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Dürfen wir meine Mutter nachhause holen?
Verfasst: 06.10.2004, 23:49
von schoko
Hallo,
brauche dringenden Rat: Meine Mutter ist seit Mai in einer psychiatrischen Klinik, Diagnose seit 20 Jahren MS, jetzt akuter Schub, manisch-depressiv, und von Epilepsie wurde etwas geredet. Erklären konnte uns die Zusammenhänge Ihres Krankheitsbildes keiner so richtig. Die Klinik sagte uns nun das sie austherapiert sei, und sie dringend in ein Pflegeheim sollte. Wir wollen das nicht, denn es geht ihr ja nicht soooo schlecht. Sie darf halt nicht alleine sein, nachts evtl. Pampers, morgens Dusche. Mit einer guten Sozialstation sollte das kein Problem sein. Die NEbenwirkungen der Medikamente ( vollgepumpt)sind erheblich schlimmer,. Sie kann manchmal sehr schlecht laufen, fällt ab und zu hin, (geschehen in der Klinik, trotz "Fachpersonal") und ist etwas verwirrt. Klinik möchte einen beruflichen Betreuer, wir wollen das selbst machen. Antrag liegt beim Vormundschaftsgericht. Aber wie bekommen wir meine Mutter dort raus bis diese Sache geklärt ist. Das könne noch Wochen dauern sagte man mir. Als meine Mutter geäußert hatte das sie nachhause möchte, wurde ihr zwei Tage später ein Formular vorgelegt das sie noch freiwillig bleiben möchte. Sie hat unterschrieben. Uns sagte man sie sei nicht mehr geschäftsfähig. Ich weiß nicht mehr was ich machen kann......
Ehrenamtliche Betreuung durch Angehörigen
Verfasst: 07.10.2004, 11:08
von Berti
.... Klinik möchte einen beruflichen Betreuer, wir wollen das selbst machen. Antrag liegt beim Vormundschaftsgericht. Aber wie bekommen wir meine Mutter dort raus bis diese Sache geklärt ist. Das könne noch Wochen dauern sagte man mir. Als meine Mutter geäußert hatte das sie nachhause möchte, wurde ihr zwei Tage später ein Formular vorgelegt das sie noch freiwillig bleiben möchte. Sie hat unterschrieben. Uns sagte man sie sei nicht mehr geschäftsfähig. Ich weiß nicht mehr was ich machen kann......
Hallo Schoko,
wenn die Mutter nicht mehr in der Lage ist, über ihre Angelegenheiten wirksam zu entscheiden, bedarf sie eines geeigneten Betreuers (§ 1896 BGB). Das soll in der Regel kein Berufsbetreuer sein. Ehrenamtliche Betreuer, z.B. aus der Familie, sollen ausdrücklich Vorrang haben.
Es wäre vielleicht ratsam, die Betreuungsbehörde bzw. das Vormundschaftsgericht anzusprechen und aufzuzeigen, dass jemand aus der Familie bereit und in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen. Dabei sollte auch verdeutlicht werden, dass die Entscheidung dringend ist. Dann kann das Vormundschaftsgericht auch eine vorläufige Regelung treffen. Wenn es Probleme gibt, müßte man ggf. einen Anwalt einschalten und Druck machen.
Sollten weitere Fragen bestehen oder Probleme auftauchen, bitte wieder melden.
Gruß Berti
Re: Dürfen wir meine Mutter nachhause holen?
Verfasst: 07.10.2004, 12:35
von schoko
Danke für die rasche Antwort!
Den Antrag haben wir beim Vormundschaftsgericht bereits gestellt. Ärgerlich ist nur, das es noch 2 Monate dauern kann bis eine Entscheidung getroffen werden kann. Bis dahin muß meine Mutter im Krankenhaus bleiben? Gruß
Schoko
Schnelle Entscheidung des Gerichts anmahnen
Verfasst: 07.10.2004, 12:48
von Berti
.... Den Antrag haben wir beim Vormundschaftsgericht bereits gestellt. Ärgerlich ist nur, das es noch 2 Monate dauern kann bis eine Entscheidung getroffen werden kann. Bis dahin muß meine Mutter im Krankenhaus bleiben? ....
Hallo Schoko,
der Betreuer kann erst dann in das "Geschehen" eingreifen, wenn er vom Gericht bestellt ist. Zur Zeit hat die Mutter offensichtlich keine rechtliche Vertretung. Daher ist es m.E. geboten, dem Vormundschaftsgericht gesondert vorzutragen, dass Eile geboten ist, weil die betroffene Person keinen eigenen Willen äußern kann, andererseits aber wichtige Entscheidungen anstehen: Entgegennahme der ärztlichen Aufklärung in die für notwendig erachtete Therapie und Erteilung der hierzu erforderlichen Einwilligung, Entscheidungen über den Aufenthalt. Dabei sollte dem Gericht verdeutlicht werden, dass die abgegebene Zustimmung der Mutter rechtlich wertlos ist, weil sie nicht im Vollbesitz der geistigen Kräfte war und ist. Daher sei die derzeitige weiter andauernde stationäre Betreuung eine nicht zulässige Freiheitsbeeinträchtigung und klar verfassungswidrig (Art. 2 GG). Im Übrigen müsse die weitere Versorgung der Mutter umgehend geplant und entschieden werden. Nach all dem sei eine schnelle, ggf. vorläufige, Betreuerbestellung notwendig.
