Hallo,
habe folgende Fragen:
a) Gibt es eigentlich eine Dokumentations"pflicht" für Ärzte ? Wenn ja, wo ist sowas geregelt. ?
b)Wenn es eine Dokupflicht für Ärzte gibt, ein Arzt das aber nicht einhält,
sich das später in einem sog. Kunstfehlerverfahren dann rausstellt, stellt das dann nicht eine Berufspflichtverletzung des Arztes dar?
Hoffe man kann die zweite Frage verstehen.
Vielen lieben Dank
Moni
Krankendokumention erstellen - ärztliche Berufspflicht!
Moderator: WernerSchell
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Dokumentieren ist ärztliche Pflicht!
Guten Morgen Moni!
Die Ärzte sind nach den jeweils geltenden Berufsordnungen rechtlich verpflichtet, eine Krankendokumentation zu führen (zum Teil heißt es, dass "ärztliche Aufzeichnungen" zu erstellen sind).
Kommen Ärzte den auferlegten Pflichten, auch hinsichtlich der Dokumentation, nicht nach, muss das zweifelsfrei als Berufspflichtverletzung gelten.
Unabhängig von dieser Feststellung kann die Vernachlässigung der Dokumentationspflicht auch zivilrechtliche Folgen haben, z.B. kann in einem Behandlungsfehlerstreit die Beweislastumkehr eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Büser
Die Ärzte sind nach den jeweils geltenden Berufsordnungen rechtlich verpflichtet, eine Krankendokumentation zu führen (zum Teil heißt es, dass "ärztliche Aufzeichnungen" zu erstellen sind).
Kommen Ärzte den auferlegten Pflichten, auch hinsichtlich der Dokumentation, nicht nach, muss das zweifelsfrei als Berufspflichtverletzung gelten.
Unabhängig von dieser Feststellung kann die Vernachlässigung der Dokumentationspflicht auch zivilrechtliche Folgen haben, z.B. kann in einem Behandlungsfehlerstreit die Beweislastumkehr eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Büser
Krankendokumentation muss vollständig sein
Patienten können vom Arzt keinen Eid verlangen
NEU-ISENBURG (maw/juk). Ärzte können nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München nicht dazu verpflichtet werden, eidesstattlich zu erklären, dass die Behandlungsunterlagen, die sie Patienten aushändigen, vollständig sind.
...
Beschluss des Oberlandesgerichts München, Az.: 1 W 2713/06 ...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht
NEU-ISENBURG (maw/juk). Ärzte können nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München nicht dazu verpflichtet werden, eidesstattlich zu erklären, dass die Behandlungsunterlagen, die sie Patienten aushändigen, vollständig sind.
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Beschluss des Oberlandesgerichts München, Az.: 1 W 2713/06 ...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... echt/recht