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Vermittlung des assistierten Suizid gesetzlich verbieten

Verfasst: 08.04.2006, 07:13
von Deutsche Hospiz Stiftung
Vermittlung des assistierten Suizid gesetzlich verbieten

Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Gesetzesinitiative gegen das Geschäftemachen beim Vermitteln von assistiertem Suizid / Saarland, Hessen, Thüringen bringen Entwurf in den Bundesrat ein

Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt die Initiative der Bundesländer Saarland, Hessen und Thüringen, die geschäftsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid gesetzlich zu verbieten. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der heute in den Bundesrat eingebracht werden soll, greifen die Länder die im September 2005 von der niedersächsischen Landesregierung angestoßene, aber gescheiterte Gesetzesinitiative wieder auf. „Jetzt ist ein konsequentes Handeln gegen das Geschäftemachen beim Vermitteln von assistiertem Suizid gefordert“, betont der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch.

Dabei darf es nicht nur um ein Verbot der gewerbsmäßigen, sondern es muss auch um ein Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung gehen. „Nur ein Verbot beider Varianten kann das Geschäftemachen mit dem Tod auch tatsächlich verhindern“, erklärt Brysch. In der Schweiz etwa führt das alleinige Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid dazu, dass ehrenamtliche Helfer bei der Selbsttötung assistieren können und der Organisator mit dem Tod Gewinn machen kann. Die gewerbsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid ist eine auf Gewinn ausgerichtete Leistung. Die geschäftsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid setzt hingegen allein die Wiederholung einer solchen Vermittlung voraus.

Bei Fragen:
Andrea Breddermann Telefon: 030 / 2 84 44 84 – 2

Quelle: Pressemitteilung 17-06 07. April 2006

Gegen Kommerzialisierung von Selbsttötung

Verfasst: 08.04.2006, 07:27
von
Gegen Kommerzialisierung von Selbsttötung
Freitag, 7. April 2006

Berlin - Die „geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ soll unter Strafe gestellt werden. Dies sieht ein Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Hessen und Saarland vor, der am 7. April 2006 in den Bundesrat eingebracht wurde. Die CDU-regierten Länder wollen damit einer Kommerzialisierung von Selbsttötungen entgegenwirken, weil entsprechende Organisationen neben Mitgliedsbeiträgen
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23782

Verbot profitorientierter Sterbehilfe-Anbieter

Verfasst: 08.04.2006, 09:16
von ALfA-Newsletter
Zweiter Anlauf: Bundesrat diskutiert Gesetzentwurf zum Verbot profitorientierter Sterbehilfe-Anbieter

Berlin (ALfA). Im Bundesrat wurde am 7. April 2006 ein Gesetzentwurf der Laender Hessen, Saarland und Thueringen eingebracht, durch den "die geschaeftsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung" unter Strafe gestellt werden soll. Dies geht aus der Tagesordnung des Sitzungskalenders hervor. Hintergrund des Vorstosses der drei CDU-regierten Laender ist die Gruendung einer Filiale der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas in Hannover im September vergangenen Jahres, die ihren Mitgliedern einen "begleiteten Suizid" anbietet, bei dem Sterbewillige in der Schweiz von einem Arzt ein toedliches Medikament bekommen. Mit dem Gesetzentwurf greifen die Laender die im September 2005 von der niedersaechsischen Landesregierung angestossene, aber gescheiterte Gesetzesinitiative wieder auf. In der Debatte am 7. April im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf laut dessen Webseite an die zustaendigen Ausschuesse verwiesen.

Zur Begruendung fuer den Gesetzentwurf fuehren die Laender an, im Vordergrund des Handelns solcher Organisationen stehe nicht ein Beratungsangebot mit primaer lebensbejahenden Perspektiven, sondern allein die rasche und sichere Abwicklung des gefassten Selbsttoetungs-Entschlusses. Dies stelle eine qualitative Aenderung in der Praxis der Sterbehilfe dar. Besonders problematisch sei, dass diese Organisationen auch Menschen ohne hoffnungslose oder unheilbare Krankheiten oder psychisch Kranken ohne koerperliches Leiden, auch altersdementen oder depressiven Menschen eine scheinbar leichte und schmerzlose Selbsttoetungsmoeglichkeit anbieten. Es bestuende daneben die Gefahr einer Kommerzialisierung von Selbsttoetungen, zumal diese Organisationen neben ihren Mitgliedsbeitraegen auch fuer ihre jeweiligen Einzelleistungen noch Geld fordern.

