Auch Demenzkranke können einen Betreuer vorschlagen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Auch Demenzkranke können einen Betreuer vorschlagen

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2018, 07:05

Auch Demenzkranke können einen Betreuer vorschlagen
Wenn geschäftsunfähige Menschen einen Betreuer brauchen, können sie selbst eine Person vorschlagen. Das Betreuungsgericht darf ihren Wunsch nur ablehnen, wenn der vorgeschlagene Betreuer seine Tätigkeit voraussichtlich nicht zum Wohl des Betroffenen ausüben wird, entschied der Bundesgerichtshof. Dieser stellte weiter klar, dass das Recht, jemanden als Betreuer vorzuschlagen, nicht von der Geschäftsfähigkeit des Menschen abhängt.
… (weiter lesen unter) …. https://www.vdk.de/deutschland/pages/74 ... orschlagen


+++
Bundesgerichtshof
Bild

Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14.03.2018 - XII ZB 589/17 -

a) Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612).
b) Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55).


Beschlusstext abrufunter unter > http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt