Krankenhaushaftung wegen fehlerhafter Dekubitusprophylaxe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Krankenhaushaftung wegen fehlerhafter Dekubitusprophylaxe

Beitrag von WernerSchell » 17.05.2019, 06:31

Ein Krankenhaus wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeld verurteilt, weil bei einem Hochrisikopatienten keine ausreichende Dekubitusprophylaxe vorgenommen wurde

Bild

Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 28.06.2018, 12 U 37/17

Gemäß den Empfehlungen der Expertenstandards “Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ hätte durch die zuständige Pflegekraft zeitnah – und nicht erst wie in dem zu entscheidenden Fall, drei Tage nach der Feststellung eines Dekubitus – eine Risikoeinschätzung einschließlich einer Kontrolle des Hautzustandes erfolgen müssen. Dass diese medizinisch gebotene Maßnahme nicht getroffen wurde, war grob behandlungsfehlerhaft, da es aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich war und ein solcher Fehler schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Näheres zum Urteil u.a. unter > https://www.christmann-law.de/neuigkeit ... -2018.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt