Freiheitsentziehende Maßnahmen im Altenpflegeheim

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Altenpflegeheim

Beitrag von WernerSchell » 02.01.2006, 08:12

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Altenpflegeheim – Rechtliche Grundlagen und gerichtliche Genehmigungsverfahren

Ein Beitrag von Guy Walther

Sie lesen den Beitrag in dieser Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... alther.pdf

Der Beitrag ist in der Zeitschrift „BtPrax“, 6/2005, S. 214, erschienen. Mit Genehmigung des Autors bzw. des Bundesanzeiger Verlages wird die Arbeit hier vorgestellt. Teil 2 des Beitrages, der sich vor allem mit Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen im Bereich der Pflege beschäftigt, wird in Heft 1/2006 der BtPrax erscheinen.
Der Link zur Zeitschrift: http://www.btprax.de - Der Link zum Verlag: http://www.bundesanzeiger.de/index.php?main=0&id=194
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STMAS Bayern

Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränken

Beitrag von STMAS Bayern » 03.06.2006, 07:20

Pflege – Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Landtags
Stewens: Freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken - Fachkraftquote erhalten


„Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege müssen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Und es muss eine sichere Anwendung dieser Maßnahmen gewährleistet sein“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute vor dem Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags in München, dem sie zu Todesfällen durch mechanische Fixierungssysteme in der Pflege berichtete.

Nach Feststellung des Instituts für Rechtsmedizin München sind im Zeitraum vom 10. Januar 2005 bis 4. Januar 2006 im südbayerischen Raum sechs Menschen in Zusammenhang mit Fixierungsmaßnahmen eines gewaltsamen Todes verstorben. Für den Zeitraum von 1996 bis heute untersucht das Institut inzwischen im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie weitere 32 Todesfälle. „Unabhängig von den noch zu eruierenden genauen Todesursachen zeigen diese Ereignisse deutlich, dass wir in unseren Bemühungen um einen sachgerechten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege nicht nachlassen dürfen. Hier setzen wir auf die externe Qualitätskontrolle durch die Heimaufsicht, Information und Aufklärung der Pflegeeinrichtungen und die Entwicklung eines Konzeptes zum fachgerechten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durch den Landespflegeausschuss“, so Stewens.

Auf Vorschlag des Sozialministeriums habe der Landespflegeausschuss in seiner letzten Sitzung Mitte Mai eine Empfehlung beschlossen, die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen unter Berücksichtigung neuester pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich Notwendigkeit und Durchführung einer ständigen Prüfung zu unterziehen. Eine Unterarbeitsgruppe des Landespflegeausschusses werde beispielsweise Alternativen zur Anwendung von mechanischen Fixierungen bei Pflegebedürftigen, Vorschläge zur Prophylaxe fehlerhafter oder rechtswidriger Fixierungen und Möglichkeiten der internen und externen Qualitätssicherung zur Unterstützung, Beratung und Kontrolle der Pflegenden erarbeiten.

Die Ministerin brach vor dem Ausschuss zudem „ohne Wenn und Aber“ eine Lanze für die Unverbrüchlichkeit der Fachkraftquote in der Pflege. „Die Fachkraftquote in der Altenpflege steht nicht zur Disposition. Qualifiziertes Personal ist die Voraussetzung für eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung. Mit einer flexibleren, an der Praxis orientierten Ausgestaltung der Heimpersonalverordnung können wir allerdings den Interessen vieler Pflegenden, pflegebedürftiger alter Menschen, Heimleitungen und parteiübergreifenden Forderungen von Politikern entgegen kommen“, erklärte Stewens. Nach der Heimpersonalverordnung setzt sich die Fachkraftquote aus Fachkräften zusammen, zu denen in Bayern im Bereich der Pflege Altenpfleger/innen, Krankenschwestern/-pfleger sowie Kinderkrankenschwestern/-pfleger zählen. „Einrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten, berufserfahrene, in der Praxis bewährte und durch Fort- und Weiterbildung qualifizierte Pflegehilfskräfte auf die Fachkraftquote anzurechnen. Ein solches Vorgehen lässt die Heimpersonalverordnung ausdrücklich zu. Den Vorwurf, dass damit eine Aufweichung der Fachkraftquote oder gar eine Änderung des Heimgesetzes verbunden sei, kann ich nicht nachvollziehen“, betonte die Ministerin und fügte hinzu: „Wir brauchen gut ausgebildetes Pflegepersonal in der Pflege. Deswegen bezieht sich mein Vorschlag auch nur auf die einjährig qualifizierten Alten- und Krankenpflegehelfer mit staatlich anerkanntem Abschluss, die bedauerlicherweise oftmals mit den ungelernten Hilfskräften in den Einrichtungen in einen Topf geworfen werden. Examinierte Alten- und Krankenpflegehelfer verfügen über eine fundierte Ausbildung. Sie müssen eine einjährige Berufsausbildung mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht durchlaufen, in der auch Praktika in Pflegeeinrichtungen enthalten sind.“

