Empfehlungen der DGP zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Die Lebenserwartung der Patienten ist ein legitimes Kriterium für die ärztliche Entscheidung

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 06:15

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Universität Leipzig

"Die Lebenserwartung der Patienten ist ein legitimes Kriterium für die ärztliche Entscheidung"

Die Corona-Krise stellt Krankenhäuser vor große Herausforderungen. In einigen Ländern, zum Beispiel Italien, mussten Ärzte bereits Triage-Entscheidungen treffen, um Menschenleben zu retten. Was wäre, wenn Ärzte auch hierzulande eine Patienten-Auswahl vornehmen müssten, etwa weil Beatmungsgeräte nicht reichen? Wie die Rechtslage auf diesem Gebiet in Deutschland aussieht, erklärt Juristin Prof. Dr. Elisa Hoven von der Universität Leipzig.
Frau Prof. Hoven, wie ist die Rechtslage in Deutschland zu Triage-Entscheidugen?

Wenn ein Arzt tatsächlich nicht alle Patienten behandeln kann, steht er ethisch vor einer höchst schwierigen Situation: Er entscheidet letztlich darüber, wer leben darf und wer sterben muss. Das Recht gibt dem Arzt hier einen weiten Spielraum. Er befindet sich in einer sogenannten „Pflichtenkollision“, da er seine Behandlungspflicht nur gegenüber dem einen, nicht aber gegenüber dem anderen Patienten erfüllen kann. Da die Rechtsordnung von ihm nichts Unmögliches verlangen kann, macht er sich nicht strafbar – egal, für welchen Patienten er sich entscheidet. Und dabei spielt es auch keine Rolle, aus welchen Gründen er das tut.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin, Leo Latsch, sagt, die Auswahl nach Alter sei nach deutschem Gesetz eine Tötung durch Unterlassung, ein Bruch mit den Tabus der Menschlichkeit. Was sagen Sie als Juristin dazu?

Das ist so nicht richtig. Das Strafrecht urteilt nicht über die Entscheidungsgründe des Arztes. Es schaut ganz nüchtern darauf, ob sich der Arzt in einer Lage befunden hat, in der er nur einer von mehreren Behandlungspflichten nachkommen konnte. Im Übrigen ist die Lebenserwartung der Patienten meiner Ansicht nach ein legitimes Kriterium für die ärztliche Entscheidung. Da das menschliche Leben endlich ist, hat es zwingend eine quantitative Komponente. Mit Blick auf das eigene Leben würde wohl niemand behaupten, dass die Aussicht auf einige Monate und auf viele Jahre weiterer Lebenszeit gleichwertig sind. Die Unterscheidung nach der verbleibenden Lebenserwartung stellt auch die grundlegende Gleichheit von Menschen nicht in Abrede. Jeder Mensch hat denselben Wert – die Dauer seines Lebens hingegen nicht. Die Frage lautet also nicht: „Ist ein 90-Jähriger mehr oder weniger ‚wert‘ als ein 5-Jähriger?“, sondern: „Ist eine zu erhaltende Lebensdauer von 5 Jahren mehr oder weniger wert als eine Lebensdauer von 90 Jahren?“. Die Berücksichtigung der Lebenszeit richtet sich nicht gegen eine Gruppe von Menschen und stellt daher auch keine Abwertung Personen dar. Die verbleibende Lebensdauer ist kein Merkmal einer bestimmten Gruppe, sondern ein dynamischer Faktor im Alterungsprozess eines jeden Menschen.

Sollte es in Deutschland nach der Corona-Krise zu Strafanzeigen von Angehörigen älterer Menschen kommen, die nach einer solchen Triage-Entscheidung von Ärzten an einer Corona-Infektion gestorben sind, welche Erfolgsaussichten hätten diese?

Wie gesagt kann sich ein Arzt nicht strafbar machen, wenn er einen Patienten deshalb nicht behandelt, weil nicht genügend Ressourcen zur Verfügung standen. Strafrechtlich schwierig ist allein die Situation, in der sich ein Arzt dafür entscheidet, eine bereits begonnene Behandlung aktiv abzubrechen – wenn er also etwa einen Patienten mit schlechten Behandlungsaussichten vom Beatmungsgerät nimmt, um es einem anderen, mit besseren Chancen zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Ansicht, dass der Arzt auch in diesem Fall nicht zu bestrafen ist. Denn letztlich ist der Arzt allen Patienten zur Behandlung verpflichtet – er ist den Patienten, die bereits an den Geräten angeschlossen sind, nicht mehr oder weniger verantwortlich als dem Patienten, der später eingeliefert wird. Der Arzt steht damit vor genau derselben ethischen Konfliktsituation: Wer nicht ans Beatmungsgerät kann, wird sterben. Es kann dann nicht auf Zufälligkeiten ankommen, also etwa darauf, ob ein Patient kurze Zeit vorher eingeliefert und schon an ein Beatmungsgerät angeschlossen wurde. Auch der Ethikrat, der einen solchen Abbruch für unzulässig hält, möchte den Arzt im Ergebnis nicht bestraft sehen. Und das mit Recht: Es kann nicht das Ziel des Strafrechts sein, Ärzte vor Gericht zu stellen, die in einer ethischen Ausnahmesituation nach ihrem Gewissen entschieden haben.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Elisa Hoven
Juristenfakultät der Universität Leipzig
Telefon: +49 341 97-35291
E-Mail: elisa.hoven@uni-leipzig.de

Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2020
Susann Huster Stabsstelle Universitätskommunikation/Medienredaktion
Universität Leipzig
https://idw-online.de/de/news744954
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Immer mehr Bürger befassen sich mit Vorsorgevollmachten

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 06:42

Deutsches Ärzteblatt vom 20.04.2020:

Immer mehr Bürger befassen sich mit Vorsorgevollmachten

Berlin − In Zeiten der Coronakrise befassen sich offenbar immer mehr Bundesbürger mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Zahl der im bundesweiten Register der Bundesnotarkammer registrierten Vorsorgevollmachten ist jedenfalls in den vergan­genen Monaten angestiegen, wie Pressesprecher Martin Thelen vorgestern mitteilte.
...
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) riet den Bürgern zuletzt dazu, eine Patientenverfü­gung zu ver­fassen. „Eine Patientenverfügung ist immer sinnvoll, gerade bei hochbetagten und stark vorerkrankten Menschen. Und auch in dieser Coronakrise“, sagte Braun, der Me­diziner ist, der Rheinischen Post und dem Bonner General-Anzeiger vorgestern.
Wer im Krankenhaus nicht mehr intubiert oder beatmet werden, sondern lieber im Kreis der Familie sterben wolle, könne das in einer Patientenverfügung festlegen. Das könne auch verhindern, dass Angehörige Entscheidungen treffen müssten, die sie überforderten, sagte der CDU-Politiker.
...
(weiter lesen unter( ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Patienten mit COVID-19 weder zu früh noch zu spät, sondern rechtzeitig beatmen

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2020, 06:07

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Pneumologen legen Positionspapier vor:
Patienten mit COVID-19 weder zu früh noch zu spät, sondern rechtzeitig beatmen


Berlin – Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit COVID-19 führt nach aktuellen Studien bei 15 bis 20 Prozent der Infizierten zu einem schweren Ver-lauf, drei bis fünf Prozent müssen intensivmedizinisch betreut werden, bei einem Teil von diesen wird eine Beatmung notwendig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) hin. In einem Positionspapier, das die Fachgesellschaft aktuell veröffentlicht hat, geben DGP-Experten Handlungsempfehlungen zu Diagnostik, Monitoring und Therapie bei COVID-19-Patienten. Diese basieren auf aktuellen Studien und den Erfahrungen aus der Praxis. In ihrem Positionspapier stellen die Experten Modelle zur Klassifizierung der Krankheitsverläufe bei COVID-19 vor und beantworten die Frage, wann welche Art der Beatmung angebracht ist.

