Sterbehilfe - Politiker blockieren, Patienten verzweifeln - Filmbeiträge informieren!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Tabuthema Suizid - Falschwissen kann tödlich sein

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2020, 10:53

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:

Tabuthema Suizid - Falschwissen kann tödlich sein

Lippstadt (lwl). Laut IT.NRW nahmen sich im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen 1.342 Menschen das Leben. In weiten Teilen der Gesellschaft ist Suizid noch immer ein Tabuthema, über das viele Vorurteile kursieren. "Einige dieser Mythen können lebensgefährlich werden", sagt Dr. Petra Hunold, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Chefärztin leitet die Abteilung Depressionsbehandlung in der Klinik Lippstadt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die größten Irrglauben stellt sie hier richtig:

Wenn man Menschen auf Suizidgedanken anspricht, bringt man sie erst recht auf die Idee.
Petra Hunold: Von diesen Befürchtungen sollte man sich freimachen und mit psychisch Kranken einfühlsam, aber sachlich umgehen. Man verursacht keine Suizidgedanken, indem man sie anspricht. Im Gegenteil: Viele depressive Menschen schämen sich für ihre Suizidgedanken und reagieren erleichtert, wenn sie sich endlich jemandem mitteilen können. Es kann ihnen also sogar helfen, wenn jemand sie auf ihre Suizidgedanken anspricht.

Wer Suizidgedanken äußert, will nur Aufmerksamkeit. Menschen, die sich wirklich umbringen möchten, tun das ohne Vorankündigung.
Petra Hunold: Jede suizidale Äußerung ist Ausdruck einer inneren Notlage und kann eine lebensbedrohliche Situation sein. Wer Suizidgedanken äußert, braucht Hilfe. Studien haben ergeben, dass etwa 80 Prozent aller Suizide vorher angekündigt wurden. Freunde und Verwandte sollten derartige Äußerungen also in jedem Fall ernst nehmen. Der Lichtblick: Sprechen Betroffene über diese Gedanken, können Fachleute ihnen in der Regel noch helfen.

Wenn es jemandem besser geht, bedeutet das, dass man sich keine Sorgen mehr machen muss.
Petra Hunold: Diese These birgt tödliche Gefahren: Normalerweise durchläuft ein Mensch verschiedene Phasen, bevor er sich umbringt. Am Anfang entwickeln Betroffene Angst vor ihren eigenen Suizidgedanken und haben deshalb häufig das Bedürfnis, darüber zu sprechen. Entschließen sie sich dazu, sich tatsächlich etwas anzutun, wirkt diese vermeintliche "Lösung" häufig beruhigend. Für Außenstehende und Therapeuten wirkt es, als sei der Patient "über den Berg". Daher gilt: Geht es einem Depressiven plötzlich und ohne bekannten Anlass besser, muss man sich immer Sorgen machen und ganz genau nachhaken!

Wer sich umbringen möchte, ist psychisch krank.
Petra Hunold: Die meisten Menschen, die sich umbringen wollen, leiden tatsächlich an einer psychischen Krankheit. Aber ganz so einfach ist das Thema nicht: In zahlreichen Kulturen galt der Suizid lange Zeit als ganz alltägliche Entscheidung eines Menschen. Im alten Rom etwa war es völlig normal, Krisen durch einen Suizid zu lösen. In Japan wählten buddhistische Mönche den Suizid als Weg in die Unsterblichkeit. Und aktuell diskutieren wir hierzulande verstärkt über Sterbehilfe.

Und abschließend die Frage: Wer ist erste Anlaufstelle in einer akuten Krise?
Petra Hunold: Das kann je nach Situation und Person unterschiedlich sein. Es gilt aber in jedem Fall: Besser übertreiben als bagatellisieren - also lieber einmal zu häufig den Notdienst und die Polizei rufen, als sich anschließend Vorwürfe zu machen! Im Krisenfall besteht außerdem rund um die Uhr die Möglichkeit, sich selbst oder den Betroffenen beim Notdienst einer psychiatrischen Klinik vorzustellen. Ist die Situation nicht akut lebensbedrohlich, sind Haus- und Facharzt die richtigen Adressen.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2020
Pressekontakt:
Hannah Pöppelmann-Reichelt, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
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Bundestag will über neues Sterbehilfegesetz diskutieren

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2020, 07:40

Deutsches Ärzteblatt vom 16.12.2020:

Bundestag will über neues Sterbehilfegesetz diskutieren

Berlin – Im Bundestag soll ab Mitte Januar über ein neues Sterbehilfegesetz diskutiert werden. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagten dem ARD-Haupt­stadtstudio, ihre fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wolle noch vor der Bundes­tagswahl 2021 einen Gesetzentwurf im Parlament zur Abstimmung bringen.