Evtl. Angelegenheit mit der Betreuungsbehörde diskutieren.
Gruß Berti
Siehe übrigens das Buch von Schell, Werner „Betreuungsrecht & Unterbringungsrecht“. Kunz Verlag (Schlütersche Buchreihe).
Nähere Infos in der Rubrik „Publikationen“ dieser Homepage:
http://www.wernerschell.de/html/page10.htm
Gericht kann vorläufige Entscheidung treffen
Verfasst: 07.10.2004, 18:23
von Gast
... Ich weiß nicht mehr was ich machen kann......
Die Vormundschaftsgerichte sind immer dann, wenn Eile geboten ist, verpflichtet, vorläufige Entscheidungen zu treffen oder gar in eigener Zuständigkeit eine eigene Entscheidung zu treffen. Das ist ausdrücklich nach dem BGB bzw. FGG vorgesehen.
Wenn ein Gericht eine schnelle Entscheidung verweigert und einen Vorgang eher schleppend behandelt, sitzt da möglicherweise ein fauler Richter. Dem muss man dann auf die Sprünge helfen.
Konrad
Re: Dürfen wir meine Mutter nachhause holen?
Verfasst: 07.10.2004, 18:36
von schoko
Bin momentan echt ratlos. Laut Klinik wird es wohl nächste Woche eine Anhörung geben. Der Rechtsanwalt hat uns eigentlich keine Hoffnungen gemacht das wir das Betreuungsrecht bekommen. Immer wenn man denkt da sei Geld im Spiel würde ein beruflicher Betreuer eingesetzt. Ich hoffe nun das wenigstens ich als einzigste Tochter bei der Anhörung dabei sein darf. Anscheinend hängt das vom Richter ab. Laut RA legt das Gericht den größten Wert auf den Bericht des Arztes (Klinik). Was in diesem Gutachten steht kann ich mir denken!! Pflegeheim, (wegsperren, damit niemanden auffällt welche Nebenwirkungendie Tabletten haben) und einen beruflichen Betreuer. Die Sache mit dem Geld ist mir auch schon eingefallen. Wie man aber darauf kommt? Ich möchte meine Mutter zuhause haben, weil ich fest daran glaube das sich erst zuhause ihr Zustand bessern kann. Wie kann ich plausibel erklären das es NICHT um das Geld geht? Ihr Lebenspartner macht sich auch Gedanken, da meiner Mutter 40% des gemeinsamen Hauses gehören. Er sieht sich schon auf der Straße! Wie läuft das denn eigentlich wenn endlich mal ein Betreuer bestellt wurde? Wem muss er Rechenschaft ablegen?Ist eine Unterschrift meiner Mutter zum jetztigen Zeitpunkt denn noch rechtens? (Klinik hat sie ja auch unterschreiben lassen.)
RA meinte, wenn Geld im Spiel ist, nütze nichteinmal eine (schon ältere) Vollmacht meiner Mutter. Diese hatte sie unterschrieben als sie zwischenzeitlich für 2 Wochen zuhause war.
Haare rauf.....nichts verstehende Schoko.
Betreuer muss geeignet sein !
Verfasst: 10.10.2004, 11:34
von Gast
.... Der Rechtsanwalt hat uns eigentlich keine Hoffnungen gemacht das wir das Betreuungsrecht bekommen. Immer wenn man denkt da sei Geld im Spiel würde ein beruflicher Betreuer eingesetzt. ...
Guten Morgen,
ich habe heute früh mit Interesse die Texte gelesen und bin wieder einmal sehr erstaunt, dass offensichtlich das "Wohl einer Betroffenen" mit Füßen getreten wird.
Das Betreuungsrecht geht doch grundsätzlich davon aus, dass der Betreuer geeignet sein muss. Vorrangig sollen bei Eignung ehrenamtliche Kräfte, d.h. Angehörige, mit der Betreuertätigkeit betraut werden. Wieso kommt unter diesem Umständen der Anwalt dazu anzunehmen, dass die einzige Tochter nicht bestellt wird. Da muss es doch irgendwelche Anhaltspunkte für geben. Im Zweifel muss man entsprechend argumentieren. Macht das der Anwalt oder verhält er sich eher neutral?
MfG
Berthold Schneider