Fixierung??? Dringend !!!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Krankenschwester
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Fixierung??? Dringend !!!

Beitrag von Krankenschwester » 01.03.2005, 23:38

Hallo,
wir haben ein Problem in unserem Pflegeheim. Es gibt eine Bewohnerin, welche ca. 3x in 13 Monaten gestürzt ist. Es sind lange Monate dazwischen, wo nichts passiert ist und es bestand auch keine Notwendigkeit für ein Bettgitter. Es wurde ein Attest beim Hausarzt angefordert, welches die Notwndigkeit eines Bettgitters attestieren sollte. Da die Dame 3 Wochen vorher aufgestanden und gestürzt ist und einen Oberschenkelhalsbruch hatte. Dieses Attest wurde zurückgezogen, da diese Dame das Bettgitter wehemennt abgelehnt hat und sie NICHT unter Betreuung steht! 2 Tage später wollte sie sich in der Nacht auf den WC Stuhl setzten und hatte einen Schlaganfall ( Diagnose aus dem Krankenhaus ! ). Die Tochter hat danach die Betreuung und Fixierungsmaßnahmen beantragt, beides wurde bewilligt. Nun will die Tochter/Betreuerin das Haus verklagen, weil wir an dem Sturz Schuld sein sollen. sie sagt, dass wir das Bettgitter auf ihren Wunsch hin hochziehen hätten müssen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt ja nicht der Betreuer war. Es bestand in dieser Nacht keine Notwendigkeit für ein Bettgitter, da sie
1. es abgelehnt hat ( keine Demenz o.ä. als Diagnose )
2. weder Gangunsicher noch verwirrt war
3. in den Nächten für den Toilettengang geklingelt hat

Die Frage ist nun, ob sie vor Gericht gewinnen würde. Ich habe leider kein Gerichtsurteil gefunden, was mir weiterhelfen könnte. Außer, das man nur fixieren darf, wenn akute Gefahr besteht. Diese bestand aber nicht.

Danke im Voraus
Manu

R.Koe
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Re: Fixierung??? Dringend !!!

Beitrag von R.Koe » 02.03.2005, 15:35

Wie schnell braucht die Krankenschwester die Urteile, suche einpaar raus.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koe

Berti
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Selbstbestimmungsrecht hat Vorrang!

Beitrag von Berti » 02.03.2005, 17:27

Hallo Krankenschwester,
wenn ich das richtig verstanden habe, war die Patientin beim Sturz im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und konnte wirksam über die vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden. Da der Patientenwille absoluten Vorrang hat, mußte unter diesen Umständen eine Sicherungsmaßnahme unterbleiben. Jeder entscheidet über die Einschränkung seiner Freiheit selbst - oder es muss ein gesetzlich geregelter Eingriffsfall vorliegen.
Es wäre allerdings erforderlich gewesen, die Patientin ausführlich und eindringlich genug auf die Situation aufmerksam zu machen und dabei darzustellen, was passieren kann. Hier liegt vielleicht ein Angriffspunkt bei einer eventullen Klage.
Unter den geschilderten Umständen (und ausreichender Aufklärung) war m.E. eine Zwangsmaßnahme nicht möglich. Eine solche Maßnahme hätte nur bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit und aktueller Gefährdung durchgeführt werden dürfen. Natürlich darf auch ein Rechtlicher Betreuer unter Beachtung der Vorgaben des § 1906 BGB freiheitsentziehende Maßnahmen billigen (unter Beteiligung des Vormundschaftsgerichts). Ein solcher Betreuer ist aber erst später eingesetzt worden.
Eine umfangreiche Darstellung zu den Haftungsgrundsätzen mit etwa 270 komprimierten Gerichtsentscheidungen verhilft vielleicht zu weiteren Erkenntnissen - siehe hierzu unter http://www.pflegerechtportal.de
Gruß Berti

Gast

Angehörige haben keine Vertretungsmacht

Beitrag von Gast » 02.03.2005, 17:46

Hallo,
ist jemand selbst entscheidungsfähig, kommt es nicht auf die Meinung / Forderung oder gar Entscheidungen von Angehörigen an. Angehörige sind nach dem geltenden Recht "automatisch" mit keinerlei Vertretungskompetenzen ausgestattet (im Gegensatz zu dem, was vielfach widerrechtlich praktiziert wird).
Im Übrigen hat Berti bereits alle wichtigen Hinweise gegeben. Stimme dem zu!
MfG
Dirk

Gast

Re: Fixierung??? Dringend !!!

