Im Zweifel haftet der Arzt
Verfasst: 01.12.2005, 12:43
Im Zweifel haftet der Arzt
Fortbildungsveranstaltung der MHH: Aktuelle Themen im klinischen Risikomanagement
Ein Arzt muss seinen Patienten über jeden Schritt seiner Behandlung ausreichend informieren – das gilt auch für eine Therapie mit Arzneimitteln. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil deutlich gemacht, dass der bloße Hinweis auf den Beipackzettel bei der Aufklärung über verordnete Medikamente nicht ausreicht (Aktenzeichen VI ZR 289/03). "Der Arzt muss jeden seiner Patienten regelmäßig, rechtzeitig und vollständig über die Risiken, Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten, Alternativen und die Dosierung der Medikation informieren", betonte der Jurist Albrecht Wienke, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, jetzt bei der Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Pfleger in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) über Risikomanagement. Dies treffe nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich für alle verordneten Arzneimitteln zu und nicht nur in Fällen großer Risiken, wie etwa bei einer Chemotherapie. "Für Klinikärzte gilt dies ebenso wie für niedergelassene Kollegen", ergänzte Maria Cartes, Risikomanagerin der MHH.
Die MHH hat sich als Ziel gesetzt, die Patientensicherheit zu erhöhen, darum hat die Hochschule ein Risikoerkennungssystem geschaffen. "In der MHH wird schon aus Fehlern und Beinahe-Fehlern gelernt", sagte Maria Cartes, "aber um am Puls der Zeit zu sein, müssen wir sicherstellen, dass Fehler vermieden und rechtzeitig verhindert werden. Das erreicht die MHH mit Fortbildungsveranstaltungen für allen Mitarbeiter – immer zum Wohle aller Patienten." Bernhard Gerdemann, Vertreter des Deutschen Patientenschutzbundes, lobte das Vorgehen: "Die MHH hat hier eine Vorbildfunktion." Das Risikomanagements der MHH sei beispielhaft in Deutschland, meinten auch Patrick Weidinger, Rechtsanwalt der Winterthur Versicherung und Ingo Gurcke aus der Geschäftsführung der Mildenberger Versicherungsmakler.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Maria Cartes, MHH-Abteilung Unternehmensentwicklung/Risikomanagement unter Telefon (0511) 532-6033 oder E-Mail Cartes.Maria mh-hannover.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.11.2005
V. i. S. d. P.: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der MHH
http://www.mh-hannover.de/46.html?&no_c ... b7c04bb02c
Fortbildungsveranstaltung der MHH: Aktuelle Themen im klinischen Risikomanagement
Ein Arzt muss seinen Patienten über jeden Schritt seiner Behandlung ausreichend informieren – das gilt auch für eine Therapie mit Arzneimitteln. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil deutlich gemacht, dass der bloße Hinweis auf den Beipackzettel bei der Aufklärung über verordnete Medikamente nicht ausreicht (Aktenzeichen VI ZR 289/03). "Der Arzt muss jeden seiner Patienten regelmäßig, rechtzeitig und vollständig über die Risiken, Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten, Alternativen und die Dosierung der Medikation informieren", betonte der Jurist Albrecht Wienke, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, jetzt bei der Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Pfleger in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) über Risikomanagement. Dies treffe nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich für alle verordneten Arzneimitteln zu und nicht nur in Fällen großer Risiken, wie etwa bei einer Chemotherapie. "Für Klinikärzte gilt dies ebenso wie für niedergelassene Kollegen", ergänzte Maria Cartes, Risikomanagerin der MHH.
Die MHH hat sich als Ziel gesetzt, die Patientensicherheit zu erhöhen, darum hat die Hochschule ein Risikoerkennungssystem geschaffen. "In der MHH wird schon aus Fehlern und Beinahe-Fehlern gelernt", sagte Maria Cartes, "aber um am Puls der Zeit zu sein, müssen wir sicherstellen, dass Fehler vermieden und rechtzeitig verhindert werden. Das erreicht die MHH mit Fortbildungsveranstaltungen für allen Mitarbeiter – immer zum Wohle aller Patienten." Bernhard Gerdemann, Vertreter des Deutschen Patientenschutzbundes, lobte das Vorgehen: "Die MHH hat hier eine Vorbildfunktion." Das Risikomanagements der MHH sei beispielhaft in Deutschland, meinten auch Patrick Weidinger, Rechtsanwalt der Winterthur Versicherung und Ingo Gurcke aus der Geschäftsführung der Mildenberger Versicherungsmakler.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Maria Cartes, MHH-Abteilung Unternehmensentwicklung/Risikomanagement unter Telefon (0511) 532-6033 oder E-Mail Cartes.Maria mh-hannover.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.11.2005
V. i. S. d. P.: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der MHH
http://www.mh-hannover.de/46.html?&no_c ... b7c04bb02c