Krankendokumentation - Herausgabe von Kopien

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Krankendokumentation - Herausgabe von Kopien

Beitrag von Gast » 05.03.2005, 02:06

Herausgabe von Krankenunterlagen

Guten Tag,

bei mir ist ein zahnmedizinischer Behandlungsfehler gemacht  worden. Der Zahnarzt weigert sich jedoch die Krankenunterlagen herauszugeben. Das zieht sich jetzt schon über 1,5 Jahre hin. Mittlerweile habe ich mich an die zuständige Ärztekammer gewandt, die den Arzt empfohlen hat, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
ABER, es scheint, als ließe dies´ den Arzt unbeeindruckt.
Nun meine Frage: Was habe ich denn eigentlich nun noch für Möglichkeiten, um meine Rechtsituation zu erforschen. Kann der Arzt wirklich partout die Herausgabe verweigern?

Vielen Dank für eine "Hilfestellung" und ganz herzlichen Gruß von Edith

Berti
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Krankendokumentation - Kopien herausgeben

Beitrag von Berti » 05.03.2005, 11:27

Hallo Edith,
die Krankendokumentation ist Eigentum des Arztes. Allerdings hat der Patient ein Recht auf Herausgabe von Kopien dieser Dokumenation. Insoweit hat der Patient einen durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen Kostenerstattung.
Siehe auch in diesem Forum die Texte unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=9#9
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=5#5
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Vielleicht sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser könnte die Herausgabe einklagen.
Gruß Berti

Gast

Krankendokumentation

Beitrag von Gast » 08.03.2005, 15:34

Hallo Edith,

dass Ärzte / Zahnärzte sich taub stellen, wenn es um die Krankendokumentation (Krankenunterlagen) geht, ist nicht neu. Die Herausgabe wird offensichtlich immer dann hartnäckig verweigert, wenn es etwas zu verbergen gilt.

Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, dass ich meinen Arzt unter Fristsetzung (per Einschreiben mit Rückschein) aufgefordert habe, die vollständigen Unterlagen kopiert zu übersenden. Dies ist auch prompt so erledigt worden. Wäre dem nicht so gewesen, hätte ich einen Anwalt mit der Einreichung einer Klage beauftragt. Eine solche Klage kann meiner Meinung nach in aller Regel erfolgreich geführt werden. Daher gibt es auch eigentlich fast kein Prozessrisiko.

Hochachtungsvoll
Torsten Gönnewicht

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