Die Aussichten des Entwurfs sehen der thueringische Justizminister Harald Schliemann (CDU) und das saarlaendische und hessische Justizministerium positiv. Auch die schwarz-roten Landesregierungen in Sachsen und Brandenburg haetten ueberwiegend positiv auf den Vorstoss reagiert, waehrend andere Laender mit grossen Koalitionen den Entwurf noch nicht bewerten wollten. Ueberraschend skeptisch habe sich der „Berliner Zeitung“ zufolge dagegen Bayern ueber die Initiative der drei CDU-Laender geaeussert. "Der Entwurf geht in seiner jetzigen Fassung vielleicht zu weit", habe Bundesratsreferent Franz Gruenewald erklaert. Nach Einschaetzung des Blattes werden sich die Laender, in denen die FDP mitregiert, dagegen wahrscheinlich enthalten, da der urspruengliche, von niedersaechsischen CDU-Politikern ausgegangene Gesetzentwurf am Widerstand des liberalen Koalitionspartners gescheitert war. Viele Laendervertreter wuerden jedoch vermuten, dass sich das Thema nicht entlang der Parteilinien entscheiden werde, da es hier um ethische Fragen und nicht um Parteipolitik gehe. Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ werde auch im Bundestag das Thema im Zuge der Beratungen um die Neuregelung der Patientenverfuegungen in Kuerze diskutiert.

Die Deutsche Hospiz Stiftung begruesste unterdessen in einer Presseerklaerung vom 7. April 2006 die Bundesratsinitiative. „Jetzt ist ein konsequentes Handeln gegen das Geschaeftemachen beim Vermitteln von assistiertem Suizid gefordert“, betonte der Geschaeftsfuehrer der Stiftung, Eugen Brysch. Dabei duerfe es jedoch nicht nur um ein Verbot der gewerbsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung gehen, sondern es muesse auch um ein Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung gehen. „Nur ein Verbot beider Varianten kann das Geschaeftemachen mit dem Tod auch tatsaechlich verhindern“, erklaerte Brysch. In der Schweiz etwa fuehre das alleinige Verbot der gewerbsmaessigen Vermittlung von assistiertem Suizid dazu, dass ehrenamtliche Helfer bei der Selbsttoetung assistieren koennen und der Organisator mit dem Tod Gewinn machen kann.

Weitere Informationen

Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung - ... StrRAendG
Gesetzesantrag der Laender Saarland, Thueringen, Hessen
15 Seiten, Bundesrat, Drucksache 230/06 vom 27.03.06
http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/Dru ... kument.pdf

Quelle: ALfA-Newsletter 13/06 vom 07.04.2006

Verfasst: 10.04.2006, 19:59
von Vercingetorix
Ein Verbot, was "das Geschäftemachen" bei der Vermittlung eines assistierten Suicid betrifft, kann ich befürworten.
Nicht befürworten kann ich allerdings ein Verbot von unentgeldlichen Hilfen, inkl. Assistenz.
Ich bin unerschütterlich der Auffassung, daß es meine alleinige, sogar oberste persönliche Freiheit ist, für mich zu entscheiden, ob ich leben will oder nicht.
Und diese Entscheidung möchte ich jederzeit treffen können; weder staatlichen- noch jedweden kirchlichen Stellen räume ich hier ein Mitspracherecht ein.
Meine These ist sogar folgende:
Exakt dieser Freiheitsbegriff ist/war den Mächtigen in Staat und Kirche seit Menschengedenken ein gewaltiger Dorn im Auge.
Wieviele zum Tod verurteilte arme Menschen hat man z.B. nach einem misslungenen Selbstmordversuch wieder mühselig aufgepäppelt um sie dann selbstherrlich doch hinrichten zu können.
Oder war es nicht auch so, daß Selbstmörder jahrhundertelang, ohne Priesterbegleitung in einer Ecke der Friedhöfe eher verscharrt als ordentlich begraben wurden?
Etwas mehr Demut wegen der Schlechtigkeiten in der Vergangenheit und mehr Akzeptans inkl. Unterstützung persönlicher Freiheit, würde ich mir bei diesem Thema schon wünschen!!!

