Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2018, 06:04

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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund können zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gemäß § 132g Abs. 1 SGB V eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.
Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase soll den Leistungsberechtigten bezogen auf ihre individuelle Situation ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen.
Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Dabei sollen bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Bestandteil der Beratungsgespräche soll auch das Angebot zur Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein.
Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer Patientenverfügung - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über Behandlungen nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig ist.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig.
Das Nähere über die Inhalte und Anforderungen der Versorgungsplanung hat der GKV-Spitzenverband gemäß § 132g Abs. 3 SGB V gemeinsam mit den Vereinigungen der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 43 SGB XI und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII vereinbart.

Dokumente und Links
• Vereinbarung nach 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung (PDF, 349 KB) > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lanung.pdf
• Anlage 1 - Erklaerung zur Erfuellung der Anforderungen nach 14 der Vereinbarung nach 132g Abs. 3 SGB V (PDF, 67 KB) > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _SGB_V.pdf
• Anlage 2 - Leistungsnachweis über eine Beratung Beratungsprozess nach 132g Abs. 3 SGB V (PDF, 57 KB) > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _SGB_V.pdf

Quelle: GKV-Sptzenverband - 07.02.2018
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... lanung.jsp
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§ 132g SGB V siehe > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132g.html

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Mit der o.a. Vereinbarung, am 07.02.2018 vorgestellt, können nunmehr Initiativen zur Umsetzung des § 132g SGB V in Gang kommen. Es soll darum gehen, in eingehenden Beratungen den jeweiligen Patientenwillen auszuleuchten und als Blaupause für die eigentliche Patientenverfügung zu nutzen. Gleichzeitig geht es darum, valide Festlegungen für Notfallsituationen zu treffen. - Mit der Umsegtzung sollte nicht gezögert werden. Denn die zur Umsetzung erforderliche Vereinbarung sollte laut Gesetzesvorgaben bereits Ende 2016 vorliegen. - Werner Schell

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Der Neusser Pflegetreff hat sich am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) befasst und die neuen gesetzlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Dazu gibt es in diesem Forum umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017

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Siehe auch weitere Beiträge zur Palliativ- und Hospizversorgung, u.a. unter folgenden Adressen:

Aus Forum: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 77&p=98481
Zwei Filme informieren zum Modellprojekt beizeiten begleiten®,
das u.a. im Seniorenhaus "Lindenhof" in Grevenbroich durchgeführt wird:


>>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.mp4
>>> https://www.youtube.com/watch?v=Xtjton_5dAg


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Patientenautonomie am Lebensende
beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof, Grevenbroich

http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21084

>>>
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20985
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22076
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22049
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=17534
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20305
....
....
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Würde bis zuletzt! – Verbände formulieren Anregungen und Forderungen an Politik ...

Beitrag von WernerSchell » 17.05.2018, 17:11

Würde bis zuletzt! – Verbände formulieren Anregungen und Forderungen an Politik, Medizin und Gesellschaft zur Gestaltung der letzten Lebensphase

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ruft Menschen dazu auf, die Endlichkeit ihres Lebens nicht zu verdrängen und durch das Aufsetzen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht die Angehörigen nicht mit schwierigen Entscheidungen alleine zu lassen. In dem Grundsatzpapier „Würde bis zuletzt!“ erinnert sie auch an die Bedeutung von Ritualen wie Trauerfeier und Bestattung für die Hinterbliebenen. Vereine und Verbände sollten das Thema „Sterben und Tod“ als Teil ihres verbandlichen Bildungsauftrags ansehen.
Die BAGSO begrüßt den bereits 2015 beschlossenen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, mahnt aber, dies nun auch umzusetzen und zwar flächendeckend. „Sterben ist ein Teil des Lebens, das letzte Stück. Und es hängt viel davon ab, unter welchen Umständen es geschieht“, so der Vorsitzende des Dachverbands und ehemalige Bundessozialminister Franz Müntefering. Vor allem auch in Pflegeheimen brauche es qualifizierte Palliativ- und Hospizkräfte über das bisherige Maß hinaus. In dem Papier wird aber auch klargestellt, dass nur ein Teil der Sterbenden – nach Schätzungen 10 % bis 15 % – auf eine solche spezialisierte Versorgung angewiesen ist.
Schließlich: Die Diskussion über die Zulässigkeit der Hilfe zur Selbsttötung darf keinen sozialen Druck entstehen lassen, der alte und hilfebedürftige Menschen in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflusst. „Helfen und sich helfen lassen ist ein menschliches Prinzip“, heißt es in dem Papier. Die BAGSO setzt daher auf eine professionelle Palliativversorgung und menschliche Zuwendung.

Das Positionspapier finden Sie unter www.bagso.de

Kontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
Barbara Stupp, Pressereferentin
Tel.: 02 28 / 24 99 93 12
E-Mail: stupp@bagso.de

Quelle: BAGSO-Pressemitteilung 11/2018 Bonn, 17. Mai 2018
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Vorausschauende Versorgungsplanung in Palliativmedizin wichtig

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2018, 07:31

Ärzte Zeitung vom 07.06.2018:
Onkologie
Vorausschauende Versorgungsplanung in Palliativmedizin wichtig

In der letzten Phase des Lebens setzt die palliativmedizinische Leitlinie bei Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung auf die Gesprächsbegleitung. Doch sie findet noch zu selten statt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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GUTE BEGLEITUNG AM LEBENSENDE

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2019, 07:41

GUTE BEGLEITUNG AM LEBENSENDE - STELLUNGNAHME ETHIKFORUM IMEW ZUR GESUNDHEITLICHEN VERSORGUNGSPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Das Ethikforum der Gesellschafterverbände des IMEW hat eine Stellungnahme zum Thema „Gute Begleitung am Lebensende – zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen mit Behinderung“ verfasst. Diese Stellungnahme ist ab sofort als barrierefreie PDF auf der Webseite des IMEW (www.imew.de) für Sie abrufbar.

Die Stellungnahme thematisiert die besondere Situation von Menschen mit Behinderung in der letzten Lebensphase vor dem Hintergrund des Hospiz- und Palliativgesetzes.

Menschen mit Behinderung wohnen häufig in Einrichtungen der Behindertenhilfe, seien es Wohnstätten, gemeinschaftliche Wohnformen oder andere Lebensorte mit Unterstützung, die ihr Zuhause sind: Vertraute Orte, die Sicherheit und Geborgenheit geben, wie auch Raum zur Entfaltung der Persönlichkeit. Damit sind diese Orte des Lebens auch für die letzte Lebensphase von Menschen mit Behinderung zentral. Um die Begleitung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ganzheitlich und bis zum Lebensende zu ermöglichen, haben sich viele Einrichtungen in den letzten Jahren besonders mit der Gestaltung der letzten Lebensphase und Palliative Care beschäftigt und hierfür Konzepte, Vorgehensweisen und Rituale entwickelt.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das im Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Rahmenbedingungen für Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geschaffen. Das Gesetz ermöglicht es Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung einzuführen und zu gestalten sowie Netzwerke für eine gute Versorgung und Begleitung aufzubauen.

Die aktuelle Stellungnahme des Ethikforums soll insbesondere Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die überlegen, die gesundheitliche Versorgungsplanung einzuführen, und Einrichtungen, die sich bereits dafür entschieden haben, unterstützen. In der Stellungnahme werden Ziele der gesundheitlichen Versorgungsplanung dargestellt und Bedingungen für eine gute Umsetzung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe diskutiert.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und den Grenzen des Beratungsprozesses.

Quelle: Mitteilung vom 23.09.2019
IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gemeinnützigeGmbH Warschauer Str. 58A, D-10243 Berlin
fon: +49 (030) 293817-70
fax: +49 (030) 293817-80
E-Mail: info@imew.de
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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2019, 12:17

Gesundheitliche Versorgungsplanung
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/13295 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/132/1913295.pdf) der Linksfraktion. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz sei diese Leistung mit Paragraf 132g SGB V neu aufgenommen worden. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung unter anderem danach, wie oft solche Leistungen bislang in Anspruch genommen worden sind.