Quelle: Pressemitteilung vom 1.6.2006
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 06-267.htm

WernerSchell
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Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2006, 18:47

Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen der Stadt München

Nachlesbar unter
http://www.muenchen.de/vip8/prod2/mde/_ ... ug2006.pdf
Zuletzt geändert von WernerSchell am 04.06.2006, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
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enno
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Angehörigenarbeit

Beitrag von enno » 04.06.2006, 01:09

frieheitentziehende maßnahmem greifen immer wider in die persönlichkeit ein (klar denkend, betreuer, selbstentscheidung nicht möglich), dieses spiel, politik und gesetz, habe ich satt, hoffe, dass mir so viel zeit bleit (rechtzeitigeserkennen), meiner nicht mehr obtimalen pflege meines mannes gerechtzuwerden um schlusspunkkte zu setzen, auch für mich, nie in pof. pflege, und die suche nach guter pflege und behandlung werde ich nicht machen, diese werbung nach äuserlichkeiter(lügen),(meine erfahrung), haben meiner entscheidung nur geholfen.
wenn exam.. glauben, sie sind allwissend!, haben sie nichts gelernt, ausser grundwissen( 16,17 und 20jährigeund auch ältere sie wissen alles und üben"macht"aus), fragen sie doch mal betroffene, warum sie ihre angehörigen nach hause nehmen. leider sind es ältere und sie können sich nicht immer der öffentlichkeit stellen. warum entstehen selbsthilfevereine?
kein kh, reha gibt gerne informatonen weiter, immer nach dem motto, der äezte, suchen sie sich schon mal ein pflegeheim.
die einbeziehung und aufklärung der angehörigen wird nicht in betracht gezogen (verträge mit pfle..heimen?)
dies ist meine erfahrung und betroffener, die ihre angehörigen zu hause pflegen und angst haben, ihre angehörigen. wieder in "pflege" geben zu müssen.
mfg

R.Koep
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Liebe zum Beruf ist oft Handlungsmaxime

Beitrag von R.Koep » 04.06.2006, 01:54

Hallo Enno,

aus einen Worten lese ich viel Frust und Angst. Ich galube, dass Du mit unseren Gesindheitswesen keine gute Erfahrungen gemacht hast.
Hingegen möchte keiner aus unserer Berufsgruppe MACHT ausüben, warum auch. Der Patient, der zu uns in die Behandlung kommt, erwartet von uns Leistungen und die soll er auch bekommen.
Das du deinen Mann gut pflegst hst, habe ich nie in Zweifel gezogen, aber wenn man hunderte von Patienten oder Bewohner im Jahr betreut tut und hierzu regelmäßig sich auf den neuesten Stand der medizinschen pflegerischen Wissenschaft bringt, sollte man auch dieser Berufsgruppe vertrauen.
Keiner im Gesundheitswesen ( Pflege ) kann doch ein Interesse haben, Dir oder Deinen Mann zu schaden, erstens kennt man sich nicht und zweitens ist die Bekanntschaft meist recht kurz.
In der Pflege sollten alle drei ( Patient, Angehörige und Pflegekräfte ) zusammen arbeiten, so dass der Patient auch sein Ziel - die Genesung erreicht.
Hingegen erleben wir auch bei unserer täglichen Arbeit viele negativ Beispiele, die uns an unserer Arbeit zweifeln lassen.
Warum sollen alte Menschen nicht mobilisiert werden ?
Warum kam die Patientin Zuhause nie aus den Bett, jetzt hat sie Kontrakturen und Schmerzen, die sie nicht haben müsste.
Warum kommen die Angehörigen immer nur an den Tagen zu Besuch, wenn es Taschengeld gibt ?
Warum wird der Besuch der Angehörigen im Heim immer seltener ?

Letzendlich sind die Pflegekräfte immer die jenigen, die die Tränen der alten Menschen bei den Gesprächen trocknen und ich hatte in den letzten Tagen viele solcher Gespräche.

Ich betone hier noch einmal, dass ich mir über keinen hier im Forum ein Urteil erlaube, da ich niemand persönlich kenne. Es gibt auch erfreulicher Weise positive Beispiele von Enkeln, die ihre Großmütter immer zu Ausflügen abholen oder zum Grillen im Garten - aber eine Dunkelziffer bleibt immer zurück.

