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Bettgitter in der Wohnung – Genehmigung?

Verfasst: 07.09.2005, 10:59
von Gast
Wir, ambulanter Pflegedienst, haben einen pflegebedürftigen Patienten, der durch Bettgitter gesichert werden soll.
Jetzt diskutieren wir über die Frage, ob eine solche Maßnahme in der Wohnung freiheitsentziehenden Charakter hat und genehmigt werden muss. Wir hörten in einer Fortbildung, dass insoweit unterschiedlich diskutiert wird.

Wer hat hilfreiche Tipps?

Susen Becker

Re: Bettgitter in der Wohnung – Genehmigung?

Verfasst: 07.09.2005, 15:21
von Gast
Ich gehe davon aus, dass sich Freiheitsentziehungen, gleich wo sie auch stattfinden, immer am Grundgesetz zu orientieren haben.

Die Freiheit garantiert das GG v.a. in seinen Artikeln 2 und 104.

In Artikel 104 GG ist z.B. ausgeführt, dass über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung nur der Richter zu entscheiden hat. Dies allein spricht für die Genehmigungspflicht!

Clemens Bücken

Bettgitter in der Wohnung – Genehmigung?

Verfasst: 08.09.2005, 16:07
von Gast
Hallo Clemens,

so sehe ich das eigentlich auch! Danke für Deine Äußerung. Vielleicht kann sich sonst noch jemand einbringen?

MfG Susen Becker

Bettgitter in der Wohnung – Genehmigung?

Verfasst: 09.09.2005, 11:20
von Berti
Hallo Susen,
zum Thema wurde bereits diskutiert. Alles klar?
Gruß Berti

Bettgitter in der Wohnung – Genehmigung?

Verfasst: 14.09.2005, 13:27
von Gast
Hallo Berti,

Dank auch für Deine Infos. Ich sehe jetzt klar!

MfG Susen Becker