Betreuungsstelle berät rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Betreuungsstelle berät rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2018, 14:51

Kreisjugendamt:
Betreuungsstelle berät rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung

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Rechtzeitig Vorsorge treffen – das ist möglich mit einer Vollmacht.
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Rhein-Kreis Neuss. Rechtzeitig Vorsorge treffen – dazu ruft Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle im Kreisjugendamt, zusammen mit seinem Team auf. „Jeder kann durch Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann“, sagt er. „Das können alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte sein oder auch wichtige Entscheidungen bei Operationen oder medizinischen Maßnahmen.“ Weil auch Familienangehörige, Ehegatten und Kinder nur mit einer schriftlichen Vollmacht rechtlich handeln können, sollte jeder solch ein Dokument ausfüllen und unterschreiben.
Die Betreuungsstelle im Kreisjugendamt berät Interessierte kostenlos bei Fragen rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, bevollmächtigt eine Person seines Vertrauens dazu, im Bedarfsfall zu handeln. Eine Vollmacht kann zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigen, führt Erwin Beeg aus. Er weist darauf hin, dass vor dem Ausstellen der Vollmacht ein ausführliches Beratungsgespräch in der Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss oder in einem Notariat sinnvoll ist.
Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, vermeidet die sogenannte „rechtliche Betreuung“. Je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen ist auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Die Mitarbeiter im Kreisjugendamt bieten eine kostenlose Beratung an und halten entsprechende Vordrucke bereit. Lediglich für die Beglaubigung der Unterschrift wird eine bundeseinheitliche Gebühr von 10 Euro erhoben.
Darüber hinaus können Interessierte in einer Patientenverfügung schriftlich ihren Willen über die Art und Weise einer ärztlichen Behandlung festlegen. Der Arzt ist an solch eine verbindliche Patientenverfügung gebunden.
Wer Rat zum Thema Betreuung oder Vorsorgeregelungen sucht oder sich für ehrenamtliche Mitarbeit als Betreuer interessiert, kann sich bei der Betreuungsstelle des Rhein-Kreis Neuss, Am Kirsmichhof 2, in Korschenbroich informieren. Sie ist zuständig für die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen und telefonisch erreichbar unter der Nummer 02161 6104-5150.

Quelle: Rhein-Kreis Neuss - PRESSEMITTEILUNG NR. 371/2018 - Datum: 20.07.2018
Petra Koch - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Warnung vor teurer Patientenverfügung aus dem Internet

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2018, 05:55

Patientenverfügung
Warnung vor teurer Patientenverfügung aus dem Internet

Saarbrücken. Kostenpflichtige Patientenverfügungen aus dem Internet sind häufig überteuert. Darauf weist die Verbraucherzentrale des Saarlandes hin. Gemeinsam mit anderen deutschen Verbraucherzentralen hat sie elf unterschiedliche Online-Patientenverfügungen unter die Lupe genommen und festgestellt, dass teurer nicht immer besser ist. Von Noah Walczuch
... (weiter lesen unter) .... https://www.saarbruecker-zeitung.de/saa ... d-24018885

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert völlig kostenfrei in der Volkshochschule Neuss und in anderen Vorträgen zum Thema, hilft auch im Rahmen der Lotsenpunktarbeit im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Kostenpflichtige Textabrufe im Netz sollten aus vielerlei Gründen vermieden werden.
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Vorsorgevollmacht - Fürsorgefalle und kriminelle Energie ...

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2019, 07:46

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=23012

Bild Bild

Die Fürsorgefalle
Video im Ersten vom 15.10.18 | 29:21 Min. | - Das Video steht auch bei Youtube zur Verfügung > https://www.youtube.com/watch?v=v4TlZqFOLi0

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Mit einer Unterschrift geben viele ihr Leben ab: In den falschen Händen kann damit viel Leid verursacht werden. | Bild: SWR

Skrupellose Ausbeuter täuschen Fürsorge vor und erschleichen sich Vorsorgevollmachten von Senioren. Ist die Vollmacht erst erteilt, werden die Opfer konsequent von Familienmitgliedern isoliert, dann Konten und Vermögen abgeräumt. …. Weiter lesen unter > https://www.youtube.com/watch?v=v4TlZqF ... e-100.html

