Arzthaftung wegen unterlassener Prüfung, ob eine Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Arzthaftung wegen unterlassener Prüfung, ob eine Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2019, 07:26

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Arzthaftung wegen unterlassener Prüfung, ob eine Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 24.10.2018 - 5 U 102/18 -

Leitsätze:
1. Hat der Operateur den Verdacht, dass die Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist, muss er diesem Verdacht umgehend nachgehen. Verzichtet er darauf, begeht er einen groben Behandlungsfehler.
2. Jedenfalls im Falle bedingten Vorsatzes oder gröbster Fahrlässigkeit ist das Verschulden des Schädigers auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern mit Blick auf die erforderliche Genugtuung des Patienten schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen.


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Quelle und weitere Informationen > http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1 bzw. https://xn--rabro-mva.de/zur-arzthaftun ... ieben-ist/

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Ärzte Zeitung vom 31.01.2019:
"Erhebliches Verschulden"
Fehlt Op-Besteck, Patienten sofort einbestellen

Abwarten ist die falsche Taktik, wenn der Verdacht besteht, dass Teile eines Instruments nach einer Op im Körper des Patienten verblieben sind. Vielmehr gilt es, die Patienten einzubestellen, um Schaden abzuwenden - sonst kann es teuer für den Arzt werden. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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