Autist ist nach Fremdagression in der Psychiatrie fixiert, jedoch ohne zusätzliche gerichtliche Genehmigung dem Betreuer gegenüber. Es ist lediglich eine mündliche Zusage für den Notfall erteilt worden. Nach 3 Tagen noch keine Defixierung.
Was ist zu tun?
Fixierung von Behinderten in der Psychiatrie
Moderator: WernerSchell
Fixierung nicht immer genehmigungspflichtig
Hallo Aysa,
man müsste wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Unterbringung erfolgt ist (BGB oder Landesunterbringungsecht). Erst dann kann konkreter argumentiert werden.
Es ist z.B. nach dem PyschKG NRW zulässig, eine ärztlich angedrohte und angeordnete Sicherung (Fixierung) auch ohne gerichtliche Genehmigung durchzuführen. Es ist nur eine ständige Beobachtung vorgeschrieben.
Sollte eine Unterbringung und Fixierung aufgrund des § 1906 BGB durch den Betreuer erfolgt sein, müssten gerichtliche Genehmigungen erteilt werden. Bei Fixierungen ist eine Genehmigung zwingend, wenn die Maßnahme länger dauert oder regelmäßig erfolgt. Auf diese Gegebenheiten müsste in aller Form hingewiesen werden!
Gruß Berti
man müsste wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Unterbringung erfolgt ist (BGB oder Landesunterbringungsecht). Erst dann kann konkreter argumentiert werden.
Es ist z.B. nach dem PyschKG NRW zulässig, eine ärztlich angedrohte und angeordnete Sicherung (Fixierung) auch ohne gerichtliche Genehmigung durchzuführen. Es ist nur eine ständige Beobachtung vorgeschrieben.
Sollte eine Unterbringung und Fixierung aufgrund des § 1906 BGB durch den Betreuer erfolgt sein, müssten gerichtliche Genehmigungen erteilt werden. Bei Fixierungen ist eine Genehmigung zwingend, wenn die Maßnahme länger dauert oder regelmäßig erfolgt. Auf diese Gegebenheiten müsste in aller Form hingewiesen werden!
Gruß Berti
Rechtswidrige Fixierung - Weigerungsrecht
Sollte Genehmigungspflicht bestehen, muss das Vormundschaftsgericht in aller Deutlichkeit auf den Fall aufmerksam gemacht werden.... in Psychiatrie fixiert, jedoch ohne zusätzliche gerichtliche Verfügung ... . Es ist lediglich eine mündliche Zusage für den Notfall erteilt worden. Nach 3 Tagen noch keine Defixierung. Was ist zu tun?
Ist die Rechtswidrigkeit der angeordneten Fixierung offenkundig, muss von Freiheitsberaubung und damit strafbarem Handeln ausgegangen werden. Für jeden Mitarbeiter besteht in solchen Fällen das Recht, die Mitwirkung zu verweigern (siehe u.a. § 8 BAT).
Dorle
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Fixierung - Rechtsgrundlage massgeblich
Sehr geehrte Fragestellerin (Aysa),
wir stimmen den von Berti gegebenen Hinweisen zu. Zunächst müsste man die Rechtsgrundlage für das Vorgehen kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
wir stimmen den von Berti gegebenen Hinweisen zu. Zunächst müsste man die Rechtsgrundlage für das Vorgehen kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell