Unterlassene Blutzuckerwertbestimmung bei einem Neugeborenen = grober Behandlungsfehler

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Unterlassene Blutzuckerwertbestimmung bei einem Neugeborenen = grober Behandlungsfehler

Beitrag von WernerSchell » 27.04.2019, 06:49

Bild

Leitsätze zum Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm 04.12.2018 - 26 U 9/16 -:

Die unterlassene Blutzuckerbestimmung in einer lebensbedrohlichen Situation am ersten Lebenstag eines Kindes kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein.
Die Verantwortung für solch einen groben Behandlungsfehler am ersten Tag nach der Geburt kann auch den Gynäkologen, der als Belegarzt tätig ist, treffen.
Bei einer lebensbedrohlichen Situation eines Säuglings ist die Blutzuckerbestimmung eine absolute Standardmaßnahme.
Bei einer schweren geistigen und körperlichen Beeinträchtigung eines Kindes, die niemals ermöglicht, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, kann ein Schmerzensgeld von 500.000,- € angemessen sein.


Bild

Das Urteil des OLG Hamm vom 04.12.2018 ist vollständig nachlesbar unter > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/ham ... 81204.html

+++
Oberlandesgericht Hamm
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent
Tel. 02381 272 4925
Fax 02381 272 528
pressestelle@olghamm.nrw.de
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
Tel. 02381 272-0
Internet: www.olg-hamm.nrw.de

+++
Siehe Beitrag:
"kinderkrankenschwester", Ausgabe April 2019:
Schell Werner: "Unterlassene Blutzuckerwertbestimmung bei einem Neugeborenen kann ein grober Behandlungsfehler sein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt