70.000 Euro Schmerzensgeld für unterlassene Koloskopie

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70.000 Euro Schmerzensgeld für unterlassene Koloskopie

Beitrag von WernerSchell » 06.05.2019, 06:49

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Schmerzensgeld für nicht erkannten Darmkrebs

Ein Schmerzensgeld von 70.000 EUR sowie Schadensersatz hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig am 28. Februar 2019 in einem Arzthaftpflichtprozess zugesprochen und damit ein Urteil des Landgerichts Braunschweig betätigt (Az. 9 U 129/15).

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Die Kläger waren die Erben der verstorbenen Patientin, die noch zu Lebzeiten gegen ihren behandelnden Internisten Klage erhoben hatte, weil dieser ihre Darmkrebserkrankung nicht erkannt hatte. Der Arzt hatte bei der Patientin trotz ihrer zum Teil heftigen Blutungen aus dem Anus lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert, ohne eine Darmspiegelung gemacht zu haben. Erst als sich die Patientin neun Monate später wegen eines anderen Leidens im Krankenhaus befand, wurde der Darmkrebs entdeckt. Er hatte jetzt bereits Metastasen in der Leber entwickelt.

Dem Arzt war nach den Ausführungen des 9. Zivilsenats ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen, weil er die erforderliche Darmspiegelung nicht durchgeführt hat. Weil dieser Fehler in gravierender Weise gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen habe, greife zugunsten der Patientin eine sogenannte Beweislastumkehr: Nicht die Patientin habe beweisen müssen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und ihren gesundheitlichen Folgen bestanden habe. Vielmehr habe der Arzt den Beweis führen müssen, dass die um neun Monate verspätete Diagnose nicht für den weiteren Krankheitsverlauf der Erblasserin ursächlich geworden sei. Dies, so der 9. Zivilsenat, sei dem Arzt nicht gelungen.

Der Schmerzensgeldanspruch sei auch nicht durch ein Mitverschulden der Patientin gemindert. Auch wenn sie weiterhin aus dem Anus geblutet habe, habe sie deswegen nicht unbedingt nochmals zum Arzt gehen müssen. Zugunsten der Patientin sei zu berücksichtigen, dass sie zuvor bei dem Internisten wegen ihrer rektalen Blutungen abschließend behandelt worden sei und hierfür auch eine Diagnose erhalten habe, die gerade nicht auf Krebs lautete. Hierauf habe die Patientin eine Zeit lang vertrauen dürfen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Braunschweig vom 10.04.2019
Dr. Andrea Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460 oder 01522 8544256
Fax: 0531 488-2664
> https://www.oberlandesgericht-braunschw ... 76010.html

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Ärzte Zeitung online, 12.04.2019
Schmerzensgeld
70.000 Euro für unterlassene Koloskopie

Immer wieder wird wegen unterlassener Abklärung Schmerzensgeld fällig. So jetzt auch nach einer unerkannten Darmkrebserkankung.
BRAUNSCHWEIG. 70.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einem jetzt veröffentlichten Urteilden Erben einer Patientin zugesprochen, die an einem zu spät entdeckten Darmkrebs gestorben war (Az.: 9 U 129/15). Das OLG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
Noch zu Lebzeiten hatte die Patientin ihren Internisten verklagt, weil dieser den Krebs übersehen hatte. Laut OLG habe der Arzt bei der Patientin trotz deren teils heftiger Analblutungen lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert. Eine Darmspiegelung wurde unterlassen. Erst als die Patientin Monate später wegen eines anderen Leidens stationär aufgenommen wurde, kam der Tumor ans Licht.
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