Behandlungsfehlerstatistik - Bundesärztekammer legte Statistik vor

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Behandlungsfehlerstatistik - Bundesärztekammer legte Statistik vor

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2018, 06:02

Behandlungsfehlerstatistik
Crusius: „Behandlungsfehlerstatistik, statt Pfuschvorwürfe gegen Ärzte“

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Berlin – „Wir Ärzte können Patienten keine Heilung versprechen, wohl aber, dass wir uns mit ganzer Kraft für ihre Heilung, für die Qualität ihrer Behandlung und damit für ihre Sicherheit einsetzen.“ Das sagte heute Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 in Berlin. Dass Ärzte diesem Versprechen gerecht werden, belegen die vielfältigen von der Ärzteschaft entwickelten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprophylaxe, Qualitätszirkel, Peer-Reviews aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie anonyme Fehlermeldesysteme gehören in medizinischen Einrichtungen längst zum Alltag. „Am wichtigsten für die Patientensicherheit ist aber, dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“, so Crusius.

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Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich

Dies gelte insbesondere in einem immer stärker von Behandlungsdruck und ökonomischen Vorgaben geprägten Gesundheitssystem. Für das Erhebungsjahr 2016 meldet das Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen. „Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, sagte Crusius. Jeder Fehler sei einer zu viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen. Dennoch gebe es für Panikmache und Pfuschvorwürfe keinen Grund. Beides schade der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur und damit der Fehlerprävention in der Medizin.

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungs-stellen im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639). Es lag in 2.213 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245). Davon wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845). Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

„Von den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen profitieren sowohl Patienten als auch Ärzte“, sagte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. In den Einrichtungen seien hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüften, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt sei oder nicht. Die Verfahren seien niedrigschwellig und für alle beteiligten Parteien unbürokratisch. Patienten müssten lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das Verfahren sei für sie kostenfrei.

Auch Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, hat gute Erfahrungen mit den Stellen gemacht. Er empfiehlt seinen Klienten das Schlichtungsverfahren nicht nur weil es für sie kostenfrei ist. Ein maßgeblicher Aspekt sei die Objektivität, mit der es betrieben werde sowie die dahinter stehende medizinische und juristische Expertise. Wenn es nach einem Schlichtungsverfahren doch vor Gericht gehe, erweise sich die medizinisch-fachliche Bewertung des Behandlungsgeschehens fast ausnahmslos als gerichtsfest.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 04.04.2018
http://www.bundesaerztekammer.de/presse ... en-aerzte/

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Ärzte Zeitung vom 05.04.2018:
Bundesärztekammer
Weniger Behandlungsfehler festgestellt

Die von den Ärztekammern erfassten Behandlungsfehler sind rückläufig. Das Risiko, durch einen Arztfehler einen Schaden zu erleiden oder zu sterben, ist äußerst gering. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

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Deutsches Ärzteblatt, 05.04.2018:
Behandlungsfehler: Schadensrisiko bleibt gering
Die Zahl ärztlicher Fehler in der Versorgung bleibt im Promillebereich: 2017 wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Lan­des­ärz­te­kam­mern anerkannt. Dies geht aus der Statistik hervor, die die Bundes­ärzte­kammer heute in Berlin vorgelegt hat.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 11.100 Fälle an die Einrichtungen der Landes­ärztekammern herangetragen, knapp 500 weniger als im Vorjahr. Nach Angaben von Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachter­kommissio­nen und Schlichtungsstellen der Bundes­ärzte­kammer, liegen die Fälle von möglichen Behandlungsfehlern darüber: Er schätzt, dass mit den Fällen, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen verfolgt sowie den anhängigen Gerichtsverfahren, es etwa 40.000 mögliche Fälle von Behandlungsfehlern in Deutschland gibt.
... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ibt-gering
Rechtsreport: Aufklärungs- und Behandlungsfehler verjähren unterschiedlich > https://www.aerzteblatt.de/archiv/19361 ... schiedlich
Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz bleiben im Promillebereich > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... llebereich
45 ärztliche Behandlungsfehler in Sachsen bestätigt > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... in-Sachsen

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Rheinische Post vom 05.04.2018
Fehlerstatistik der Ärzteschaft
Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern

Berlin . Zu spät erkannte Darmverletzungen, unerkannte Malaria: Im Medizinbetrieb werden Patienten regelmäßig Opfer von folgenschweren Fehlern. Über das genaue Ausmaß gibt es nur Schätzungen.
Mehr Patienten als nötig werden aus Expertensicht in Deutschland Opfer ärztlicher Behandlungsfehler. "Es gibt zu viele Fälle, und es gibt Instrumente dagegen, die wir anwenden können", sagte der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, Hardy Müller, ....
(weiter lesen unter) ... > http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.7493243

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die Erfordernisse, das Patientenrecht in wichtigen Punkten zu reformieren, aufmerksam. U.a. wurde in einem Grundsatzpapier 2011 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf - auf zahlreiche Aspekte aufmerksam gemacht, die dringlich einer Reform bedürfen. U.a. wurde eingefordert, ein zentrales Register für Behandlungsfehler einzurichten und Behandlungsfehler bzw. ihre Hintergründe wissenschaftlich zu untersuchen. Dies wurde seinerzeit auch in einem Neusser Pflegetreff in Anwesenheit des damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung diskutiert. Es hat zwar danach einige Patientenrechts-Reformgesetze gegeben. Aber wichtige Forderungen blieben unberücksichtigt - bis heute. Daher besteht Veranlassung, nochmals auf die bereits vorgelegten Forderungen aufmerksam zu machen - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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