Prozent der Menschen nicht Zuhause, obwohl sich rund 90 Prozent der Deutschen das wünschen. Zum 10-jährigen Bestehen will die bundesweit tätige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung nicht zurückblicken oder allein kritisieren. Mit ihrem Entwurf für ein Palliativversorgungs-Gesetz will sie vielmehr einen konkreten, umsetzbaren Lösungsvorschlag in die Verhandlungen der Koalition zur Gesundheitsreform einbringen. Dabei findet sich die praktische Erfahrung der Stiftung sowohl im neuen Gesetzestext als auch in einem Finanzierungsmodell wieder.

Was: Pressekonferenz der Deutschen Hospiz Stiftung
Wann: Dienstag, 23. Mai 2006, 11 Uhr
Wo: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Raum V

Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstraße 55
10117 Berlin (Zugang über Bistroeingang am Schiffbauerdamm)

Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Uschi Glas, Schirmherrin der Deutschen Hospiz Stiftung
Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung
Priv.-Doz. Dr. Stephan Rixen, Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

Andrea Breddermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bei Rückfragen oder Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann: Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2, Fax 030 / 2 84 44 84 -1, E-Mail breddermann@hospize.de

Ihre Teilnahme können Sie bereits jetzt unter folgender Adresse bestätigen -- mailto: breddermann@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 17.5.2006

Kauch / FDP-Dt. Btg.

Sterbebegleitung mit Palliativmedizin und Hospizdiensten

Beitrag von Kauch / FDP-Dt. Btg. » 23.05.2006, 16:43

KAUCH:
Sterbebegleitung mit Palliativmedizin und Hospizdiensten verbessern

BERLIN. Zur Forderung der Deutschen Hospizstiftung nach einer verbesserten Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Palliativmedizin erklärt der Sprecher für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Die FDP will den Ausbau der schmerz- und leidmindernden Palliativmedizin und der Hospize. Schweres Leiden muss erträglicher gemacht und ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht werden. Wir sehen hier eine ethisch begründete Priorität der Gesundheitspolitik: die Konzentration knapper Mittel auf die Schwächsten.

Der Ausbau gerade der ambulanten Palliativmedizin wird zu Einsparungen im stationären Bereich führen. Dennoch ist insgesamt mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Gleichzeitig ist die Grenze der Belastbarkeit der Beitragszahler erreicht. Wenn der Ausbau der Palliativmedizin nicht Wunschdenken bleiben soll, muss die Politik den Mut haben, im Interesse Schwerstkranker auch Leistungseinschränkungen oder Selbstbeteiligungen an anderer Stelle des Gesundheitswesens vorzunehmen. Die FDP ist dazu bereit.

Besonders wichtig ist der FDP der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung - unterstützt durch interdisziplinäre Palliative Care Teams -, die Verbesserung der Ausbildung von Medizinern und Pflegepersonal sowie die Herausnahme der Palliativmedizin aus dem Fallpauschalen-System der Krankenhausfinanzierung.

Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/22 75 23 78
Fax: 030/22 75 67 78
http://www.fdp-fraktion.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.5.2006

Deutsche Hospiz Stiftung

Palliativleistungsgesetz vorgestellt

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 23.05.2006, 16:46

10 Jahre Deutsche Hospiz Stiftung: Patientenschutzorganisation stellt erstes deutsches Palliativleistungsgesetz vor

Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert einen individuellen Rechtsanspruch auf eine hochprofessionelle Sterbebegleitung. „Dieser soll bis zum Sommer in die Gesundheitsreform eingebunden werden“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Dienstag in Berlin. Zu ihrem zehnjährigen Bestehen stellte die bundesweit arbeitende Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende im Beisein der Schirmherrin Uschi Glas und des Stiftungsratsvorsitzenden Prof. Dr. Friedhelm Farthmann einen Entwurf für ein erstes deutsches Gesetz zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistung vor. „Obwohl sich die meisten Deutschen wünschen, zu Hause zu sterben, beschließen rund 80 Prozent ihr Leben in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dieses auffällige Missverhältnis zwischen Wunsch und Wirklichkeit will das Palliativversorgungsgesetz aufheben“, erklärte Eugen Brysch.

