Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht - Maßgeblich ist, ob der Wille frei gebildet werden kann ...
Verfasst: 22.09.2020, 06:17
Bundesgerichtshof
Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH), vom 29. Juli 2020 - XII ZB 106/20 - (LG Bremen - AG Bremen-Blumenthal)
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &nr=110006
Leitsätze
a) Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt
werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701).
b) Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104
Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von
Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104
Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.
+++
Siehe auch unter:
Keine Geschäftsunfähigkeit für komplexen Sachverhalt
Wenn ein Mensch über einfache Sachverhalte noch selbst entscheiden kann, ist er in Bezug auf komplexe Sachverhalte nicht geschäftsunfähig. Maßgeblich ist, ob der Wille frei gebildet werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof am 29.07.2020 entschieden.
>>> https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... achverhalt
Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH), vom 29. Juli 2020 - XII ZB 106/20 - (LG Bremen - AG Bremen-Blumenthal)
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &nr=110006
Leitsätze
a) Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt
werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701).
b) Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104
Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von
Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104
Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.
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Siehe auch unter:
Keine Geschäftsunfähigkeit für komplexen Sachverhalt
Wenn ein Mensch über einfache Sachverhalte noch selbst entscheiden kann, ist er in Bezug auf komplexe Sachverhalte nicht geschäftsunfähig. Maßgeblich ist, ob der Wille frei gebildet werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof am 29.07.2020 entschieden.
>>> https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... achverhalt