Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? - Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? - Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2018, 18:27

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt sein Jahren dafür ein:

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Die nachfolgende Stellungnahme des Deutschen Ehtikrates
bringt alles noch einmal auf den Punkt:

Zwang kann immer nur die Ultima Ratio sein!


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Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden?

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Der Deutsche Ethikrat hat am heutigen Donnerstag (01.11.2018) in Berlin seine Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung" veröffentlicht.

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Hilfe durch Zwang > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... -zwang.pdf
Kurzfassung > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... assung.pdf

Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet. Dabei handelt es sich etwa um freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Unterbringung in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen gegen den Willen der betroffenen Person oder das Anbringen von Bettgittern oder Fixierungsgurten, um medizinische Behandlungen oder Pflegemaßnahmen gegen den Willen eines Patienten oder um sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn eine Person sich selbst schwer zu schädigen droht, können solche Zwangsmaßnahmen dem Wohl der betroffenen Person dienen. Gleichwohl stellt jede Anwendung solchen "wohltätigen Zwangs" einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße rechtlich und ethisch rechtfertigungspflichtig. Dies führte immer wieder zu kritischen Diskussionen über entsprechende Praktiken in der Medizin, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflege- und Behindertenheimen. Der Deutsche Ethikrat greift mit seiner Stellungnahme diese Diskussionen mit dem Ziel auf, Politik, Gesetzgeber und Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen auf Regelungs- und Umsetzungsdefizite im schwierigen Problemfeld der professionellen Hilfe durch Zwang hinzuweisen und Lösungsvorschläge aufzuzeigen.

Grundsätzlich ist der Ethikrat der Auffassung, dass die Anwendung von Zwang im Kontext professioneller Sorgebeziehungen nur als Ultima Ratio in Betracht kommt. Das heißt zunächst, dass Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so gestaltet werden sollten, dass Zwang möglichst vermieden wird. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen eine Person schweren Schaden zu nehmen droht, etwa weil sie sich einer erforderlichen medizinischen Maßnahme widersetzt, so muss durch beharrliche Überzeugungsarbeit versucht werden, die freiwillige Zustimmung oder Mitwirkung des Betroffenen zu erzielen. Auch müssen vor der Durchführung einer Zwangsmaßnahme alle zur Verfügung stehenden weniger eingreifenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden kann.

Zwangsmaßnahmen dürfen nur in Situationen in Erwägung gezogen werden, in denen ein Sorgeempfänger in seiner Fähigkeit zur Selbstbestimmung so stark eingeschränkt ist, dass er keine freiverantwortliche Entscheidung zu treffen vermag. Das bedeutet umgekehrt, dass der freie Wille einer voll selbstbestimmungsfähigen Person auch dann zu respektieren ist, wenn ihr erhebliche Risiken für Leib und Leben drohen. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist damit der zentrale normative Bezugspunkt im Umgang mit Zwang, auch wenn die Grenze der fehlenden Freiverantwortlichkeit in der Praxis schwer zu ziehen ist.

Jede Zwangsmaßnahme bedeutet in letzter Konsequenz eine Fremdbestimmung des Gezwungenen. Umso wichtiger ist es, ihre Durchführung so zu gestalten, dass Achtung und Respekt vor der individuellen Person und ihrer Selbstbestimmung soweit als möglich gewährleistet bleiben. Das bedeutet unter anderem, dass ihr Anspruch auf Partizipation durch Einbeziehung in die Planung und Durchführung sowie die Nachbereitung einer Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden muss.

Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Zwangsmaßnahme muss stets auch die Möglichkeit sekundärer Schäden etwa in Form von Demütigung, Traumatisierung oder Vertrauensverlust berücksichtigt werden. Die Dauer von Zwangsmaßnahmen sollte so kurz wie möglich gewählt werden. Um dies sicherzustellen, muss in angemessenen zeitlichen Abständen regelmäßig überprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Einsatz von Zwangsmaßnahmen weiterhin vorliegen. Wegen ihres exzeptionellen Charakters müssen Zwangsmaßnahmen sorgfältig dokumentiert und in regelmäßigen Abständen ausgewertet werden. Maßnahmen der Qualitätssicherung inklusive Fehlermeldesysteme und Beschwerdemanagement sollten auch Zwangsmaßnahmen erfassen.

An Zwangsmaßnahmen beteiligtes Personal sollte speziell geschult sein. Die interkulturelle Kompetenz der professionell Sorgenden sollte gefördert werden. Auch sollten Strukturen geschaffen werden, die kulturelle und sprachliche Barrieren minimieren. Professionell Sorgende, die an Zwangsmaßnahmen beteiligt sind, sollten Unterstützung und Begleitung erhalten, um die im Umgang mit Zwang gemachten eigenen Erfahrungen kognitiv und emotional zu verarbeiten. Kollegiale Beratungsgremien sollten etabliert werden, die sich mit dem Einsatz von Zwangsmaßnahmen prospektiv und retrospektiv befassen.

Die Öffentlichkeit sollte für die ethisch und rechtlich problematischen Aspekte von Zwangsmaßnahmen im Umgang mit psychisch Kranken in Krisensituationen, Kindern und Jugendlichen in schwierigen familiären und sozialen Verhältnissen sowie pflegebedürftigen alten und behinderten Menschen sensibilisiert werden. Dabei fällt den Medien die wichtige Aufgabe einer differenzierten und sachangemessenen Berichterstattung zu.

Zusätzlich zu diesen (und weiteren) grundsätzlichen Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Zwang in professionellen Sorgebeziehungen hat der Ethikrat eine Vielzahl bereichsspezifischer Empfehlungen für die drei Praxisfelder Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenpflege und Behindertenhilfe formuliert, die in der Stellungnahme nachgelesen werden können.

Die Stellungnahme wurde ohne Gegenstimmen vom Deutschen Ethikrat verabschiedet. Ein Mitglied äußert in einem Sondervotum Bedenken bezüglich des zentralen Begriffs der Freiverantwortlichkeit. Der Begriff werde in der Stellungnahme nicht klar genug bestimmt, um die ihm aufgebürdete normative Last zu tragen.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 05/2018 vom 01.11.2018
https://www.ethikrat.org/mitteilungen/2 ... zt-werden/

Pressekonferenz
Pressemitteilung 05/2018 (pdf | 95 KB) > https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF- ... 5-2018.pdf
Stellungnahme "Hilfe durch Zwang?" (pdf | 1 MB) > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... -zwang.pdf

PRESSEKONTAKT
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian(at)ethikrat(dot)org

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Freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Fixierungen) dürfen wirklich nur die Ultima Ratio sein! Die einschlägigen Grundsätze der Patientenselbstbestimmung werden beim Vortrag am 26.11.2018, 17.30 Uhr, in der VHS Neuss erläutert > viewtopic.php?f=7&t=22754
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Zwang in der Pflege muss letztes Mittel sein

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2018, 07:01

DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT e.V. - Pressemitteilung vom 05.11.2018:

Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt Stellungnahme des Ethikrats: Zwang in der Pflege muss letztes Mittel sein

Berlin, 5. November 2018. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum Thema Hilfe durch Zwang im Sozial- und Gesundheitswesen. Menschen mit Demenz sind aufgrund ihrer Erkrankung besonders gefährdet, Opfer von Zwangsmaßnahmen zu werden. Viele demenzkranke Menschen sind unruhig, verkennen gefährliche Situationen oder zeigen Verhaltensweisen, die für andere Menschen schwer nachvollziehbar und anstrengend sind. Zu den häufigsten Zwangsmaßnahmen gehören das Einschließen, das Fixieren mit Bettgittern und Gurten sowie das Ruhigstellen mit Medikamenten.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft stimmt dem Ethikrat zu, dass Zwangsmaßnahmen im Kontext professioneller Altenpflege nur als „Ultima Ratio“ in Betracht kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass die Strukturen von Pflegeeinrichtungen, die internen Prozesse sowie die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden müssen, dass Zwang eine Ausnahme bleibt. Dazu sagt Monika Kaus, 1. Vorsitzende der DAlzG: „Wir müssen mehr tun, damit Einrichtungen der Altenpflege ohne Zwang auskommen. Insbesondere der große Einsatz von Medikamenten in diesem Zusammenhang ist erschreckend.“ Erst kürzlich hat ein Bericht der Techniker Krankenkasse
(TK) gezeigt, dass mehr als ein Drittel der TK-Versicherten mit Demenz mit Antipsychotika behandelt werden. Die DAlzG weist außerdem darauf hin, dass das Thema Zwang auch bei der Pflege zu Hause eine Rolle spielt. Wenn pflegende Angehörige mit der Situation überfordert sind, können auch sie zu Zwangsmaßnahmen wie Einschließen übergehen. „Wir dürfen Angehörige nicht allein lassen“, sagt Monika Kaus, „sie brauchen Informationen über Demenz und die Folgen sowie mehr Beratungs- und Unterstützungsangebote.“

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HINTERGRUND
In Deutschland leben heute etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzkranken wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

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DIE DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT E.V. SELBSTHILFE DEMENZ
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

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KONTAKT
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Astrid Lärm und Susanna Saxl Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de (Link:
info@deutsche-alzheimer.de )
www.deutsche-alzheimer.de (Link:
http://www.deutsche-alzheimer.de )
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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