Wohngemeinschaft (mit Mietvertrag und ambulante Pflegeleistungen) ist keine Heimunterbringung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wohngemeinschaft (mit Mietvertrag und ambulante Pflegeleistungen) ist keine Heimunterbringung

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2019, 07:17

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Bundesgerichtshof

BESCHLUSS DES BUNDESGERICHTSHOFS vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 -
Abrufbar >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 32&anz=473

Leitsätze:
a) Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG auf (Fortführung Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778).
b) Sind der Vermieter und der vom Gremium der Bewohner beauftragte Pflegedienst personell miteinander verbunden, können aber die Bewohner, wenn auch nur in ihrer Gesamtheit, einen anderen Anbieter wählen, so führt dies ebenfalls noch nicht zur Einstufung als Heim im Sinne von § 5 Abs. 3 VBVG.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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