Behandlungsfehler und Verjährung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Behandlungsfehler und Verjährung

Beitrag von Gast » 16.04.2005, 18:37

Guten Tag,
im Juni 2002 habe ich von meinem Zahnarzt eine fehlerhafte Prothetik eingesetzt bekommen. Im Aug/Sept. 02 habe ich das durch ein Gutachten bestätigt bekommen. Ein halbes Jahr später stellte sich dann noch ein weiterer Behandlungsfehler heraus. Der Arzt hat sich bislang geweigert, die Patientenunterlagen herauszugeben. Mein Anwalt hat dies bislang leider auch noch nicht fertiggekriegt. (Aber er arbeitet wohl daran).
Meine Frage:
Wann verjährt denn eigentlich so eine Sachlage?
Nicht, dass es bald heißt: So, bei Ihnen wurde zwar ein Behandlungsfehler gemacht, aber leider ist der Fall nun verjährt.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und ein Lob auf dieses Forum!!!
Edith

Berti
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Behandlungsfehler und Verjährung

Beitrag von Berti » 17.04.2005, 11:14

.... Wann verjährt denn eigentlich so eine Sachlage?....
Hallo Edith,
die bürgerlich-rechtlichen Verjährungsregelungen sind in § 194ff. BGB zu finden. Danach ergibt sich eine "regelmäßige Verjährungsfrist" von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dann zu laufen, wenn der Anspruchssteller von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt hat. Es gibt daher eine Rahmen-Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 199 BGB)
Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Umfangreiche Hinweise zum Haftungsrecht und den hier relevanten Fragen beschreibt das Onlinebuch "Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung" mit rd. 280 komprimierten Gerichtsentscheiden (http://www.pflegerechtportal.de)
Gruß Berti

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