Fehlende Strukturen versagen den Menschen die Versorgung zu Hause

Bislang erhalten in Deutschland nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden eine professionelle palliative Begleitung. „Es fehlt an entsprechenden Strukturen, um im Interesse der betroffenen Menschen einen höheren Versorgungsgrad zu erreichen“, kritisierte Brysch. Laut Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung müssen rund 660 so genannte ambulante Palliativdienste neu entstehen. Zwei Ärzte, acht Pflegekräfte und ein Koordinator pro Team könnten eine flächendeckende, hochprofessionelle Sterbebegleitung, also eine Palliative-Care-Versorgung, in Deutschland sicher stellen. „Oberstes Ziel ist die palliativärztliche und -pflegerische Versorgung der Menschen, wo auch immer sie ihre letzen Monate und Wochen verleben wollen“, erläuterte Brysch. Zudem sollen die neuen ambulanten Palliativdienste eine Brückenfunktion einnehmen: Auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen keine umfassende Palliativversorgung möglich ist, sollen sie flexibel eingesetzt werden.

Änderungen im Sozialgesetzbuch V

Um Palliative-Care als Regelversorgung für alle Versicherten festzuschreiben, sieht der Gesetzentwurf vor allem Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor. So wird etwa neben dem Anspruch auf Palliative-Care auch der leistungsberechtigte Patient definiert. Die Finanzierung der flächendeckenden Palliativversorgung soll laut Gesetzentwurf ausschließlich über das SGB V erfolgen. „Mit dem Palliativleistungsgesetz könnte ohne erhebliche Mehrkosten eine bedarfsgerechte Palliativversorgung erreicht werden“, verdeutlicht Brysch. Für die Finanzierung der ambulanten Palliativdienste werden laut Gesetzentwurf rund 670 Millionen Euro benötigt. Diese ließen sich durch die zu erwartenden Umschichtungen vom stationären in den ambulanten Bereich auffangen.

Hintergrund
Im Mai 2006 erinnert die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung an ihr 10-jähriges Bestehen. Sie ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Die Deutsche Hospiz Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.


Der Gesetzentwurf ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.hospize.de/ftp/pal_lg_06.pdf
Bei Fragen: Andrea Breddermann Telefon: 030 / 2 84 44 84 – 2

Quelle: Pressemitteilung 20-06 23. Mai 2006

Deutsche Hospiz Stiftung

Hospiz Stiftung legt Gesetzentwurf zu Sterbebegleitung vor

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 23.05.2006, 17:44

Hospiz Stiftung legt Gesetzentwurf zu Sterbebegleitung vor
Dienstag, 23. Mai 2006

Berlin - Schwerstkranke Patienten sollen künftig zu Hause eine individuelle Sterbebegleitung erfahren. Die Deutsche Hospiz Stiftung legte am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, nach dem so genannte Palliativdienste bundesweit ein menschenwürdiges Sterben in den eigenen vier Wänden ermöglichen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium lobte den Vorstoß. Eigene Eckpunkte für eine Regelung würden derzeit erarbeitet und seien „in wesentlichen Punkten völlig identisch“.

...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24302

ALfA-Newsletter

Entwurf für erstes deutsches Palliativleistungsgesetz

Beitrag von ALfA-Newsletter » 27.05.2006, 07:27

Leistungsverbesserung gefordert: Deutsche Hospiz Stiftung stellt Entwurf fuer erstes deutsches Palliativleistungsgesetz vor

Berlin (ALfA). Zu ihrem zehnjaehrigen Bestehen hat die Deutsche Hospiz Stiftung am 23. Mai 2006 bei einer Pressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistungen vorgelegt. Darin fordert sie einen individuellen Rechtsanspruch auf eine professionelle Sterbebegleitung. „Dieser soll bis zum Sommer in die Gesundheitsreform eingebunden werden“, sagte der Geschaeftsfuehrer der, Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am 23. Mai 2006 laut einer Pressemitteilung vom selben Tag. „Obwohl sich die meisten Deutschen wuenschen, zu Hause zu sterben, beschliessen rund 80 Prozent ihr Leben in Krankenhaeusern und Pflegeeinrichtungen. Dieses auffaellige Missverhaeltnis zwischen Wunsch und Wirklichkeit will das Palliativversorgungsgesetz aufheben“, erklaerte Brysch.

Bislang erhalten in Deutschland nach Angaben der Stiftung nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden eine professionelle palliative Begleitung. Es fehle an entsprechenden Strukturen, um im Interesse der betroffenen Menschen einen hoeheren Versorgungsgrad zu erreichen, kritisierte Brysch. Laut Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung muessen rund 660 so genannte ambulante Palliativdienste neu entstehen. Zwei Aerzte, acht Pflegekraefte und ein Koordinator pro Team koennten eine flaechendeckende, hochprofessionelle Sterbebegleitung, also eine Palliative-Care-Versorgung, in Deutschland sicherstellen. „Oberstes Ziel ist die palliativaerztliche und -pflegerische Versorgung der Menschen, wo auch immer sie ihre letzen Monate und Wochen verleben wollen“, erlaeuterte Brysch. Zudem sollen die neuen ambulanten Palliativdienste eine Brueckenfunktion einnehmen: Auch in den Krankenhaeusern und Pflegeheimen, in denen keine umfassende Palliativversorgung moeglich ist, sollen sie flexibel eingesetzt werden.

Um Palliative-Care als Regelversorgung fuer alle Versicherten festzuschreiben, sieht der Gesetzentwurf vor allem Aenderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor. So wird etwa neben dem Anspruch auf Palliative-Care auch der leistungsberechtigte Patient definiert. Die Finanzierung der flaechendeckenden Palliativversorgung soll laut Gesetzentwurf ausschliesslich ueber das SGB V erfolgen. „Mit dem Palliativleistungsgesetz koennte ohne erhebliche Mehrkosten eine bedarfsgerechte Palliativversorgung erreicht werden“, verdeutlicht Brysch. Fuer die Finanzierung der ambulanten Palliativdienste werden laut Gesetzentwurf rund 670 Millionen Euro benoetigt. Diese liessen sich nach Ansicht der Organisation durch die zu erwartenden Umschichtungen vom stationaeren in den ambulanten Bereich auffangen.

Erste Reaktionen auf den Gesetzentwurf waren durchaus positiv. Einem Bericht des Deutschen Aerzteblattes vom 23. Mai zufolge habe das Bundesgesundheitsministerium den Vorstoss gelobt. Derzeit wuerden eigene Eckpunkte fuer eine Regelung erarbeitet und seien „in wesentlichen Punkten voellig identisch“. Bereits im Koalitionsvertrag sei festgehalten, dass die Regierung bei der Palliativmedizin eine Verbesserung herbeifuehren will.

Weitere Informationen
Gesetz zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistungen
(Palliativleistungsgesetz – PallLG)
Gesetzentwurf mit Begruendung vorgelegt von der Deutschen Hospiz Stiftung
32 Seiten im PDF-Format, Stand: 23. Mai 2006
http://www.hospize.de/ftp/pal_lg_06.pdf

Quelle: ALfA-Newsletter 20/06 vom 26.05.2006

Rob Hüser
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Re: Entwurf für erstes deutsches Palliativversorgungs-Gesetz

Beitrag von Rob Hüser » 11.06.2006, 11:57

Deutsche Hospiz Stiftung hat geschrieben:.... Warum erhalten in Deutschland nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden eine hochprofessionelle Sterbebegleitung? Warum sterben rund 80 Prozent der Menschen nicht Zuhause, obwohl sich rund 90 Prozent der Deutschen das wünschen. Zum 10-jährigen Bestehen will die bundesweit tätige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung nicht zurückblicken oder allein kritisieren. Mit ihrem Entwurf für ein Palliativversorgungs-Gesetz will sie vielmehr einen konkreten, umsetzbaren Lösungsvorschlag in die Verhandlungen der Koalition zur Gesundheitsreform einbringen. Dabei findet sich die praktische Erfahrung der Stiftung sowohl im neuen Gesetzestext als auch in einem Finanzierungsmodell wieder. ....
Ich finde die Initiative der Deutschen Hospiz Stiftung lobenswert und richtig. Die Politiker müssen die Gedanken aufgreifen und für eine vernünftige gesetzliche Absicherung der Palliativversorgung eintreten. Die Palliativversorgung ist eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes, dass jeder einen Anspruch auf menschenwürdige Versorgung (Artikel 1 Grundgesetz) hat. Dass die Menschen eine solche zuwendungsorientierte Versorgung wollen und für sich selbst ganz konkret wünschen, ist eigentlich unbestritten. Was kann die Politiker noch veranlassen, auf diesem Gebiet mit einer gesetzlichen Regelung zu zögern? Fehlendes Geld? Nein, an anderer Stelle werden Milliarden verschleudert (siehe Hartz IV). Eine Regelung für die Palliativversorgung muss her, und zwar bald!

