Kassenpatient & private Behandlung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gundula Krämer

Kassenpatient & private Behandlung

Beitrag von Gundula Krämer » 05.01.2006, 08:00

Kassenpatient & private Behandlung

Ich erhielt jetzt den Tipp, dass man auch als Kassenpatient private Behandlung wünschen und so zu einer bessern Versorgung gelangen kann. Wie geht das?

Danke für Hinweis – es grüßt
Gundula Krämer

Dieter Radke
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Kassenmitglied kann Kostenerstattung wählen!

Beitrag von Dieter Radke » 05.01.2006, 11:29

Sehr geehrte Frau Krämer,

Kassenpatienten haben grundsätzlich die Möglichkeit bei ihrer Kasse Kostenerstattung zu wählen. Dies ist ausdrücklich im SGB V vorgesehen. Bei einer entsprechenden Wahlentscheidung kann man als Selbstzahler (Privatpatient) den frei gewählten Arzt in Anspruch nehmen. Der Arzt muss allerdings zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sein.
In solchen Fällen gelten die üblichen privatrechtlichen Vorschriften mit der Folge, dass der Patient eine Gebührenrechnung bekommt. Diese muss er selbst begleichen, kann sich allerdings bei seiner gesetzlichen Kasse eine Kostenerstattung auszahlen lassen, und zwar in der Höhe, wie die Kasse auch bei Inanspruchnahme des Arztes mit Versicherungskarte hätte zahlen müssen. Es verbleibt also ein größerer ungedeckter Betrag.
Um den ungedeckten Betrag gering zu halten, kann man mit dem Arzt vereinbaren, dass er bei Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte einen bestimmten, geringen, Vervielfacher, zum Beispiel den 1-fachen Satz, berücksichtigt. Versäumt man eine solche Vereinbarung, wird der Arzt wahrscheinlich den 2,3-fachen Satz nehmen.
Für den Arzt hat eine solche Vereinbarung den Vorteil, dass er von den Vorgaben der kassenärztlichen Versorgung, zum Beispiel Budgetierung, befreit ist und letztlich ohne große Einschränkungen Arzneimittel verordnen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Radke

Ärzte Zeitung

Abrechnungsbetrug durch Kostenerstattung mindern

Beitrag von Ärzte Zeitung » 29.09.2006, 06:56

Kostenerstattung könnte Anreize zum Abrechnungsbetrug mindern
Vorschlag der Beratungsorganisation berlinpolis / Mehr Kontrolle ist notwendig


BERLIN (ami). Das Kostenerstattungsprinzip könnte Korruption im Gesundheitswesen eindämmen. Davon ist der Jurist und Politikwissenschaftler Daniel Dettling, Vorsitzender der Beratungsorganisation berlinpolis, überzeugt.
….
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... system_uns

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