Krankendokumentation - Herausgabe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Krankendokumentation - Herausgabe

Beitrag von Gast » 02.04.2005, 18:46

Guten Tag,

ich habe im Juni 2002 neue Kronen erhalten, die fehlerhaft waren, was auch im Gutachten des MdK`s bestätigt wurde.

Mein Rechtsanwalt hat daraufhin die Behandlungsunterlagen beim Zahnarzt angefordert, um meine Rechtslage besser beurteilen zu können.
Doch mein Zahnarzt verweigerte die Herausgabe der Unterlagen, weil ich die private Honorarvereinbarung bzw. -forderung noch nicht beglichen habe.

Daraufhin hat sich die Ärztekammer mit der Bitte die Unterlagen auszuhändigen an meinen Zahnarzt gewandt und ihm mitgeteilt, dass die Tatsache, dass ich die Privatliquidation noch nicht beglichen habe keine Grund seines Verhaltens sein dürfe. Doch leider erfolglos!
Danach bekam mein Zahnarzt nochmals eine Aufforderung durch die Ärztekammer, worauf er ebenfalls nicht reagierte.
Was bleiben einem denn da noch für Möglichkeiten?
Außergerichtliche Einigungsversuche sowie der Vorschlag eines Einigungsversuches vor der Ärztekammer hat mein Zahnarzt bis zu heutigen Zeitpunkt ebenfalls abgelehnt.

Da muss ich dann wohl in den sauren Apfel der gerichtlichen Klage beißen oder gibt´s da noch Möglichkeiten, die es sich lohnen auszuschöpfen?

Vielen Dank und herzlichen Gruß Lea

Berti
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Krankendokumentation - Herausgabe Kopien

Beitrag von Berti » 02.04.2005, 20:57

Hallo Lea,
wenn eine Arzt / Zahnarzt hartnäckig die Einsicht in die Krankendokumentation verweigert oder aber die Herausgabe von Kopien dieser Krankendokumentation verweitert, bleibt eigentlich nur die gerichtliche Klagemöglichkeit. Wenn auch die zuständige Zahnärzte / Ärztekammer nicht helfen konnte, bleibt keine andere Wahl.
Soweit es eine anwaltliche Vertretung gibt, muss der Anwalt wissen, was nun zu tun ist. Die Krankendokumentation kann in der Regel nicht im Original herausverlangt werden; eine Klage müsste sich wohl auf die Herausgabe von KOPIEN der Dokumentation beschränken!
In diesem Forum ist wiederholt zur Krankendokumentation diskutiert worden. Unten habe ich einige Fundstelle angefügt. Ich empfehle, die Texte auszuwerten. Ich denke, dann ist alles klar! Wenn Fragen bleiben, bitte wieder melden.
Gruß Berti

Beiträge zur Krankendokumentation im Forum (Auswahl):
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1092340623
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1107946736
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1089643585
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1085139360
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1061642380

Gast

Re: Krankendokumentation - Herausgabe

Beitrag von Gast » 03.04.2005, 00:09

Hallo Berti und herzlichen Dank für die schnelle Reaktion!
Gruß Lea

Gast

Krankendokumentation - Beschlagnahme

Beitrag von Gast » 03.04.2005, 11:09

.... Was bleiben einem denn da noch für Möglichkeiten? ....
Soweit es wegen einer schädigenden Krankenbehandlung zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt, kann grundsätzlich noch an eine Beschlagnahme von Krankenakten (der Krankendokumentation) gedacht werden. Man kann sich also vorstellen, insoweit an Polizei und Staatsanwaltschaft heran zu treten. Eine Beschlagnahme von solchen Unterlagen ist rechtlich aber nicht unproblematisch.

Siehe im Internet z.B. unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2bvr151103
http://www.fh-fulda.de/fb/sw/projekte/s ... hweig1.htm

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer

Gast

Re: Krankendokumentation - Herausgabe

Beitrag von Gast » 03.04.2005, 14:29

Danke, lieber Herr Bauer; habe die Links mit Interesse gelesen und werde das mit meinem Rechtsanwalt erörtern müssen. - Und herzlichen Gruß Lea-

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