Kenntnis von diabetischer Polyneuropathie begründet gesteigerte Befunderhebungspflichten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Kenntnis von diabetischer Polyneuropathie begründet gesteigerte Befunderhebungspflichten

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2019, 06:08

Kenntnis von diabetischer Polyneuropathie begründet gesteigerte Befunderhebungspflichten

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Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 09.01.2019 Aktenzeichen: 5 U 13/17

Leitsätze:
1. Ein Durchgangsarzt, der nach einem Arbeitsunfall mit Aufprall des Fußes auf der Erde zunächst nur ein Umknicktrauma diagnostiziert, muss jedenfalls dann, wenn er im Rahmen der selbst weitergeführten Behandlung von der Diabetes mellitus-Erkrankung des Patienten und einer darauf beruhenden Polyneuropathie erfährt, die Möglichkeit einer Mitbeteiligung von Fußknochen in Erwägung ziehen und röntgenologisch abklären. Ein entsprechendes Versäumnis stellt sich als Befunderhebungsmangel und nicht als Diagnosefehler dar.
2. Die vollständige und endgültige Ausbildung eines Charcot-Fußes bei einem 48-jährigen Mann rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 50.000.- €.


Urteilsschrift abrufbar unter > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 90109.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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