Oesterreich: Studie zeigt geringe Akzeptanz der Patientenverfuegung
Wien (ALfA). Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenverfuegungsgesetzes (PatVG) in Oesterreich haben weniger als vier Prozent der Bevoelkerung dieses Instrument in Anspruch genommen. Nur ein Prozent der Bevoelkerung hat eine "verbindliche" Patientenverfuegung verfasst und rund 2,5 Prozent nur eine so genannte "beachtliche" - d.h. eine gesetzlich nicht bindende - Patientenverfuegung. Dies ist das Ergebnis einer kuerzlich veroeffentlichten empirischen Studie des Wiener Instituts fuer Ethik und Recht in der Medizin, die im Auftrag des Bundesministeriums fuer Gesundheit durchgefuehrt wurde und auf die nun das Institut fuer medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) unter
http://www.imabe.org/ hingewiesen hat. Die Patientenverfuegung sei bislang nur fuer eine kleine Gruppe von Personen relevant, sie werde vor allem fuer Sondersituationen und nicht als allgemeines Vorsorgeinstrument genutzt, stellen die Autoren fest. Dass die ernuechternde Datenlage auf eine schwache Akzeptanz und ein geringes Interesse an der Patientenverfuegung in Oesterreich hindeutet, wollen sie aber nicht gelten lassen. Es muesse mehr diskutiert werden, um "den Prozess des Umdenkens voranzubringen", denn das PatVG stelle laut Studie "einen wichtigen Schritt dar, die Patientenautonomie zu stuetzen."
Genau dies darf aus mehreren Gruenden bezweifelt werden, entgegnet IMABE-Geschaeftsfuehrer Enrique Prat in einer Mitteilung des Instituts. Zum einen relativiere sich die Verbindlichkeit einer Vorausverfuegung fuer einen spaeteren Zeitpunkt aus anthropologischer und ethischer Sicht. Die Faehigkeit zur antizipierenden Entscheidung ueber Leben und Tod habe Grenzen. In der tatsaechlichen Entscheidungssituation wuerden andere Wertungen vorgenommen. "Wie oft wurden Aerzte und Pflegepersonal von der Leichtigkeit ueberrascht, mit der ein Patient beim Eintreten des Ernstfalls seine oft wiederholten Wuensche krass revidiert. Wie anders klingen dann die Worte der Patientenaufklaerung, und wie schnell aendert sich die Stimmungs- und Einsichtslage", gab Prat zu bedenken.
Patientenverfuegungen koennen vor allem fuer jene Patienten nuetzlich sein, die sozial isoliert sind und kein Vertrauensverhaeltnis zu einem Arzt haben bzw. fuerchten, dass sie in der Isolation ernsthaft krank werden, so Prat. Fuer das Gros der Patienten seien jedoch andere Parameter wichtig, wie auch eine im Campus-Verlag 2006 veroeffentlichte Studie von Stefan Sahm mit dem Titel "Sterbebegleitung und Patientenverfuegung - Aerztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht", zeigt. Alternative Konzepte seien notwendig, um "das gute mit dem selbstbestimmten Sterben zu versoehnen". Statt die Notwendigkeit zu betonen, eine Patientenverfuegung zu verfassen, waere einer grossen Mehrheit der Patienten mit einer vorausschauenden und umfassenden Planung der Versorgung fuer das Lebensende mehr geholfen. "Dass die Patientenverfuegung weder in Oesterreich noch in anderen Laendern auf Gegenliebe stoesst, sollte ernster genommen werden und den Weg fuer Alternativloesungen bereiten", so Prats Folgerung.
Weitere Informationen:
Studie ueber die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfuegungs-Gesetzes (PatVG)
Studie im Auftrag des Bundesministeriums fuer Gesundheit Oesterreich
90 Seiten, Endbericht Dezember 2009 im PDF-Format
http://tinyurl.com/endbericht-patvg-2009-pdf
Drei Jahre Patientenverfuegungsgesetz in Oesterreich: a bisserl bewaehrt?
Von Oliver Tolmein
Bei bioethischen Entscheidungen ist offensichtlich, was, vielleicht in abgemilderter Form, auch fuer bildungspolitische Kontroversen oder Auseinandersetzungen ueber Innere Sicherheit und Freiheit (werde sie nun am Hindukusch verteidigt oder sonstwo) gilt:
FAZ.NET Blog Biopolitik 30.12.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... aehrt.aspx
Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.