Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2021, 08:06

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Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft

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Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 30. Januar 2019 – 2 StR 325/17 – Landgericht Darmstadt - Urteil abrufbar unter > http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=499

Leitsatz:
Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166).

Weitere Informationen:
https://christmann-law.de/neuigkeiten-m ... -2019.html


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Die Entscheidung des BGH wurde auch in der Zeitschrift "Rechtsdepesche", Ausgabe Jan/Feb 2021, vorgestellt. Der Titel des Beitrages: "Indirekte Sterbehilfe durch die Gabe einer Überdosis Morphin an einem moribunden Pflegeheimbewohner."
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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