+++
Interessant in diesem Zusammenhang:
"Kriminelle Betreuer - Wie schützt uns der Staat?"
> https://www.youtube.com/watch?v=9fGu_nRySsI

Siehe insoweit unter > viewtopic.php?f=2&t=20027&p=91808#p91808
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Patientenverfügung - Der gut geplante Tod

Beitrag von WernerSchell » 07.01.2020, 18:20

Patientenverfügung
Der gut geplante Tod

Wenn schwerkranke Menschen nicht mehr für sich selber sprechen können, soll die Patientenverfügung ihren Willen über die Behandlung ausdrücken. Aber funktioniert sie?
Von Vanessa Materla
Als Marcel Freitag* begreift, dass er nicht mehr lange leben würde, plant er seinen Tod. Seit zehn Jahren leidet er an Parkinson. Die Krankheit frisst sich durch seine Nerven, jedes Jahr wird das Zittern in seinem Körper stärker. Der Parkinson, das ist klar, würde ihm sukzessive die Kontrolle über seinen Körper nehmen. Umso wichtiger ist dem 59-Jährigen, zumindest in einer entscheidenden Frage die Kontrolle zu behalten: Wie soll sein Abschied vom Leben aussehen?
Drei Seiten Fließtext, linksbündig in Arial-Schrift, die Schlagworte gefettet: So schrieb Marcel Freitag am 24. Juni 2012 das auf, was man Patientenverfügung nennt. Der letzte Wille, wie Ärzte einen Menschen behandeln sollen, wenn er selbst es nicht mehr kommunizieren kann.
... (weiter lesen unter) >>> https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... ettansicht
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Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung: Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss bietet kostenlose Beratung an

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2020, 16:41

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 569/2020
Datum: 7.8.2020


Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung:
Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss bietet kostenlose Beratung an


Betreuungsstelle RKN Foto IMG_1060.jpg
Betreuungsstelle RKN Foto IMG_1060.jpg (2.84 MiB) 6841 mal betrachtet
Bildtext: Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle (2.v.r.), und seine Mitarbeiter (v.l.) Andreas Lange, Ellen Fecht, Frank Ohme und George Hachisuka.
Foto: Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Jeder kann durch Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ordnen kann. Daher empfiehlt Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Zusammen mit seinem Team, zu dem Ellen Fecht, George Hachisuka, Anja Immel, Andreas Lange, Stefanie Lenschen, Frank Ohme und Oliver Schmitz gehören, berät er Interessierte kostenlos zu Fragen rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. Eine Gebühr in Höhe von 10 Euro wird nur für die Beglaubigung einer Unterschrift erhoben. Erwin Beeg erklärt, was im Notfall wichtig ist.

Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, bevollmächtigt eine Person seines Vertrauens dazu, im Bedarfsfall zu handeln. Das können alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte sein. Voraussetzung ist uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. Weil auch Familienangehörige, Ehegatten und Kinder nur mit einer schriftlichen Vollmacht rechtlich handeln können, sollte jeder solch eine Vorsorgevollmacht ausfüllen und unterschreiben. Empfehlenswert ist vor dem Ausstellen einer Vollmacht ein Beratungsgespräch in der Betreuungsstelle oder in einem Notariat.

Sinnvoll ist darüber hinaus eine Patientenverfügung. Dies ist eine schriftliche Verfügung über gegebenenfalls zu ergreifende bzw. zu unterlassende lebenserhaltende medizinische Maßnahmen. Sie richtet sich an den behandelnden Arzt im Notfall, und der Arzt ist an diese Patientenverfügung gebunden.

Darüber hinaus ist auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll – je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen. Der Verfasser äußert in dieser Verfügung seinen Wunsch, wer vom Betreuungsgericht bestellt werden soll, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Kreisjugendamt sind für die Städte Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie für die Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Sie sind selbst auch als rechtliche Betreuer im Einsatz. „Insbesondere in Coronazeiten ist dies eine besondere Herausforderung“, erläutert Erwin Beeg, „durch die Zugangsbeschränkungen in Seniorenheimen und Krankenhäusern ist unsere Arbeit in diesen Monaten nicht einfach.“

Wer einen Beratungstermin im Kreisjugendamt wahrnehmen möchte, meldet sich vorher unter Tel. 02161 6104-5150 an. Informationen zur Betreuungsstelle gibt es im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/jugend.

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