Wie eine COVID-19-Erkrankung verläuft, hängt stark vom allgemeinen Gesundheitszustand eines Menschen sowie etwaigen Vorerkrankungen ab. „Nach aktuellem Kenntnis-stand ist der Verlauf bei 80 Prozent der Betroffenen mild. Bei etwa 20 Prozent der positiv getesteten Personen entwickelt sich nach den aktuellen Studien dagegen eine Erkrankung der Lunge“, sagt Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP und Mitautor des Positionspapieres. Dabei durchlaufen an COVID-19 Erkrankte drei Phasen der Krankheit, die durch unterschiedlich starke Symptome gekennzeichnet sind, so der Experte.

In der ersten Phase, der frühen Infektion, äußert sich COVID-19 vor allem in Geschmacks-störungen, Halsschmerzen, Husten und in seltenen Fällen durch Durchfall. In der zweiten Phase greift das Virus auf die Lunge über und löst Entzündungen des Lungengewebes aus, die rasch dazu führen können, dass die Sauerstoffversorgung im Körper gestört ist. In dieser Phase ist die Gabe von Sauerstoff erforderlich. Die dritte Phase ist durch schwere Lungenschäden bis hin zum Organversagen gekennzeichnet. Spätestens in dieser Phase müssen viele Patienten apparativ unterstützt werden – bis hin zur kontrollierten Beatmung über einen Tubus (Schlauch). „Entscheidend ist es, jede dieser Maßnahmen recht-zeitig zu ergreifen“, sagt Dr. med. Michael Westhoff, stellvertretender Sprecher des Kompetenznetzwerks WeanNet und Mitautor des Positionspapieres. „Um festzustellen, in welcher Phase der Erkrankung sich ein COVID-19-Patient befindet und wie schwer sein Lungengewebe bereits geschädigt ist, muss ein Patient eingehend untersucht und im Ver-lauf engmaschig überwacht werden“, so der Experte weiter. Eine Röntgen- bzw. CT-Untersuchung und Blutgasanalyse geben Aufschluss über das Ausmaß der Lungenschäden. Ein strenges Monitoring der Vital- und Blutwerte helfe dabei, die Entwicklung eines Lungenversagens, wie auch weiterer Organschädigungen festzustellen und frühzeitig behandeln zu können.

„Da es bislang kein Medikament gegen COVID-19 gibt, stellt die Beatmung schwer Erkrankter derzeit die einzige Behandlungsmöglichkeit dar“, stellt Professor Dr. med. Torsten Bauer, stellvertretender Präsident der DGP und Mitautor des Positionspapieres, fest. Welche Beatmungsmethode anzuwenden ist, hänge vom Krankheitsverlauf und dem Gesundheitszustand des Patienten ab: In einem bestimmten Krankheitsstadium ist die nicht-invasive Beatmung möglich. Reicht das nicht mehr aus, muss der Patient invasiv über einen Schlauch künstlich beatmet werden. Hier sei es wichtig, den Erkrankten eng-maschig zu überprüfen, um nicht zu früh und nicht zu spät entscheiden zu können, wann welche Beatmungsmethode notwendig sei.

Die Fachgesellschaft tritt in ihrem Positionspapier Behauptungen entgegen, Patienten würde durch die Beatmung Schaden zugefügt. „Eine künstliche Beatmung löst nicht grundsätzlich bleibende Gesundheitsschäden an der Lunge aus“, so Bauer. „Zwar gibt es Patienten, bei denen der Heilungsprozess nach einer solchen Beatmung länger dauert, einer vollständigen, möglicherweise durch Reha-Maßnahmen begleiteten Genesung steht jedoch in der Regel nichts im Wege.“ Bei schweren Verläufen von COVID-19 sei die Beatmung unabdingbar: „Sie ist eine lebensrettende Maßnahme für Menschen mit einer sehr schweren COVID-19-Erkrankung “, betonen die DGP-Experten.

