Ärztliche Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ärztliche Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2019, 07:46

Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)

Ärztliche Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen
Gesundheitspolitisch zielgerechte Integrationsmodelle über sektorale Leistungsträger und Finanzierungssysteme
1. Auflage 2019, 128 Seiten (PDF)
kostenloser Download >>> https://www.bertelsmann-stiftung.de/fil ... _final.pdf


Die Vergütung ärztlicher Leistungen ist in Deutschland vielfältig geregelt. Es gibt unterschiedliche Honorarordnungen für gesetzlich und privat versicherte Patienten, für Behandlungen im Kollektivvertrag oder selektivvertragliche Leistungen. Besonders kompliziert wird es, wenn die gleiche Leistung sowohl in der Arztpraxis als auch im Krankenhaus ambulant erbracht werden kann – und dieser Leistungsbereich nimmt stetig zu. Wie kann ein Vergütungssystem aussehen, das gleiche Leistungen gleich bezahlt, unabhängig davon, von wem oder für wen sie erbracht werden? Dieser Frage gehen beiden Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem und Dr. Anke Walendzik von der Universität Duisburg-Essen in ihrer Expertise nach. Sie machen Vorschläge für eine Reform der ärztlichen Vergütung speziell für den Bereich ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen.
Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... eistungen/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Studie der Bertelsmann-Stiftung zur ärztlichen Vergütung geht am Thema vorbei

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2019, 07:49

Studie der Bertelsmann-Stiftung zur ärztlichen Vergütung geht am Thema vorbei

Berlin, 02.10.2019 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) widerspricht der Studie der Bertelsmann Stiftung zur ärztlichen Vergütung. Die bestellte und darin dargestellte Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung geht am eigentlichen Thema vorbei. Das konsequente Durchsetzen des Prinzips ambulant vor stationär ist der Schritt in die richtige Richtung, deutlich ausformuliert wurde dieser Reformansatz im SpiFa-Konzept zur Neudefinition der intersektoralen ärztlichen Leistungen.

Der SpiFa e.V. macht erhebliche Bedenken mit Blick auf die am 1. Oktober erschienenen von Jürgen Wasem im Auftrage der Bertelsmann-Stiftung verfassten Studie zur „Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen“ geltend, da diese bei der Behandlung des an sich wichtigen Themas zielgeleitet, aber in der Sache völlig unnötig den altbekannten Traum der Bertelsmann-Stiftung von der Bürgerversicherung mit aufwärmt. „Eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme ist für die Behebung der sich aus der Art der Finanzierung von im intersektoralen Bereich erbrachter medizinischer Leistungen nicht notwendig.“, so RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. am Mittwoch in Berlin.
„Die so diskutierte Angleichung beider Vergütungssysteme berücksichtigt zudem nicht, dass bei aller möglicher Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung, der freie Beruf des Arztes einen Anspruch auf eine freie Gebührenordnung „GOÄ“ hat“, so Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied des SpiFa.
Das eigentliche Thema ist jedoch die Überwindung der Sektorengrenzen, sodass ambulante und stationäre Leistungen endlich nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. „Heute bestimmt immer öfter der Zustand des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird. Dem muss die Ordnungspolitik der Zukunft Rechnung tragen und die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben neu ordnen“, erklärte Dr. Spies.
Die Studie der Bertelsmann-Stiftung beschreibt ausführlich eine Vielzahl von Problemen bei der Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen. Zielführender ist das Konzept des SpiFa der ärztlich intersektoralen Leistungen, welches konsequent den Ansatz ambulant vor stationär verfolgt. Der SpiFa macht deshalb einen Gesetzesvorschlag, der alle seitherigen Regelungen in einem § 115 neu SGB V zusammenfasst. Bei den so definierten ärztlich intersektoralen Leistungen werden neben den seitherigen Regelungen in den angesprochenen Paragrafen auch alle stationären Fälle mit einbezogen, die in der Regel 4 Tage Liegedauer nicht überschreiten.
Der neu geordnete Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird die stationären Fälle dahingehend überprüfen, ob sie ambulant hätten erbracht werden können. Damit übernimmt man den stationären Leistungskatalog mit dem offenen Verbotsvorbehalt, sodass für die Vergütung nicht der „begrenzende Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)“ sondern ein Fallpauschalensystem vorgesehen wird, nach dem Motto: „Eine Leistung, eine Qualität, ein Preis.“
------------------------------------------
www.spifa.de
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) ist ein Dachverband fachärztlicher Berufsverbände. Das Ziel des SpiFa ist die Darstellung der übergeordneten Interessen der Fachärzte in Praxis und Klinik sowie deren politische Durchsetzung auf Bundes- und auch auf Landesebene.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) setzt sich für die berufspolitischen Interessen der niedergelassenen und in der Klinik tätigen Fachärzte ein.

www.sanakey.de
Die Sanakey GmbH ist Trägerin des gesellschafts- und gesundheitspolitischen Think-Tanks des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).
------------------------------------------
Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2019
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Herausgeber (V.i.S.d.P.): Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Axel Schroeder,
Dr. med. Christian Albring, Dr. med. Hans-Friedrich Spies,
Dr. med. Helmut Weinhart
SpiFa-Hauptgeschäftsführer: RA Lars F. Lindemann
SpiFa-Pressekontakt: presse@spifa.de
SpiFa e.V., Robert-Koch-Platz 9, 10115
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt