Eine kritische Zuschrift vom 29.7.2007:
Widersprüchliche Expertenbewertung von Ankreuzformularen
Es bestehen in der medizinischen und juristischen Bewertung von sogenannten Ankreuzvarianten nach dem Muster der Bayerischen Patientenverfügung gewisse Widersprüche. So werden Erläuterungen des Palliativmediziner Prof. Dr. Müller-Busch in der Berliner Woche vom 6.6.2007 wie folgt wiedergegeben: Jeder Vorsorgewillige sollte seine individuelle Patientenverfügung „selbst formulieren und einige der wichtigsten Kriterien konkret benennen.“ Standardformulare „zum Ankreuzen empfehlen sich deshalb nicht.“ Während wiederum Juristen wie der Fachanwalt für „Patientenrechte am Lebensende“ Wolfgang Putz aus München verschiedentlich davor gewarnt haben, sich selbst eine Patientenverfügung mit eigenen Worten aufzusetzen.
Einfache "Ankreuzvariante" bzw. "Bayerisches Modell"
Insgesamt wird die so genannte Bayerische Patientenverfügung (Formular des Bayerischen Justizministeriums) von vielen Experten und Praktikern hoch gelobt – allerdings teils von denselben, die sich gegen Ankreuzformulare wenden. Dabei handelt es sich bei der Bayerischen Verfügung (an der u. a. die Bayerische Hospizstiftung und RA Putz mitgewirkt haben) gerade um ein Formular, welches an wenigen Stellen nur durch Ankreuzen zu bestätigen und dann zu unterschreiben ist.
An den dabei unstrittig empfehlenswerten Textvorgaben des Bayerischen Modells orientieren sich die so genannte Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (
http://www.patientenverfuegung.de ) ebenso wie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums (
http://www.bmj.de ), wobei allerdings von beiden eine individuelle Zusammenstellung empfohlen wird.
In den Erläuterung der Broschüre Standard-Patientenverfügung des HVD heißt es dazu:
<< ... Die direkt nutzbare Ankreuzvariante als einfachste Form einer Standard-Patientenverfügung nach dem „Bayerischen Modelle“ wird hier trotz Vorbehalten mit angeboten. Denn sie kann in dringenden Fällen unverzichtbar sein und ist manchmal die einzige Möglichkeit für Menschen, die einen darüber hinausgehenden Aufwand scheuen ... >> Allerdings sei „die Dokumentenform einer Standard-Patientenverfügung“ vorzuziehen, oder das „noch genauere Instrument einer individuell-konkreten Patientenverfügung“ zu empfehlen, welches sich auf Abwägungen und ggf. bestehende Krankheitsbilder beziehen kann. ...
Warnung vor Formular-Dschungel
Verbraucherschützer warnen bereits seit Jahren vor einfachen "Musterformularen“. Daran zu gelangen sei einfach - zu einfach. Denn unterschiedlichste Gesellschaften oder Vereine böten mehr als hundert verschiedene Vordrucke, viele davon kostenlos im Internet, an. Die Frage, was letztlich in einer einwandfreien Verfügung stehen muss, ließe sich nicht eindeutig beantworten. Denn der Inhalt sollte speziell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sein. "Man darf niemals einfach nur einen Vordruck ausfüllen oder gar ankreuzen", warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jede Verfügung sollte individuell und persönlich angepasst sein. ...
Quelle (dort mehr zu Vor- und Nachteilen des Ankreuzformulars der Bayersichen Vorsorgebroschüre):
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=458
Anmerkung:
Die an den bayerischen Texten und Informationen geäußerten Bedenken teile ich ausdrücklich nicht!