Rob Hüser

Deutsche Hospiz Stiftung

Leistungsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 05.07.2006, 11:41

Deutsche Hospiz Stiftung:
Neuer Leistungsanspruch der Schwerstkranken und Sterbenden auf umfassende Sterbebegleitung darf nicht Zankapfel werden

Berlin. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung endlich Gesetz werden soll. „Es ist gut, dass die Politik jetzt Prioritäten setzt - gerade in Zeiten knapper Mittel“, lobt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das von der großen Koalition vorgelegte Papier greift Forderungen der bundesweit arbeitenden Patientenschutzorganisation für schwerstkranke und sterbende Menschen auf. Wie aus den Eckpunkten hervor geht, soll der Leistungsanspruch auf Palliativversorgung und auch deren Vergütung definiert und verbessert werden. „Eine klare Abfuhr erteilen wir all jenen, die diesen Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten abwehren wollen. Die Leistungserbringer, die zum Teil auch Kürzungen hinnehmen müssen, sollten die professionelle Sterbebeleitung nicht zum Zankapfel machen“, verdeutlicht Brysch.

Der neue Leistungsanspruch auf eine umfassende Sterbebegleitung entspricht genau dem Entwurf eines Palliativleistungsgesetzes, den die Stiftung Ende Mai vorgestellt hat. „Dieser zeigt, wie ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf eine umfassende und professionelle Sterbebegleitung praktikabel umgesetzt werden kann“, erklärt Brysch. Er schafft eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Palliativversorgung. Dieses Ziel soll insbesondere durch die Einführung von 660 ambulanten Palliativdiensten erreicht werden. Ferner sehen die Eckpunkte der Gesundheitsreform vor, „konkrete und unbürokratische Abrechnungsmodalitäten“ zu schaffen, „die auch die Schnittstellen zum stationären und ambulanten Bereich sowie anderen Kostenträgern berücksichtigen“. „Das ist ein ebenso wichtiger Aspekt. Denn gerade die strikte Trennung von ambulantem und stationärem Bereich ist in der Praxis hinderlich“, erläutert Brysch. Würden hingegen alle Versorgungsstrukturen vom Leitgedanken der umfassenden Sterbebegleitung geprägt, könnten weit mehr Menschen zu Hause sterben als bislang.

Der Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.hospize.de/ftp/pall_lg_06.pdf.

Bei Fragen: Andrea Breddermann Telefon: 030 / 2 84 44 84 – 2

Quelle: Pressemitteilung 23-06 05. Juli 2006

ALfA-Newsletter

Leistungsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung

Beitrag von ALfA-Newsletter » 08.07.2006, 07:07

Gesundheitsreform: Deutsche Hospiz Stiftung begruesst Leistungsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung

Berlin (ALfA). Die Deutsche Hospiz Stiftung hat das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform begruesst, wonach der Rechtsanspruch auf umfassende Sterbebegleitung endlich Gesetz werden soll. „Es ist gut, dass die Politik jetzt Prioritaeten setzt - gerade in Zeiten knapper Mittel“, lobte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2006. Wie aus den Eckpunkten hervor geht, soll der Leistungsanspruch auf Palliativversorgung und auch deren Verguetung definiert und verbessert werden.

Der neue Anspruch auf eine umfassende Sterbebegleitung entspreche genau dem Entwurf eines Palliativleistungsgesetzes, den die Stiftung Ende Mai diesen Jahres vorgestellt hat (siehe ALfA-Newsletter 20/06 vom 26.05.2006). Eine flaechendeckende Palliativversorgung solle insbesondere durch die Einfuehrung von 660 ambulanten Palliativdiensten erreicht werden. Ferner sehen die Eckpunkte der Gesundheitsreform vor, „konkrete und unbuerokratische Abrechnungsmodalitaeten“ zu schaffen, „die auch die Schnittstellen zum stationaeren und ambulanten Bereich sowie anderen Kostentraegern beruecksichtigen“. Dies sei ein wichtiger Aspekt, da gerade die strikte Trennung von ambulantem und stationaerem Bereich sei in der Praxis hinderlich, erlaeuterte Brysch. Wuerden hingegen alle Versorgungsstrukturen vom Leitgedanken der umfassenden Sterbebegleitung gepraegt, koennten nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung weit mehr Menschen zu Hause sterben als bislang.