Zur Begründung verwies Lauterbach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Feb­ruar, das das Verbot gewerblicher Sterbehilfe gekippt hatte. Dadurch sei ein teilweise „rechtsfreier Raum entstanden“. Man stimme in der Gruppe überein, „den Willen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und der freien Willensbildung derjenigen, die sterbewillig sind und die darin stabil sind und sich das gut überlegt haben, Raum zu schaffen“.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Breite Schulung im Umgang mit Sterbewünschen dringend notwendig!

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2020, 16:39

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.


Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: „Beihilfe zum Suizid kann kein Add-On der Hospiz- und Palliativversorgung sein“
Claudia Bausewein heute im Deutschen Ethikrat: Breite Schulung im Umgang mit Sterbewünschen dringend notwendig


Berlin, 17.12.2020. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) bekräftigt anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Deutschen Ethikrat zur „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“ ihre kritische Haltung gegenüber der ärztlichen Suizidbeihilfe als Aufgabe der Palliativversorgung: „Es stellt niemand das Recht von Menschen infrage, sich das Leben zu nehmen“ erklärt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, „doch bleibt es elementare Aufgabe der Palliativmedizin, den schwerstkranken Menschen in seiner Not anzunehmen, mit ihm gemeinsam Perspektiven in der krisenhaften Situation zu finden und ihn auf dem Weg zu einer selbstbestimmten Entscheidung zu begleiten.“
Der Arzt oder die Ärztin als Gegenüber, das sich respektvoll mit den Todeswünschen von Patient*innen auseinanderzusetzt, palliativmedizinische Optionen aufzeigt und dicht entlang der erlebten Belastungen kontinuierlich im Gespräch bleibt, kann nicht gleichzeitig für die zweite Option der Suizidassistenz zur Verfügung stehen. „Sollte der Sterbewunsch nach Aufzeigen der multiprofessionellen Angebote der Palliativversorgung und einem ausführlichen Gesprächsprozess in seltenen Fällen weiterhin bestehen bleiben“, so sei es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun eine essentielle ethische und gesellschaftliche Aufgabe, in einem zweiten Schritt die Freiverantwortlichkeit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Todeswunsches in angemessener Form zu überprüfen und einen hochqualifizierten und verlässlichen Rahmen für das weitere Vorgehen zu schaffen. „Eine Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung, ein Add-On, kann die Beihilfe zum Suizid nicht sein!“ so der DGP-Präsident.
Vielmehr warnt die DGP vor der Gefahr einer Normalisierung der Suizidbeihilfe. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung vom Februar 2020 ist das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht auf schwere und unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- oder Krankheitsphasen beschränkt, sondern in jeder Phase der menschlichen Existenz zu gewährleisten. Deshalb nimmt der Ethikrat heute Aspekte der Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und im Kontext palliativer Versorgung sowie die Selbsttötung als Form der Lebensbilanzierung in den Blick.
Zur „Suizidalität im Kontext palliativer Versorgung“ wird Prof. Dr. Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik für Palliativmedizin, LMU Klinikum München, sowie Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der DGP, vortragen. „In der Behandlung von Schwerstkranken ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Patient sagt, dass er so nicht mehr leben möchte.“ Allerdings, so ihre Erfahrung aus Jahrzehnten der Begleitung Sterbender: „In der Regel gelingt es, mit unserem Angebot verschiedener Optionen der Palliativversorgung die Symptome so zu lindern und die Lebensqualität so zu verbessern, dass der Sterbewunsch in den Hintergrund rückt.“
Dringend notwendig sei eine „breite Schulung im Umgang mit Todeswünschen“, so Bausewein, um das Thema zu enttabuisieren und z.B. auch im Pflegeheim Angehörigen zur Seite stehen zu können, die von ihren hochbetagten und vielfältig erkrankten Eltern um Hilfe beim Suizid gebeten werden. „Nur mit einer offenen und den Sterbewunsch akzeptierenden Haltung kann es gelingen, Menschen, die so nicht mehr leben wollen oder können, ein ernsthafter und vertrauenswürdiger Gesprächspartner zu sein.“

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2020
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V., Aachener Straße 5, 10713, Berlin, Berlin, Deutschland
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit, redaktion@palliativmedizin, 030 / 30 10 100 13
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Evangelische Theologen für assistierten professionellen Suizid

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2021, 07:56

Frankfurter Allgemeine

Evangelische Theologen für assistierten professionellen Suizid
• VON PROFESSOR DR. REINER ANSELM, PROFESSORIN DR. ISOLDE KARLE UND PFARRER ULRICH LILIE
• -AKTUALISIERT AM 10.01.2021


Kirchliche Einrichtungen sollen bestmögliche Palliativversorgung gewährleisten, sich aber dem Suizid nicht verweigern. Einem Sterbewilligen sollen sie in Respekt vor der Selbstbestimmung Beratung, Unterstützung und Begleitung anbieten. Ein Gastbeitrag.

In seinem Urteil zum Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) hat das Bundesverfassungsgericht im Februar vergangenen Jahres das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch und gerade im Blick auf das eigene Sterben und den eigenen Tod in den Mittelpunkt gerückt. Die Richter erklären das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, das der 2015 verabschiedete Paragraph 217 StGB zum Gegenstand hatte, für nichtig, da nach Auffassung des Gerichts angesichts des Mangels an Alternativen eine solche geschäftsmäßige Suizidbeihilfe faktisch der einzige Weg sei, über den Sterbewillige die professionelle Hilfe Dritter für einen Suizid in Anspruch nehmen können.

Das Gericht hat dabei keineswegs den Gesetzgeber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Suizidwillige auch tatsächlich die entsprechende Hilfe bekommt. Es gibt nach wie vor kein Recht darauf, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen. Assistenz bei der Selbsttötung ist auch nach diesem Urteil keine staatliche Verpflichtung. Weder der Staat noch einzelne Ärztinnen und Ärzte können gezwungen werden, Suizidhilfe zu leisten. Wohl aber hat das Urteil festgehalten, dass der Staat es dem Einzelnen nicht unmöglich machen dürfe, beim Suizid Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsordnung muss, so weit reicht die Selbstbestimmung des Einzelnen, den Weg offen lassen, für den eigenen Suizid auf freiwillige Unterstützer zurückzugreifen. Das gebiete der Respekt vor den Betroffenen, wenn sie sich selbstbestimmt, ohne äußeren Zwang und wohlüberlegt zur Selbsttötung entschlossen haben.

... > https://www.faz.net/aktuell/politik/die ... 38898.html
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"Die Würde der Sterbenden" - Debatte zum selbstbestimmten Sterben in der Diakonie

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2021, 12:13

"Die Würde der Sterbenden" - Debatte zum selbstbestimmten Sterben in der Diakonie

Berlin, 15. Januar 2021 - Mit einem Namensbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben Diakoniepräsident Ulrich Lilie und mehrere Mitautorinnen und Mitautoren eine Debatte über selbstbestimmtes Sterben auch in kirchlichen Einrichtungen angestoßen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, mit dem das höchste deutsche Gericht eine gesetzliche Neujustierung bei der assistierten Sterbehilfe eingefordert hat. Der FAZ-Beitrag hat in Kirche und Öffentlichkeit eine breite Diskussion ausgelöst. In seinem wöchentlichen Blog erläutert Ulrich Lilie heute unter dem Titel "Die Würde der Sterbenden" noch einmal seine Haltung und nimmt die kritische Debatte auf.

Blog-Beitrag Ulrich Lilie: "Die Würde der Sterbenden":
https://praesident.diakonie.de/2021/01/ ... terbenden/

Auf der Diakonie-Website finden Sie unter dem Link https://www.diakonie.de/journal/selbstbestimmt-sterben weitere Materialien:
- Diakonie-Diskussionspapier "Selbstbestimmung und Lebensschutz:
Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid"
- Interview von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie mit dem Evangelischen
Pressedienst (epd)
- Stellungnahme von Prof. Dr. Reiner Anselm, Prof. Dr. Isolde Karle und
Präsident Ulrich Lilie (erstveröffentlicht in der FAZ)


Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

******************************
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin

Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
****************************************

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind
599.282 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.600 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,18 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
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„Suizidhilfe: Beratung und Durchführung müssen getrennt sein!“

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 18:10

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.
Aachener Straße 5 | 10713 Berlin


PRESSEINFORMATION vom 29.01.2021
Karin Dlubis-Mertens
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel: 030 / 30 10 100 13
E-Mail: redaktion@palliativmedizin.de



DGP-Präsidentin Claudia Bausewein zum Entwurf eines Suizidhilfegesetzes:
„Suizidhilfe: Beratung und Durchführung müssen getrennt sein!“


Wir sind auf dem Weg zu einer Normalisierung der Suizidassistenz und müssen alles für den Schutz des Menschen mit einem Sterbewunsch tun / Wissenschaftliche Fachgesellschaft führt Debatte seit weit über einem Jahr

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt, dass mit dem heute vorgelegten fraktionsübergreifenden Entwurf eines Suizidhilfegesetzes die Diskussion wieder aufgenommen wird: „Nach fast einem Jahr Pause wird es Zeit, die gesellschaftliche Debatte zur Sterbewünschen und Suizidassistenz wieder in Gang zu bringen“, so Prof. Dr. Claudia Bausewein, seit wenigen Tagen Präsidentin der DGP. Inhaltlich hebt sie an dem vorgelegten Entwurf hervor: „Auch wir halten es für wesentlich, im Falle der Bitte um Suizidassistenz Beratung und Durchführung klar zu trennen!“ Positiv sieht sie außerdem, dass es nicht um eine strafrechtliche Regelung geht und klar gestellt wird, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht zur Suizidassistenz verpflichtet werden kann.

Viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen sind aber auch durchaus kritisch zu sehen. Die Mindestfrist von nur zehn Tagen zwischen Beratung und Durchführung der Suizidhilfe ist dringend zu diskutieren. Während schwerstkranke Menschen am Lebensende vielleicht wirklich nicht länger warten können, wird diese Frist für Menschen in einer Lebenskrise, zum Beispiel nach dem Verlust eines geliebten Menschen oder nach schweren unfallbedingten Verletzungen viel zu kurz bemessen sein. Ebenso ist zu fragen, warum nur akute und keine chronischen psychischen Störungen ausgeschlossen werden und wie der freie Wille nur in einem einmaligen Arztgespräch beurteilt werden soll.

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft hat sich über das gesamte vergangene Jahr z.B. im Rahmen ihres Online-Kongresses im September oder in einer Anhörung beim Deutschen Ethikrat im Dezember intensiv an der Debatte beteiligt, was das Verwerfen des §217 StGB im Februar 2020 für schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die so nicht mehr leben möchten, bedeuten kann. „Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass wir mit der differenzierten Auseinandersetzung mit diesem und weiteren Gesetzesvorschlägen auf dem Weg zu einer Normalisierung der Suizidbeihilfe sind“, so Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, LMU Klinikum München, deshalb müsse der Schutz schwerkranker Menschen mit Sterbewünschen absolut im Vordergrund stehen.


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Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Für mehr Selbstbestimmung am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 07:54

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Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Für mehr Selbstbestimmung am Lebensende

Die Sterbehilfe muss in Deutschland gesetzlich neu geregelt werden. Juristinnen und Juristen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Universität Augsburg haben hierfür einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet. Darin liefern sie Vorschläge für eine stärkere Selbstbestimmung am Lebensende und weitere Regelungen für die Sterbehilfe. Das Bundeverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das geltende Gesetz zum Verbot der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt, weshalb die Neuregelung nötig geworden war.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den vom Bundestag 2015 verabschiedeten Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch (StGB) für verfassungswidrig erklärt. Mit diesem war die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten. Das Gesetz verstoße jedoch gegen das im Grundgesetz gewährte Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Begründung der Verfassungsrichter. "Die Kontroverse um die Selbstbestimmung am Lebensende und damit um das Recht der Sterbehilfe wird eine der Debatten sein, welche das Jahr 2021 prägen werden", sagt der Medizinrechtler Prof. Dr. Henning Rosenau von der MLU. "Die Parlamente werden nun zu entscheiden haben, wie ein selbstbestimmtes Sterben in unserer pluralistischen Gesellschaft künftig geregelt sein sollte."

Mit ihrem Gesetzentwurf legen die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler aus Halle, München und Augsburg dazu einen Vorschlag vor. Er berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch faktisch hinreichender Raum zur Entfaltung und Ausübung belassen bleiben muss. Zugleich versteht er sich laut Rosenau als Mittel der Suizidprävention, die mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben untrennbar verbunden ist. "Unser Regelungsvorschlag beschränkt sich dabei nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, er ist also nicht als ein schlichtes Reparaturgesetz für den nichtig erklärten Paragraphen 217 StGB zu verstehen", so der Jurist. Vorgeschlagen wird vielmehr eine umfassende Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende. Auf der Grundlage der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung zum Sterben werden Vorschläge zur Regelung des Behandlungsverzichts, der Behandlungsbegrenzung und des Behandlungsabbruchs, des Suizids und des assistierten Suizids sowie der indirekten und aktiven Sterbehilfe unterbreitet. "Dabei haben wir auch die praktischen Folgefragen einbezogen, etwa die nach dem rechtssicheren Zugang zu angemessenen Sterbehilfemitteln oder zur Leichenschau", sagt Rosenau.

Da der Vorschlag der Juristinnen und Juristen als Gesetzentwurf gestaltet ist, könnte dieser direkt zur Diskussion in den Bundestag eingebracht werden. "Der Entwurf soll nicht nur einen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen, sondern auch zur gesellschaftlichen Diskussion um die Stärkung von Selbstbestimmung am Lebensende und Suizidprävention leisten", so Rosenau abschließend.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Henning Rosenau
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Telefon: +49 345 55-23110
E-Mail: henning.rosenau@jura.uni-halle.de

Originalpublikation:
Dorneck/Gassner/Kersten/Lindner/Linoh/Lorenz/Rosenau/Schmidt am Busch. Sterbehilfegesetz - Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurf. Verlag Mohr Siebeck. 19 Euro, 84 S., ISBN: 978-3-16-16047-0, e-book ISBN: 978-3-16-16007-8

Weitere Informationen: > https://www.mohrsiebeck.com/buch/gesetz ... no_cache=1

Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2021
Ronja Münch Pressestelle
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
https://idw-online.de/de/news762235
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Informationsbasis ab 01.01.2021 im neuen Forum > https://www.wernerschell.de/forum/2/

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2021, 08:05

Wesentliche Informationen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind bisher vor allem unter folgender Forumsadresse vorgestellt worden > index.php - Diese Informationen stehen weiterhin ohne Einschränkungen zur Verfügung!

Da die Ansammlung der Forumsbeiträge mittlerweile auf fast 60.000 angewachsen ist, wurde die Kapazitätsgrenze erreicht mit der Folge, dass ein neues Forum mit den Beiträgen ab 2021 eingerichtet werden musste. Dieses neue Forum wird nunmehr als Informationsbasis dienen. Die Adresse >
https://www.wernerschell.de/forum/2/
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Sterbehilfe - Politiker blockieren, Patienten verzweifeln - Filmbeiträge informieren!

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2021, 08:19

Zum Thema "Sterbehilfe - Politiker blockieren, Patienten verzweifeln - Filmbeiträge informieren!" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > viewtopic.php?f=2&t=23485&hilit=217#p112485 / > viewtopic.php?f=2&t=22022&p=111866&hilit=217#p111866
Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=3&t=20


Zum Thema "Palliativmedizin - Hospizversorgung" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > viewtopic.php?f=2&t=23247 Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=3&t=39
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Selbstbestimmtes Sterben

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2021, 16:20

Selbstbestimmtes Sterben
Aktuelle Infos > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=3&t=265



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Assistenz bei einer selbstbestimmten Selbsttötung muss zulässig sein!

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2022, 11:18

Assistenz bei einer selbstbestimmten Selbsttötung muss zulässig sein! - Eine entsprechende Regelung gehört in das Bürgerliche Gesetzbuch.

Texteinstellung am 26.07.2022 bei Facebook ( https://www.facebook.com/groehe ):
• Debatte um Suizidbeihilfe - Gröhe: Beim Thema Suizid Hand ausstrecken statt Zeigefinger erheben
Als Gesundheitsminister sprach sich Hermann Gröhe 2014 für das Verbot organisierter Selbsttötungshilfe aus. Heute unterstützt der Christdemokrat einen fraktionsübergreifenden Entwurf, der Regelungen zum assistieren Suizid im Strafrecht vorsieht. Hier erklärt er, warum.
… (weiter lesen unter) … > https://www.pro-medienmagazin.de/groehe ... TZ9d2duENg


Bild Bild

Dazu ergibt sich folgende Anmerkung:
Eine Regelung über die Zulässigkeit zur Assistenz bei einer selbstbestimmten Selbsttötung muss auf der Basis der dazu vom Bundesverfassungsgericht vom 26.02.2020 getroffenen Entscheidung (> viewtopic.php?f=2&t=23485#p112486 ) ermöglicht werden, und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht im Strafgesetzbuch. Eine solche Regelung sollte sich am seinerzeit vorgelegten Modell von Peter Hintze und Carola Reinmann orientieren: „Der sterbende Mensch muss selbst bestimmen können, was er ertragen kann und dies mit dem Arzt seines Vertrauens besprechen können“, sagte seinerzeit zurecht der inzwischen verstorbene Peter Hintze. Das Positionspapier sollte die Basis sein für einen Antrag, der letzten Endes auch die gesellschaftlichen Mehrheiten widerspiegelt, erklärte Reimann. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern wolle Selbstbestimmung bis zuletzt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Zahlreiche Beiträge zum Thema unter
> viewtopic.php?f=2&t=23485
> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=3&t=20
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