Das vollständige Positionspapier der DGP können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
> https://pneumologie.de/fileadmin/user_u ... VID-19.pdf

Quelle: Mitteilung vom 21.04.2020
Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.
Stephanie Balz
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31-168
Fax: 0711 89 31-167
balz@medizinkommunikation.org
www.pneumologie.de
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neueste Erkenntnisse zur Beatmung von COVID-19-Patienten

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2020, 07:23

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Georg-August-Universität

Neueste Erkenntnisse zur Beatmung von COVID-19-Patienten

International anerkannter Experte für schwere Lungenerkrankungen an der Universitätsmedizin Göttingen, Prof. Dr. Luciano Gattinoni, mit „Clinical Update“ in renommierter amerikanischer Fachzeitschrift „Journal of the American Medical Association“ (JAMA)
(umg) Der aktuelle Stand zur Wirksamkeit und Auswirkung von Beatmung bei COVID-19-Patienten ist Thema eines Beitrags im „Journal of the American Medi-cal Association“ (JAMA). JAMA zählt zu den weltweit führenden Wissenschaftsjournalen. In der neuesten JAMA-Ausgabe von Freitag, 24. April 2020, stellen Prof. Dr. Luciano Gattinoni, Universitätsmedizin Göttingen (UMG). und Prof. John J. Marini, Universität Minnesota/USA, in einem „Clinical Update“ bisher vorliegende weltweite Erfahrungen und Daten zusammen. Die Wissenschaftler gehören zu den bekanntesten Experten für Intensivtherapie, Lungenphysiologie und -pathophysiologie und mechanische Beatmung. Prof. Dr. Luciano Gattinoni leitet aktuell als Gastprofessor die Arbeitsgruppe „Akutes Lungenversagen“ an der Klinik für Anästhesiologie der UMG.

PUBLIKATION: JAMA Insights | Clinical Update: Management of COVID-19 Re-spiratory Distress; John J. Marini, MD; Luciano Gattinoni, MD. Published Online: April 24, 2020.JAMA.2020. doi:10.1001/jama.2020.6825
https://jamanetwork.com/journals/jama/f ... le/2765302

In ihrem „Clinical Update“ in der jüngsten Ausgabe von JAMA beleuchten die beiden Wissenschaftler einige Besonderheiten des durch COVID-19 verursachten Lungenschadens. Unter anderem sind sie der Frage nachgegangen, warum sich der Gesundheitszustand bei manchen der beatmeten COVID-19-Patienten eher verschlechterte statt verbesserte. Sie fanden Hinweise auf den zugrundeliegenden Mechanismus, durch den die Lunge geschädigt wird. Jüngsten Daten aus italienischen Kliniken zufolge ist die Lunge bei COVID-19-Patienten in der Initialphase nicht so stark in ihrer Mechanik beeinträchtigt wie bei anderen Formen einer schweren, akuten Lungenentzündung. Da sich in der ersten Krankheitsphase deutlich weniger Flüssigkeit in der Lunge ansammelt, als dies bei einer „klassischen“ Lungenentzündung der Fall ist, bleibt sie ungewöhnlich lange gut dehnbar und elastisch, so die Autoren. Von einer Standardtherapie mit frühzeitiger Intubation und Intensivbeatmung, wie sie sonst bei einer schweren Lungenent-zündung angewandt wird, raten die Wissenschaftler daher in dieser Phase ab. Bei bedrohlicher Atemnot von COVID-19-Patienten empfehlen sie, zunächst durch eine angemessene Unterstützung des Gasautauschs und der Atmung, angepasst an die verschiedenen Stadien der Krankheit, dafür zu sorgen, dass die Lunge Zeit erhält, zu heilen und sich zu erholen.