Weitere Informationen:

Entwurf fuer ein erstes deutsches Gesetz zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistung
Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung vom 23.05.06
http://www.hospize.de/ftp/pall_lg_06.pdf

ALfA-Newsletter 20/06 vom 26.05.2006: Leistungsverbesserung gefordert - Deutsche Hospiz Stiftung stellt Entwurf fuer erstes deutsches Palliativleistungsgesetz vor
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 66f0cabb21

Quelle: ALfA-Newsletter 25/06 vom 07.07.2006

Deutsche Hospiz Stiftung

Palliativleistungsgesetz muss kommen

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 26.08.2006, 07:28

Deutsche Hospiz Stiftung und Deutscher Hausärzteverband wollen Palliativleistungsgesetz

Berlin/Köln. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung und der Deutsche Hausärzteverband haben sich heute über die Inhalte eines Palliativleistungsgesetzes verständigt. Im Mai 2006 wurde hierzu ein Gesetzentwurf von der Deutschen Hospiz Stiftung vorgelegt.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist eine flächendeckende palliative Versorgung von Menschen, bei denen eine heilende Behandlung ausgeschlossen ist. Hierdurch soll insbesondere der ambulante Leistungsbereich gestärkt werden. Die Hausärzte erhalten darin eine wichtige Rolle. Die Weiterbildung und die hausärztliche Fortbildung sichern die Kompetenz der Versorgungsebene für die palliative Betreuung der lebensbegleitend versorgten Patienten. Darüber hinaus können erfahrene und zusätzlich qualifizierte Hausärzte in den Palliativdiensten tätig werden. Die „Lotsenfunktion“ des Hausarztes wird - falls von den Patienten gewünscht - sinnvoll ergänzt: Sog. Palliative-Care-Teams können zur Behandlung hinzugezogen werden. Sie unterstützen die hausärztliche Behandlung durch vertiefende palliativärztliche und –pflegerische Beratungen und Leistungen in einem multiprofessionellen Team mit entsprechendem Fachwissen und Erfahrungen. „Die Palliative-Care-Teams sind so aufgebaut, dass alle Möglichkeiten offen sind, Hausärzte im Team zu beteiligen“ erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch.
Der Gesetzentwurf sieht einen Rechtanspruch auf eine Versorgung mit ambulanten palliativen Leistungen vor, welcher im neuen § 37a SGB V definiert wird. Die Palliativversorgung ist also als Regelversorgung der Krankenkassen vorgesehen und wird so zu einem durchsetzbaren Patientenrecht.
Das Palliativleistungsgesetz wird vom Hausärzteverband begrüßt. „Wir hoffen, dass der Gesetzentwurf in der Gesundheitsreform Beachtung findet, um eine verlässliche und qualitätsgesicherte Unterstützung der schwerkranken Menschen in Deutschland zu gewährleisten“ betont der stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Sturm.
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen.
Der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände betreuen 35.000 niedergelassen Hausärzte in Deutschland. Eines der wesentlichen Ziele des Verbandes ist es, die Schlüsselposition der Hausärzte zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung zu festigen und auszubauen. Neben der Verfolgung der berufspolitischen Ziele bietet der Verband seinen Mitgliedern einen umfangreichen Wirtschaftsservice an.
Deutsche Hospiz Stiftung
Chausseestr. 10
10115 Berlin
Telefon 0 30 / 2 84 44 84-0
Telefax 0 30 / 2 84 44 84-1
http://www.hospize.de
Deutscher Hausärzteverband
Von-der-Wettern-Str. 27
51149 Köln
Telefon 0 22 03/57 56-0
Telefax 0 22 03/57 56-7000
http://www.hausaerzteverband.de

Quelle: Pressemitteilung vom 24.8.2006

Ärzte Zeitung

Hausärzte für Gesetzentwurf der Hospiz Stiftung

Beitrag von Ärzte Zeitung » 01.09.2006, 06:35

Hausärzte für Gesetzentwurf der Hospiz Stiftung

KÖLN (iss). Der Deutsche Hausärzteverband unterstützt den von der Deutschen Hospiz Stiftung vorgelegten Entwurf für ein Palliativleistungsgesetz.
Der Entwurf sieht einen Rechtsanspruch der Versicherten auf eine ambulante Versorgung mit palliativen Leistungen vor. "Wir hoffen, daß der Gesetzentwurf in der Gesundheitsreform Beachtung findet, um eine qualitätsgesicherte Unterstützung der schwerkranken Menschen zu gewährleisten", sagt Verbands-Vize Dr. Diethard Sturm.

Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... system_uns

Pat.Verf. Newsletter

Hospizbewegung beklagt Bevorzugung von Palliativ-Versorgung

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 04.09.2006, 18:00

- Bundesvertretung der Hospizbewegung beklagt Bevorzugung von Palliativ-Versorgung und fühlt sich "ausgebootet"- „Die" Hospizbewegung der Pioniertage gibt es nicht mehr.
- Im Grunde ein ganz normaler Vorgang auf dem Weg zur gesundheitlichen Regelversorgung ?
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hospiz e. V. bezeichnet sich selbst als "genuine“ und „legitime Dachorganisation der Hospizbewegung"
- Könnte der von ihr selbst beklagte Bedeutungsverlust auch durch eigene Unflexibilität und Verhärtung mit verursacht worden sein?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG Hospiz) beklagt beim Gesetzentwurf zur besseren Versorgung Schwerstkranker und Sterbender, dass dieser eine „ärztlich geführte und medizinisch-pflegerische ausgerichtete Neuorganisation“ zielt. Sie kritisiert, dass er damit „dem Hospizansatz zuwiderläuft“. Eingebracht wurde der Entwurf von ihrer „Konkurrenzorganisation“, der Deutschen Hospiz Stiftung. (Mit dieser steht die BAG Hospiz in einem existentiellen Konflikt, der allerdings weitgehend mit dem Mantel des Schweigens bedeckt wird. Beide Organisationen haben auf ihren – ansonsten mit unzähligen Links versehenen – Internetseiten keinerlei Hinweis auf den jeweils anderen. Dabei geht es auch um die heikle Frage der Spendenakquise, wir berichteten, siehe http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=421).

Es drohe, so die BAG Hospiz in einer Stellungnahme (Quellenangabe siehe unten) die Gefahr, dass qualifizierte Hospizdienste „aus der Versorgung ausgebootet“ und „zugunsten der Palliativmedizin und –pflege hinausgedrängt“ würden. Dabei werde missachtet, dass die „spirituelle Begleitung“ neben anderen Bedürfnissen der Sterbenden wie z. B. nach palliativer Medizin gleichrangig sei. Der Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung sieht demgegenüber einen Rechtsanspruch auf die ambulante Versorgung (=Care) mit qualitätsgesicherten palliativen Leistungen durch Ärzte und Pflegedienste vor. Unterstützung gefunden hat dieses Palliativ-Care-Konzept u. a. durch den Deutschen Verband der Hausärzte. Dessen Vize Dr. Diethard Sturm wird in der Ärztezeitung vom 28. August zitiert mit den Worten: "Wir hoffen, dass der Gesetzentwurf in der Gesundheitsreform Beachtung findet ....“ Es sei sinnvoll, dass sich Hausärzte für die Mitarbeit in den Palliativ-Care-Teams zusätzlich qualifizieren.

Allerdings müsse die Zusammenarbeit mit den spezialisierten Diensten „jedem Hausarzt möglich sein“, betonte Sturm, es dürfe „keine Hürden für die Anforderung geben." Doch könnte ebendies zu Schwierigkeiten führen z. B. bei einer fachgerechten Morphin-Schmerztherapie in Kombination mit anderen Medikamenten. Denn hier sieht die Spezialdisziplin der Palliativmedizin vor, todkranken Tumorpatienten nicht einfach nur mehr Morphium als bisher zu geben (Gefahr der „aktiven“ Sterbehilfe!). Vielmehr geht es darum, die weitgehendste Beschwerde- und Schmerzlinderung zu garantieren, ohne dass die geringste Verkürzung des Sterbeprozesses damit einhergeht – eine hohe, zeitaufwändige Kunst des u. U. stündlichen oder täglichen Aus- und Nachtarierens von Dosierungen.

Für die BAG Hospiz e. V. die Ablehnung jeder Form der „aktiven“ Sterbehilfe oberstes Satzungsziel. Mit Ausschluss aus dem Verein wird bedroht, wer auch nur hinterfragt, wie denn eigentlich „aktive Sterbehilfe“ genau zu beschreiben sei, ob auch die ärztliche Suizidhilfe oder palliative Sedierung Schwerstleidender dazugehört. Sich nur gegen ein „holländische Modell“ der Tötung auf Verlangen Schwerstkranker auf deutschem Boden auszusprechen, reicht für eine Mitgliedschaft nicht aus, gefordert wird vielmehr ein gehöriges Maß an Empörung. So wurde der krankenkassenfinanzierte Hospizdienst V.I.S.I.T.E. nach mehrjähriger Mitgliedschaft im April vorigen Jahres aus der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hospiz ausgeschlossen. Begründung: Der Träger, der Humanistische Verband Deutschlands, lasse die erforderliche eindeutige und entschiedene Ablehnung der „aktiven“ Sterbehilfe in seinen Verlautbarungen vermissen.

