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Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung?

Verfasst: 15.03.2005, 14:07
von rgoeke
Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich?

Problem: ZU Hause ist eine Frau mehrmals aus dem Bett gefallen. Wir (ambulanter Pflegedienst) wollten über die Rechtliche Betreuerin eine gerichtliche Anordnung für eine Fixierung mittels Bettgitter haben; das Gericht schrieb dazu:

Die Bettgitterfixierung ZU HAUSE ist nach dem Gesetz nicht genehmigunspflichtig!

Wir dachen immer, dass jede Fixierung, ob im Heim oder zu Hause, vom Gericht genehmigt werden muss. Hat vielleicht jemand einen Rat für uns?

Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung!!

Verfasst: 15.03.2005, 14:41
von Berti
Hallo,
zum Thema
----- Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?
wurde bereits in diesem Forum diskutiert.
Die Frage, ob eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Zuhause notwendig ist, gilt als umstritten. Allerdings sprechen viele vernünftige Gründe für eine Genehmigungspflicht. Wenn aber ein Gericht die Genehmigungspflicht verneint, wird man dies im Einzelfall so hinnehmen müssen; es sei denn, Betreuer oder ggf. Verfahrenspfleger legen Beschwerde ein.
Kommt Ihr mit diesen Infos klar oder?
Gruß Berti

Richterlicher Vorbehalt beachtenswert

Verfasst: 16.03.2005, 20:05
von Gast
.... Die Bettgitterfixierung ZU HAUSE ist nach dem Gesetz nicht genehmigunspflichtig! ....
Ein Richter, der diese Auffassung vertritt, hat nur das BGB gelesen, nicht aber die Grundsätze des Verfassungsrechts umgesetzt. Nach dem GG bedarf eine Freiheitsentziehung - auch in der Wohnung - der richterlichen Genehmigung. Eine solche Auslegung liegt auch im Interesse der betroffenen Personen. Denn nur so gibt es eine staatliche Kontrolle.

Grüße von
Kurt-Wilhelm

Re: Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung?

Verfasst: 17.03.2005, 15:04
von rgoeke
das ist genau meine Auffassung und meiner meinung nach wird in diesen Bereich mit zweierlei maß gemessen was eine Pflegekraft im einen Heim oder Krankenhaus macht und was sie Zuhause bei einen Pat. macht ist doch auch im Prinzip das selbe nur eine Andere Umgebung

Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung?

Verfasst: 19.03.2005, 12:33
von Gast
Guten Morgen MitleserInnen!

Richter machen es sich nicht selten sehr bequem. Sie entscheiden in den diskutierten Fallkonstallationen allein nach den Vorschriften des BGB. Danach kann man in der Tat auf eine Rechtslage schließen, die eine Genehmigungspflicht entbehrlich macht.

Was Richter aber dabei außer Acht lassen: Das Grundgesetz gibt klare Entscheidungsgrundlagen für die Freiheitsentziehung und verlangt fast ausnahmslos eine richterliche Kontroll-Entscheidung. Darauf muss man hinweisen.

Es wäre wünschenswert, dass in solchen Fällen Richter auf die Verfassungslage aufmerksam gemacht würden. Notfalls sollten Betreuer und Verfahrenspfleger Beschwerde einlegen. "Bequemlichkeiten in deutschen Gerichten" darf man nicht so einfach durchgehen lassen.

Ein schönen Tag wünscht
Stefan Bücker

Bettgitter in der Wohnung – Genehmigung?

Verfasst: 04.09.2005, 11:56
von Gast
Wir, ambulanter Pflegedienst, haben einen pflegebedürftigen Patienten, der durch Bettgitter gesichert werden soll.
Jetzt diskutieren wir über die Frage, ob eine solche Maßnahme in der Wohnung freiheitsentziehenden Charakter hat und genehmigt werden muss. Wir hörten in einer Fortbildung, dass insoweit unterschiedlich diskutiert wird.

Wer hat hilfreiche Tipps?

Susen Becker

Fixierung in der Wohnung

Verfasst: 04.06.2008, 18:28
von Cicero
Die Antwort gibt es unter
viewtopic.php?t=3197