Beihilfe zur Selbsttötung ist problematisch

Verfasst: 10.04.2006, 21:30
von Kevin
Vercingetorix hat geschrieben: ... Nicht befürworten kann ich allerdings ein Verbot von unentgeldlichen Hilfen, inkl. Assistenz. ...
Ich halte den Staat für verpflichtet, den Lebensschutz oben an zu stellen. Er kann die Hand nicht reichen, dass aktiv getötet wird - auch, wenn man sich selbst tötet. Dass die Beihilfe zur Selbsttötung in bestimmten Situationen straffrei bleibt, halte ich für problematisch.

Selbstbestimmtes Leben und damit auch Tod

Verfasst: 11.04.2006, 08:25
von Vercingetorix
Hallo Kevin!
"Deine Worte hör ich wohl - allein mir fehlt der Glaube"!
Was will ich damit sagen:
Solange es Menschen gibt, haben die Mächtigen unserer Welt, das was Du "Lebensschutz" bezeichnest nach Gutdünken ausgelegt; mal trompetete man was von Lebensschutz - mal warf man den gesamten Lebensschutz über Bord und schickte uns z.B. in Kriege - hier sind alle Obrigkeiten gleich.
Die Entwicklung zu einem selbstbestimmteren Leben und damit auch "Tod" ist, nach meiner Auffassung, ein Hoffnungssignal, was die Freiheit eines jeden Menschen betrifft.

Ärzteschaft gegen jedwede Form von aktiver Sterbehilfe

Verfasst: 14.04.2006, 07:42
von ÄK Saarland
"Saarländische Ärzteschaft unterstützt die Bundesratsinitiative von Minister Hecken"

"Die Ärzteschaft ist strikt gegen jedwede Form von aktiver Sterbehilfe, und erst recht gegen eine organisierte. Wir sind in dieser Frage mit Gesundheitsminister Josef Hecken völlig einer Meinung", kommentiert der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, Sanitätsrat Dr. Gadomski, die aktuelle Diskussion um das Verbot organisierter Euthanasie nach Schweizer Vorbild. Gadomski weiter: "Für uns Ärzte lautet die Aufgabe, das Leiden zu mindern, nicht den Leidenden aus der Welt zu schaffen".
Hierzulande müssen unheilbar Kranke zudem nicht bis zu ihrem Ende qualvoll leiden. Es gibt Hospize, in denen man in Würde sterben kann. Hoch spezialisierte und gut ausgebildete Palliativmediziner können Schmerzen wirkungsvoll behandeln. "Und das Sterbenlassen in Würde, ohne die Apparatemedizin in den aussichtslosen Kampf gegen den Tod zu schicken, ist im Rahmen einer Patientenverfügung bei uns gut geregelt", führt Dr. Gadomski weiter aus.
"Grundlegender jedoch ist, dass es ethische Normen gibt, die gesetzt sind. Sie sind nicht veränderbar, weil Variablen kein Fundament für eine menschenwürdige Gesellschaft sein können. So hat jeder Patient das Recht zu sterben, er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden."

Quelle: Pressemitteilung der Landesärztekammer Saarland
http://www.aerztekammer-saarland.de/10/2006041001.html

Sterbehilfe-Verbot

Verfasst: 29.09.2006, 07:27
von
Heister-Neumann optimistisch bei Sterbehilfe-Verbot
Donnerstag, 28. September 2006

Osnabrück - Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) ist optimistisch, dass kommerzielle Sterbehilfe in Deutschland rasch verboten wird. Sie rechnet damit, dass der Bundesrat spätestens Anfang 2007 über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden wird, wie die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Donnerstag sagte.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25840