Behandlungsfehler-Begutachtung des MDK - Jeder vierte Fehlervorwurf bestätigt

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Behandlungsfehler-Begutachtung des MDK - Jeder vierte Fehlervorwurf bestätigt

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2018, 14:01

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MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Gutachter bestätigen jeden vierten Fehlervorwurf

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13.519 Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2017 bundesweit erstellt. Die MDK-Fachärzte bestätigten jeden vierten Behandlungsfehlerverdacht (24,7 Prozent). In jedem fünften Fall (19,9 Prozent) stellten sie fest, dass die Schädigung des Patienten durch den Fehler verursacht wurde. Das geht aus der MDK-Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Medizinischen Dienste setzen sich für die Weiterentwicklung der Sicherheitskultur in der Medizin und eine systematische Fehlervermeidung ein.

Die MDK bestätigten im vergangenen Jahr 3.337 Fehler, bei denen Patientinnen und Patienten zu Schaden gekommen sind. "Unsere Bilanz fällt ernüchternd aus: Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler und zwar auch solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären - vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten und falschen Eingriffen", sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Nach wissenschaftlichen Schätzungen ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Trotz aller engagierten Bemühungen für mehr Patientensicherheit ist die Transparenz über Art und Umfang von Fehlern unzureichend. Gronemeyer kritisiert, dass es an einer konsequenten Strategie fehlt, um die Patientensicherheit zu verbessern, wie es international in vergleichbaren Gesundheitssystemen längst Praxis ist.

Manche Behandlungsfehler können Patienten leichter erkennen als andere

In der aktuellen Begutachtungsstatistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen im Krankenhaus. Ein Drittel der Vorwürfe bezog sich auf Behandlungen durch einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. "Viele Vorwürfe beziehen sich auf chirurgische Eingriffe, weil Patienten diese oft leichter an den Folgen erkennen können als zum Beispiel Medikationsfehler", erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern.

Schaut man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete an, ergibt sich folgendes Bild: 31 Prozent (4.250 Fälle) aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 13 Prozent (1.746 Fälle) auf Innere Medizin und Allgemeinmedizin, 9 Prozent (1.203 Fälle) auf Allgemeinchirurgie, 8 Prozent (1.150 Fälle) auf Zahnmedizin, ebenfalls 8 Prozent (1.041 Fälle) auf Frauenheilkunde und 5 Prozent (663 Fälle) auf die Pflege. "Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt aber nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen und sagt auch nichts über das Risiko in einem Fachgebiet aus", erklärt Zobel. Am häufigsten bestätigten die MDK-Fachärzte Fehlervorwürfe in der Pflege (49,8 Prozent), gefolgt von der Zahnmedizin (35,2 Prozent) und an dritter Stelle Frauenheilkunde (27 Prozent).

Vom Arbeitsschutz für die Patientensicherheit lernen

"Die in Deutschland verfügbaren Daten zu Behandlungsfehlern sind nicht repräsentativ für das Fehlergeschehen und erlauben daher kaum Rückschlüsse auf die Patientensicherheit", erläutert PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. Daten von Krankenhäusern, Ärzten, Haftpflichtversicherungen und Gerichten werden nicht veröffentlicht. "Man muss von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Deshalb sollten fehlerbedingte Schadensereignisse systematisch erfasst und analysiert werden, um gezielter Fehler vermeiden zu können. Denn jeder Fehler, aus dem heute nicht gelernt wird, kann sich morgen wiederholen und erneut Schaden verursachen", sagt Skorning.

Behandlungsfehler sollten ähnlich wie Arbeitsunfälle verpflichtend erfasst und für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen genutzt werden. Seit Jahrzehnten werden die Arbeitsunfälle in Deutschland verpflichtend erfasst und ausgewertet. Seit 1996 hat sich die Unfallquote fast halbiert.

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Hintergrund

Spezielle Gutachterteams in den MDK prüfen Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen, die zur Unterstützung der Versicherten gesetzlich verpflichtet sind. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.06.2018
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Mobil: +49 172 3678007
m.gehms@mds-ev.de

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des MDS: >>> www.mds-ev.de
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Behandlungsfehler-Begutachtung des MDK - Jeder vierte Fehlervorwurf bestätigt

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2018, 14:21

0496 / 5. Juni 2018
Pressemitteilung von Sylvia Gabelmann


Zahl der Behandlungsfehler zeigt Notwendigkeit von verbindlicher Personalbemessung, Entschädigungsfonds und Beweislasterleichterungen

„Die Zahl der Behandlungsfehler, die dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen gemeldet werden, ist nur die Spitze des Eisbergs. Realistisch muss man von 500.000 bis einer Million Behandlungsfehlern pro Jahr ausgehen. Dafür verantwortlich sind nicht zuletzt der Personalmangel und der Druck, der auf den Beschäftigten in den Kliniken lastet“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des MDK. Gabelmann weiter:

„Seit Jahren fordert DIE LINKE die Einrichtung eines Behandlungsfehlerregisters, damit wir einen Überblick erhalten über die Ursachen unerwünschter Behandlungsergebnisse. Daraus können die Behandelnden auch für die Zukunft lernen und Fehler zu vermeiden versuchen. Entsprechend muss dann auch die Politik handeln.

Die geschädigten Patientinnen und Patienten benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe sowie Entschädigungen für die erlittenen Schäden. Der langwierige Kampf vor Gericht gegen die Haftpflichtversicherungen der Leistungserbringer schreckt viele Geschädigte ab, Behandlungsfehler überhaupt zu melden. Darum muss endlich ein Entschädigungsfonds für die Patientinnen und Patienten eingerichtet werden.

Nicht zuletzt sind Beweislasterleichterungen dringend erforderlich. Patientinnen und Patienten sollten vor Gericht nur noch darlegen müssen, dass ihnen durch die Behandlung ein Schaden entstanden ist. Dann sollte es die Pflicht der Ärztinnen und Ärzte sein aufzuzeigen, dass dieser Schaden unabwendbar war und auch bei Einhaltung des Facharztstandards nicht auszuschließen gewesen wäre. Falls sie das nicht können, sollten sie zu Schadensersatz verpflichtet werden. Bei anderen Berufen ist das gang und gäbe, aber hier, wo die Geschädigten auch körperlich betroffen sind, ist die Beweislast leider noch besonders ungerecht verteilt. So erreichen nur ganz wenige, dass die Schädigung anerkannt und eine Entschädigung gezahlt wird.“

F.d.R. Christian Posselt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Hanno Harnisch, Tel. 030/227-51092, Mobil 0171/643 55 24 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Jeder vierte vermutete Behandlungsfehler lässt sich bestätigen

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2018, 14:24

Ärzte Zeitung vom 05.06.2018

Für Behandlungsfehler fühlen sich in Deutschland viele Institutionen zuständig: Schlichtungsstellen der Ärztekammern, Medizinische Dienste der Krankenkassen, Versicherungen, die sich gütlich mit Patienten einigen, Rechtsanwälte und Gerichte. Wie viele Behandlungsfehler Ärzte und Pfleger in Deutschland tatsächlich machen, ist daher eine unbekannte Größe, trotz aller Statistiken. Denn am Ende entscheidet der betroffene Patient, ob er sich wegen eines vermuteten Fehlers meldet und bei wem. Ein zentrales Register für Behandlungsfehler, wie seit Jahren von Patientenvertretern gefordert, könnte den Blindflug in Bezug auf das Fehlergeschehen und mögliche Maßnahmen zur Fehlerminimierung beenden. Der Aufwand wäre sicherlich erheblich, allein schon um Doppelerfassungen zu vermeiden. Aber die Mühe wert wäre es allemal.

MDK-Gutachten
Jeder vierte vermutete Behandlungsfehler lässt sich bestätigen

Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) haben im vergangenen Jahr 3337 Behandlungsfehler festgestellt. Damit bestätigte sich knapp jeder vierte Verdachtsfall. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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DKG zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK - Kliniken betreiben gezielte Fehlervermeidung

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2018, 14:29

DKG zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK
Kliniken betreiben gezielte Fehlervermeidung


Zur heutigen Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

"Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht. Jeder Fehler, der entdeckt wird, wird aufgearbeitet und analysiert und soweit möglich Maßnahmen zur zukünftigen Fehlervermeidung umgesetzt. Beispielsweise ist es Pflicht im Krankenhaus, einen Beauftragten für das Risikomanagement zu benennen und ein Fehlermeldesystem vorzuhalten. Die Mitarbeiter können über das Fehlermeldesystem anonym und sanktionsfrei Fehler melden. Diese werden transparent gemacht, um daraus zu lernen. Die rückläufigen Fehlerzahlen zeigen dies deutlich.
Die heute vom MDK vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind. Fest steht auch: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Deshalb haben die Krankenhäuser in den letzten Jahren verstärkt Fehlervermeidungs- und Risikominimierungsstrategien entwickelt, um in systematischer Form Fehler oder Risiken der Patientenversorgung zu verhindern. Ziel dabei ist es, Fehler durch strukturierte und kontrollierte Abläufe so weit wie möglich auszuschließen. Komponenten sind dabei die Vermeidung von OP-Verwechslungen, die Nutzung von OP-Checklisten, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (M&M-Konferenzen) oder die Kennzeichnung von Kommunikationsbarrieren.
Unser Ziel ist es, damit eine sehr hohe Patientensicherheit zu gewährleisten. Und die Behandlungsfehlerstatistik bestätigt dies auch. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. Unsere Krankenhäuser haben einen hohen Sicherheitsstandard. Die Patienten können sich sicher fühlen."

Dateien
• 2018-06-05_PM DKG zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik. (docx, 60 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/86261.2 ... istik.docx
• 2018-06-05_PM DKG zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik (pdf, 60 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/86271.2 ... tistik.pdf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.06.2018
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dagmar Vohburger
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024

Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
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Behandlungsfehler - Op am falschen Bein kommt echt noch vor

Beitrag von WernerSchell » 06.06.2018, 06:01

Ärzte Zeitung vom 06.06.2018:
Behandlungsfehler
Op am falschen Bein kommt echt noch vor

Die Medizinischen Dienste und Politiker warnen vor einer hohen Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern. Tatsächlich festgestellt werden nur wenige. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler geht leicht zurück

Beitrag von WernerSchell » 06.06.2018, 06:32

RP-Online - 05.06.2018:
Untersuchung der Krankenkassen
Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler geht leicht zurück

Berlin Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr etwas weniger Behandlungsfehler in Kliniken und Arztpraxen festgestellt. Von Seiten der Ärzteschaft wurden Anfang April ähnliche Zahlen genannt.
Nach Patienten-Beschwerden wurden 13.519 Gutachten geschrieben und dabei in 3337 Fällen Fehler und Schäden bestätigt, wie der Medizinische Dienst der Kassen am Dienstag mitteilte.
Im Jahr 2016 hatte es 3564 solcher Fälle gegeben. Tatsächlich auch Ursache für Schädigungen waren Fehler nun in 2690 (Vorjahr: 2948) Fällen. Zwei Drittel aller Vorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern.
....
Quelle und weitere Informationen:
https://rp-online.de/leben/gesundheit/m ... d-23230779
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Behandlungsfehler: Meist gibt's außergerichtliche Einigung

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2018, 06:26

Ärzte Zeitung vom 28.06.2018:
Behandlungsfehler
Meist gibt's außergerichtliche Einigung

Hausärzte unterlaufen eher selten Behandlungsfehler, die zu größeren Schäden führen. Dennoch gibt es auch bei ihnen Fälle mit juristischem Nachspiel. Drei Fachanwälte, die häufig Patienten vertreten, berichten. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Vorwurf Behandlungsfehler - am besten so reagieren

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2018, 06:30

Ärzte Zeitung vom 10.07.2018:
Tipps
Vorwurf Behandlungsfehler - am besten so reagieren

Ärzte, denen ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, sollten überlegt handeln - und klassische "Fehler nach dem Fehler" vermeiden. Welche das sind, erörtert ein Medizinrechtler. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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