Prof. Dr. Luciano Gattinoni zählt zu den international anerkannten Experten für schwere Lungenerkrankungen. Der Forschungsschwerpunkt des emeritierten Professors der Universität Mailand liegt auf der Behandlung des akuten Lungenversagens, ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome). Nach seiner Emeritierung ist Prof. Gattinoni weiter engagiert in der ARDS-Forschung. Aktuell leitet er als Gastprofessor eine Arbeitsgruppe „Akutes Lungenversagen“ an der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Göttingen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
Klinik für Anästhesiologie
Prof. Dr. Luciano Gattinoni
Leiter der AG „Akutes Lungenversagen“

Prof. Dr. Konrad Meissner
Direktor der Klinik für Anästhesiologie
Telefon 0551 / 39-67700
konrad.meissner@med.uni-goettingen.de

Originalpublikation:
JAMA Insights | Clinical Update: Management of COVID-19 Re-spiratory Distress; John J. Marini, MD; Luciano Gattinoni, MD. Published Online: April 24, 2020.JAMA.2020. doi:10.1001/jama.2020.6825; https://jamanetwork.com/journals/jama/f ... le/2765302

Quelle: Pressemitteilung vom 24.04.2020
Stefan Weller Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August-Universität
https://idw-online.de/de/news745353
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Fachgesellschaften stellen sich hinter Beatmungstherapie bei COVID-19

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2020, 17:06

Ärzte Zeitung vom 05.05.2020:

Pneumonie durch SARS-CoV-2
Fachgesellschaften stellen sich hinter Beatmungstherapie bei COVID-19


Die Kritik an Intubation und Beatmungstherapie bei Corona-Patienten reißt nicht ab. Anästhesisten, Intensivmediziner und Pneumologen kritisieren nun in einer gemeinsamen Erklärung vehement die „schlichtweg falschen“ Vorwürfe.
Nürnberg. Fünf Berufsverbände haben den Vorwurf, wonach die Intubation und Beatmung bei COVID-19-Patienten eine fragwürdige Therapie sei, zurückgewiesen. In einer gemeinsamen Stellungnahme geißeln sie „die Versuche einzelner Ärzte, in den Medien Angst vor einer Beatmung zu schüren“. Diese hätten „geringe intensivmedizinische Erfahrung“, so der Gegenvorwurf an die Kritiker.


Verbände verweisen auf hohe Überlebensrate in Deutschland
…. (weiter lesen unter) … > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Fa ... 6A42499YI4
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Zahl der Patientenverfügungen

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2020, 06:45

Zahl der Patientenverfügungen
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der in Deutschland verfassten Patientenverfügungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Lediglich im Rahmen der Registrierung von Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sei es möglich, die zusätzliche Information zu hinterlegen, ob neben der Vollmacht auch eine Patientenverfügung erstellt wurde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21160 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/211/1921160.pdf ) auf eine Kleine Anfrage (19/20847 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/208/1920847.pdf ) der FDP-Fraktion.
Laut dieses Registers waren demnach zum 31. März 2020 rund 4,7 Millionen Vorsorgevollmachten eingetragen. Die Gesamtzahl der mit einer Patientenverfügung verbundenen Vorsorgevollmachten geht aus dem Register aber nicht hervor, denn angegeben ist dies jeweils nur für Neueintragungen. Von den 118.216 Neueintragungen von Januar bis März 2020 waren 85.383 (72 Prozent) mit einer Patientenverfügung verbunden.
Im Jahr 2019 waren von 393.092 Neueintragungen 312.331 (79 Prozent) mit einer Patientenverfügung verbunden. Dieser Anteil lag in den Jahren von 2009 und 2018 regelmäßig zwischen 74 und 76 Prozent. Bei einer vorsichtigen Schätzung könne daher davon ausgegangen werden, dass im Schnitt rund 75 Prozent aller eingetragenen Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen verbunden seien, schreibt die Bundesregierung. Bei einer aktuellen Gesamtzahl von rund 4,7 Millionen eingetragenen Vorsorgevollmachten wären demzufolge etwa 3,5 Millionen Patientenverfügungen registriert.

Quelle: Mitteilung vom 30.07.2020
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erweiterung - für COVID-19-Erkrankung

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2021, 08:16

Zum Thema " Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht " wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > viewtopic.php?f=2&t=23636&p=114556
Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=3&t=36
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