Dabei ist V.I.S.I.T.E. wie nur wenige Dienste mit einer zusätzlichen Krankenschwester für ambulante Palliativpflegeberatung ausgestattet (die Finanzierung einer solchen zweiten Koordinierungs-Stelle ist aufgrund sehr hoher Nachfragezahlen nach seinen ehrenamtlichen Sterbebegleitungsdiensten ermöglicht worden). Heute versteht sich der Hospizdienst des Humanistischen Verbandes als Teil einer unabhängigen, freien Sterbegeleitungs-Bewegung. Er hat mit Unterstützung der ebenfalls unabhängigen Stiftung „menschenwürdiges Sterben“ ein eigenes Konzept zur Standard-Patientenverfügung entwickelt, welches bundesweit Hospizdiensten, Patientenberatungs- und Betreuungsstellen zur Verfügung gestellt wird. Bundesweit machen davon inzwischen gemeinnütziger Träger von der Caritas bis zur Volkssolidarität Gebrauch. In Berlin arbeitet V.I.S.I.T.E. unter einem Dach zusammen mit einer „normalen“ Pflege-/Sozialstation, die auch für zwei Demenz-AGs zuständig ist, und steht im engen Kontakt mit Palliativ- und
Hausärzten.

Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hospiz ist über ihren Vorsitzenden Benno Bolze auch personell eng mit der BAG Hospiz verbunden - er ist Beisitzer im BAG-Vorstand unter der Vorsitzenden Gerda Graf. Unter deren Leitung ist die BAG Hospiz nicht eben mit exzellenten Konzepten hervorgetreten, insbesondere zur Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen können entsprechende Stellungnahmen von Graf nicht anders als Eiertanz ohne erkennbare Botschaft charakterisiert werden. So wird nicht von allen Landesarbeitsgemeinschaften die ungetrübte Wertschätzung für den in Kürze neu zu wählenden BAG-Vorstand geteilt - der in der bestehenden Aufstellung kaum wieder antreten dürfte. Unzufriedenheit mit der offiziellen Vertretung der Hospizbewegung gibt es wegen Mängeln in der konzeptionellen Arbeit und im Öffentlichkeits-Bereich. Hier hat, auch bei der Entwicklung von Qualitätsstandards zur Patientenverfügung (ohne Reichweitenbeschränkung nur auf den Sterbeprozess!) die Deutsche Hospi
z Stiftung eindeutig die Nase vorn.

Quellen:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... ldundrecht

„Stellungnahme der BAG Hospiz und des Deutschen Kinderhospizvereins zu dem Entwurf für ein `Gesetz zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistungen´ der Deutschen Hospiz Stiftung (Mai 2006)“ vom Juni 2006. (Nicht im Internet, sondern als PDF-Datei verfügbar)

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 4.9.2006

Herbert Kunst
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Hospizbewegung beklagt Bevorzugung von Palliativ-Versorgung

Beitrag von Herbert Kunst » 05.09.2006, 06:14

Pat.Verf. Newsletter hat geschrieben: .... Bundesvertretung der Hospizbewegung beklagt Bevorzugung von Palliativ-Versorgung und fühlt sich "ausgebootet" ...
Der Streit zwischen Hospizbewegung und Palliativversorgung erscheint mir sehr, sehr überflüssig. Beide Bereiche gehören gefördert, und zwar massiv. Überheblich mehr Geld muss für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Bitte also keinen Streit, sondern Gemeinsamkeiten suchen und in einer Einheitsfront für Verbesserungen eintreten.

Das meint am frühen Morgen
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

H.P.

Hospiz und Palliativversorgung - beides wichtig

Beitrag von H.P. » 07.09.2006, 07:06

Ich denke auch, dass ein Streit zwischen Hospiz und Palliativversorgung entbehrlich ist. Beide Versorgungsbereiche müssen gestärkt werden. Für Konkurrenzdenken sollte da kein Platz sein.

H.P.

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