Fixierung von Behinderten in der Psychiatrie

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Fixierung von Behinderten in der Psychiatrie

Beitrag von Gast » 27.08.2004, 10:34

Autist ist nach Fremdagression in der Psychiatrie fixiert, jedoch ohne zusätzliche gerichtliche Genehmigung dem Betreuer gegenüber. Es ist lediglich eine mündliche Zusage für den Notfall erteilt worden. Nach 3 Tagen noch keine Defixierung.
Was ist zu tun?

Berti
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Fixierung nicht immer genehmigungspflichtig

Beitrag von Berti » 27.08.2004, 21:26

Hallo Aysa,
man müsste wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Unterbringung erfolgt ist (BGB oder Landesunterbringungsecht). Erst dann kann konkreter argumentiert werden.
Es ist z.B. nach dem PyschKG NRW zulässig, eine ärztlich angedrohte und angeordnete Sicherung (Fixierung) auch ohne gerichtliche Genehmigung durchzuführen. Es ist nur eine ständige Beobachtung vorgeschrieben.
Sollte eine Unterbringung und Fixierung aufgrund des § 1906 BGB durch den Betreuer erfolgt sein, müssten gerichtliche Genehmigungen erteilt werden. Bei Fixierungen ist eine Genehmigung zwingend, wenn die Maßnahme länger dauert oder regelmäßig erfolgt. Auf diese Gegebenheiten müsste in aller Form hingewiesen werden!
Gruß Berti

Gast

Rechtswidrige Fixierung - Weigerungsrecht

Beitrag von Gast » 28.08.2004, 13:57

... in Psychiatrie fixiert, jedoch ohne zusätzliche gerichtliche Verfügung ... . Es ist lediglich eine mündliche Zusage für den Notfall erteilt worden. Nach 3 Tagen noch keine Defixierung. Was ist zu tun?
Sollte Genehmigungspflicht bestehen, muss das Vormundschaftsgericht in aller Deutlichkeit auf den Fall aufmerksam gemacht werden.
Ist die Rechtswidrigkeit der angeordneten Fixierung offenkundig, muss von Freiheitsberaubung und damit strafbarem Handeln ausgegangen werden. Für jeden Mitarbeiter besteht in solchen Fällen das Recht, die Mitwirkung zu verweigern (siehe u.a. § 8 BAT).

Dorle

WernerSchell
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Fixierung - Rechtsgrundlage massgeblich

Beitrag von WernerSchell » 01.09.2004, 11:33

Sehr geehrte Fragestellerin (Aysa),

wir stimmen den von Berti gegebenen Hinweisen zu. Zunächst müsste man die Rechtsgrundlage für das Vorgehen kennen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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