Viele Kräfte die ich kenne, machen den Beruf nicht nur um Geld zu verdienen, sie bauen Beziehungen zu den Bewohner und Patienten auf.
Sie machen mit den genannten Dunkelziffern in ihrer Freizeit Ausflüge ins Theater oder in den Zoo, ist das nicht Liebe zum Beruf - Freizeit und Geld bekommen diese dafür nicht.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

MASFG RLP

Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

Beitrag von MASFG RLP » 08.06.2006, 09:49

Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen wie beispielsweise die Fixierung von demenzkranken Menschen zum Schutz vor Verletzungen oder Unfällen sind ein brisantes Thema in der Pflege. Am 6. Juni fand in Landau die dritte von vier Veranstaltungen statt, die das Sozialministerium und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung im Rahmen der Initiative ‚Menschen pflegen’ von Ministerin Malu Dreyer durchführen. Sie richten sich insbesondere an Pflegedienstleitungen und Pflegekräfte von stationären Altenpflegeeinrichtungen, an Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Betreuungsgerichte sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, der Heimaufsicht, der Gesundheitsämter und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Im Rahmen der Tagungen geht es um eine intensive Auseinandersetzung über das Thema mit dem Ziel, zu sensibilisieren und möglichst Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen zu entwickeln. Solche Maßnahmen sind immer wieder zu hinterfragen, auch wenn sie oftmals in guter Absicht vorgenommen werden, um zum Beispiel die Sicherheit älterer Menschen bei einer Sturzanfälligkeit zu erhöhen. Freiheitseinschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel Ruhigstellen mit Medikamenten, Bettgitter, Absperren von Zimmern und Türen, Alarmsysteme oder Fixierungsmaßnahmen, wie Stuhl-, Bauch-, Hand- und Fußgurte, werfen nicht zuletzt eine Bandbreite an rechtlichen Problemen auf.
Für Sozialministerin Malu Dreyer dürfen solche Maßnahmen im Interesse der Menschen, die auf Hilfe und Pflege in Würde und Geborgenheit angewiesen sind, allenfalls als letzte Möglichkeit und nach Ausschöpfung sämtlicher Handlungsalternativen angewendet werden. Es geht ihr bei den Fachtagungen deshalb darum, alle handelnden Akteure zu sensibilisieren, ihnen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen auszutauschen und neue Lösungswege und Ideen zur Problembewältigung zu entwickeln. Dabei muss nach Auffassung der Ministerin den Bedürfnissen der Pflegenden nach Rechtssicherheit ebenso Rechnung getragen werden wie dem der pflegebedürftigen Menschen nach Kommunikation und zwischenmenschlichen Kontakten.
Nach ihrer Ansicht kann es durch geeignete Konzepte gelingen, freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden und trotzdem den Schutz der betroffenen Menschen zu gewährleisten. Insbesondere durch den fachlich qualifizierten und an der Biographie der Menschen orientierten Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern, durch eine entsprechende Raumgestaltung oder durch gezielte tagesstrukturierende Maßnahmen können sich freiheitsbeschränkende Maßnahmen erübrigen.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz vom 6.6.2006
http://www.masfg.rlp.de/Aktuelles/press ... Index1=686

Menschen pflegen

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Diskussion

Beitrag von Menschen pflegen » 24.11.2006, 08:30

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Diskussion

In Rheinland-Pfalz will Sozialministerin Dreyer erreichen, dass die Würde alter Menschen höchste Beachtung findet und diese - auch bei hohem Pflegebedarf - die Freiheit haben, sich nach eigenen Vorstellungen zu verhalten und bewegen zu können. Deshalb fordert Ministerin Dreyer: „Halt geben ohne Gitter oder Medikamente“ - es müsse ein Weg gefunden werden, Fixierungen und Fixierungszeiten auf das absolut Unverzichtbare zu reduzieren. Freiheitsentziehende Maßnahmen gehören zu den umstrittensten Maßnahmen und den schwersten Eingriffen in die Menschenrechte eines demenzkranken Menschen. Ministerin Malu Dreyer hat deshalb im Rahmen ihrer Initiative "Menschen pflegen" dieses brisante Thema aufgegriffen.

Was versteht man unter "Freiheitsentziehenden Maßnahmen" in der Pflege? In den Medien hört und liest man Meldungen wie "ans Bett gefesselt", "ruhig gestellt", "unterernährt", um nur einige Beispiele zu nennen. In skandalisierender Weise wird vom Umgang mit alten pflegebedürftigen Menschen berichtet und von Methoden, die einem Angst machen.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." "Jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt." Man fragt sich, gelten diese Grundrechte im Heim nicht mehr? Warum muss zu derartigen Maßnahmen gegriffen werden? Sind sie wirklich nötig oder könnte man sie auch vermeiden?

Einrichtungen und Heimleitungen sehen sich angesichts des hohen Maßes an Hilfebedürftigkeit und wegen der Verletzungsgefahren haftungsrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt, wenn die Pflegebedürftigen einen Unfall erleiden. In dieser Situation nutzen sie - mit bestem Vorsatz - den Einsatz entsprechender Hilfen. Den damit verbundenen Freiheitsentzug nehmen sie in Kauf. Sie verstehen ihr Handeln als Fürsorge für das Wohl und die Gesundheit ihrer Bewohner. Aus dieser Sicht wiederum ein nachvollziehbares Handeln?

Mit der Veranstaltungsreihe "Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Diskussion", welche Ministerin Dreyer gemeinsam mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Alzey, Neuwied, Landau und Trier im Mai und Juni 2006 durchführte, wurde der Diskussionsprozess zwischen den handelnden Professionen angestoßen. Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, Pflegekräfte der Heime der Altenhilfe, Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Betreuungsgerichte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, Kolleginnen und Kollegen der Heimaufsichten, der Gesundheitsämter und des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse tauschten sich aus. Dabei soll dieser Austausch nicht nur sensibilisieren, sondern erforderliche Handlungsschritte bewusst machen. Ein Arbeitskreis, der sich aus den Veranstaltungen zusammen gefunden hat, hat die nächsten Handlungsschritte festgelegt.

Der Prozess, in den alle handelnden Professionen, aber auch Landespflegeausschuss, Landesärztekammer und die Krankenkassen eingebunden werden sollen, geht weiter. Geplant ist unter anderem die Entwicklung eines Schulungskonzeptes zur Reduzierung freiheitseinschränkender Maßnahmen, die Durchführung einer weiteren regionalen Veranstaltungsreihe im Jahr 2007 und die Schaffung regionaler Netzwerke auf Landgerichtsebene.

Sofern Sie konkretere Informationen benötigen oder eigene Ideen zum Thema einbringen möchten, können Sie sich gerne an das
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit,
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz,
Email: Birgit.Husak@masfg.rlp.de
wenden.

Quelle: Mitteilung vom 23.11.2006
http://www.menschen-pflegen.de/enid/b9d ... el_8q.html

WernerSchell
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Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränken!

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2007, 10:39

Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränken!

Siehe unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... srecht.htm
folgende Beiträge:

- Freiheitsentziehende Maßnahmen unbedingt auf notwendiges Maß beschränken – Leitfaden soll Pflegekräften Hilfestellung geben – Pressemitteilung vom 29.12.2006
- Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege - Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Pflegealltag

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2008, 08:49

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Pflegealltag

„Zur Vorbreitung freiheitsentziehender Maßnahmen in bundesdeutschen Pflegeheimen liegen mittlerweile rechtstatsächliche Untersuchungen vor, die etwa das Ausmaß entsprechender Maßnahmen im Pflegealltag beziffern helfen. Ebenfalls liegen Zahlen, allerdings ohne betreuungsrechtlichen Bezug zu Fixierungsmaßnahmen in der Gerontopsychiatrie vor. Nach diesen Studien muss davon ausgegangen werden, dass täglich etwa 350.00 bis 400.000 Menschen in bundesdeutschen Pflegeheimen von unterbringungsähnlichen Maßnahmen betroffen sind. Dabei spielen in besonderer Weise sog. Bettgitter und Psychopharmaka mit ruhigstellender Wirkung eine Rolle. … Studien zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in Pflegeheimen weisen auf Implementationsdefizite betreuungsrechtlicher Legitimationsverfahren hin. Nur in den seltensten Fällen wird bei Maßnahmen, die vom Typ her unterbringungsähnliche Maßnahmen darstellen, in bundesdeutschen Pflegeheimen eine richterliche Genehmigung eingeholt. Insofern muss von einer hohen Dunkelziffer nicht genehmigter freiheitsentziehender Maßnahmen ausgegangen werden, denen zur Vermeidung der häufig fachlich überflüssigen Maßnahmen betriebsinterne Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgeschaltet werden müssten.“

Auszug aus Hofmann/Klie (Hrsg.): Freiheitsentziehende Maßnahmen- Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen in Betreuungsrecht und –praxis“, Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2004
Siehe hierzu: http://www.wernerschell.de/Aktuelles/fr ... nahmen.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gaby Modig
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... man darf mehr als besorgt sein ...

Beitrag von Gaby Modig » 07.12.2008, 09:06

Der Fall des Richters Irmler hat gezeigt
- Fixierungen ohne ausreichende Anhörungen - Rechtsbeugung
viewtopic.php?t=6594&highlight=irmler
- Fixierung im Pflegeheim - Beugen Richter Recht?
viewtopic.php?t=9959&highlight=irmler
wie wir in Deutschland mit freiheitsentziehenden Maßnahmen umgehen. Es gibt offensichtlich noch vieles zu tun. Man darf zur Zeit mehr als besorgt sein!

MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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