Beitrag von Gast » 04.03.2005, 15:24

Im vorliegenden Fall bleibt zu hoffen, daß die Einrichtung ein Gerichtsverfahren "ohne Blessuren" übersteht - leichte Zweifel habe ich.
Vielleicht hilft aber eine Empfehlung für die Zukunft, um einfach mit mehr Sicherheit zu leben:
Unser Jurist riet vor ca. 30 Jahren, im Hinblick auf eventuelle Haftungen, allen Mitarbeitern folgende Fragestellung "einzutrichtern": "Gibt es im Falle eines Schadens, Hinweise dafür, daß mit diesem Ereignis (hier Sturz ) gerechnet werden musste"?
Ist diese Frage zu verneinen - in der Regel kein Problem; ist die Frage zu bejahen - in der Regel ein Problem!
Im letzteren Fall wird dann anhand der Präventivmaßnahmen zu prüfen sein, ob sich die Einrichtung entlasten kann.
Eine besondere Schwierigkeit besteht natürlich auch darin, daß ein und der selbe Sachverhalt unterschiedlich bewertet werden.
Beispiel:
Eine alte Dame leidet zeitweise unter örtlichen Orientierungsstörungen, hat 3 Mal die Einrichtung verlassen, wurde ohne Folgen von Passanten oder der Polizei zurückgebracht. Beim 4. Verlassen der Einrichtung, kommt es zu einem Unfall mit mehreren Verletzten. Wer trägt die Verantwortung, wer haftet?

Gast

Fixierung - Entscheidungsfähiger bestimmt selbst

Beitrag von Gast » 04.03.2005, 19:00

Hallo,
es entscheiden immer die konkreten Einzelumstände. Die sind hier nur unvollkommen bekannt. Aber allgemein gilt, dass der entscheidungsfähige Patienten / Bewohner selbst darüber befindet, was mit ihm zu geschehen hat. Dazu gehört ggf. auch die Freiheit, Gefahren in Kauf zu nehmen. In solchen Fällen könnte allenfalls ein Problem auftreten, wenn man den entscheidungsfähigen Patienten / Bewohner nicht über Gefahren informiert hätte.
Man muss nicht in die Kniee gehen, nur wenn jemand mit Klage droht. Wer klagt, muss die Anspruchsvoraussetzungen beweisen. Dass solche Voraussetzungen erfüllt sein könnten, sehe ich anhand des vorgestellten Sachverhaltes nicht.
MfG
Dirk

Krankenschwester
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Re: Fixierung??? Dringend !!!

Beitrag von Krankenschwester » 09.03.2005, 20:02

Hallo R.Koe,
brauche schnelle antworten. im moment machen die Angehörigen Streß
Haben jetzt eine richterliche genehmigung für die fixierungsmaßnahmen. ausrollschutz und bauchgurt im bett/stuhl bei bedraf. nun ist die dame aufgestanden und fats gestürzt, jetzt wollen wir sie natürlich auch im stuhl fixieren ( auch wenn das nicht wirklich schön ist ). aber da machen die angehörigen streß, denn die wollen das nicht. nur gut das es den beschluß gibt. aber egal wie man es macht, man macht es ind ne augen der angehörigen irgendwie immer falsch.
aber danke für die schnellen antworten

Gast

Fixierung??? Dringend !!!

Beitrag von Gast » 09.03.2005, 20:20

Wenn eine Betreuung für den Bereich der unterbringungsähnlichen Maßnahmen eingerichtet ist, entscheidet immer der Betreuer über die angeregten bzw. notwendigen Maßnahmen. Man muss also mit dem Rechtlichen Betreuer Einvernehmen erzielen. Die Heimmitarbeiter dürfen sich nur in Notfällen über den Betreuerwillen hinweg setzen. Sofern eine Fixierung, vom Betreuer gebilligt, länger andauer oder regelmäßig erfolgt, muss zusätzlich das Gericht zustimmen (§ 1906 Abs. 4 BGB).
Angehörige, ohne Betreuerkompetenz, haben keinerlei Mitwirkungsrechte. Man kann versuchen, sie zu überzeugen, damit sie eingebunden sind. Wenn Angehörige aber nur "Stress" machen, quasi die notwendigen Verrichtungen behindern, muss man ihnen vorsichtig, aber ggf. deutlich, die Grenzen aufzeigen. Evtl. PDL einschalten.

Serverin

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