Quelle: Mitteilung vom 24.09.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Projekt Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2019, 16:40

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde als § 132g die neue Leistung "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" in das SGB V aufgenommen. Zur Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband am 07.02.2018 eine Vereinbarung vorgelegt. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 0&p=110551 < Der 26.
Neusser Pflegetreff am 10.5.2017 hatte sich zuvor näher mit dem Thema befasst und Handlungsanforderungen diskutiert (Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf Filmdokumentation > https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo <) - Nun hat der Rhein-Kreis Neuss im Anschluss an das bereits praktizierte Projekt "beizeiten begleiten" ein Kooperationsmodell vorgestellt und damit umfänglich die Voraussetzungen geschaffen, eine regionale Implementierung von "Behandlung im Voraus planen" (BVP) im Rhein-Kreis Neuss zu ermöglichen. Damit kann eine konsequente Stärkung der Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss gewährleistet werden. Das der konsequenten Stärkung der Patientenautonomie dienende Leuchtturmprojekt kann eine Beibehaltung einer führenden Rolle des Rhein-Kreises in der Weiterentwicklung von BVP in Deutschland sichern helfen. - Werner Schell
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Advance Care Planning: Bislang wenig gelebtes Konzept

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2019, 07:21

Deutsches Ärzteblatt vom 13.12.2019:
Advance Care Planning: Bislang wenig gelebtes Konzept
Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) untersucht in ihrer aktuellen Stellungnahme die Chancen, Risiken und Herausforderungen des Advance-Care-Planning- Konzepts in Deutschland und zeigt offene Fragen der Umsetzung auf. Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch in der letzten Lebensphase eines schwerkranken Menschen. In... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q2fqjd
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Advance Care Plannin - Kontinuierliche Beratung für mehr Autonomie am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2019, 16:39

Bundesärztekammer

Advance Care Planning
Kontinuierliche Beratung für mehr Autonomie am Lebensende
ZEKO-Stellungnahme zu Advance Care Planning - 13.12.2019


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>>> viewtopic.php?f=2&t=21084&p=98064#p98064

Berlin - Der Umgang mit nicht einwilligungsfähigen Menschen an ihrem Lebensende stellt Angehörige und Ärzte vor schwierige und belastende Entscheidungen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Entspricht der geäußerte Wunsch des Patienten seinen aktuellen Vorstellungen? Bezieht sich der niedergelegte Wille auf die konkrete Behandlungssituation? Für Klarheit kann das Konzept des Advance Care Planning (ACP) sorgen. Es setzt auf einen fortlaufenden Beratungs- und Dokumentationsprozess mit Hilfe von fachlich geschulten Gesprächsbegleitern und bezieht auch sich ändernde Behandlungspräferenzen des Patienten mit ein. Bereits im Jahr 2015 wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die Finanzierung von ACP in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verankert. Menschen in Einrichtungen des Betreuten Wohnens und in der häuslichen Umgebung sind davon nicht erfasst. Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) plädiert dafür, diese Möglichkeit der vorsorglichen Willensbekundung breit zu unterstützen. In einer heute vorgelegten Stellungnahme zeigt sie Chancen, Risiken und Herausforderungen von ACP auf.

„Wenn Menschen qualifiziert dabei unterstützt werden, sich eine Meinung über mögliche medizinische Maßnahmen an ihrem Lebensende zu bilden, profitieren davon nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Angehörige und Ärzte werden in schwierigen Entscheidungssituationen entlastet“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme. ACP stelle deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu den bewährten Möglichkeiten der vorsorglichen Willensbekundung dar.

Konkret handelt es sich bei Advance Care Planning um ein Konzept, das in den letzten 30 Jahren von den USA, Australien und Kanada ausgehend entwickelt wurde. Unter Einbindung der etablierten rechtlichen Vorsorgeinstrumente beinhaltet das Konzept einen auf die Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichteten Kommunikations- und Gesprächsprozess und bezieht die relevanten Akteure des Versorgungssystems mit ein, um die Umsetzung der erstellten Vorausverfügungen zu gewährleisten. Die Basis der Gespräche bildet die Ermittlung individueller Wertvorstellungen zum Leben, zu schwerer Krankheit und zum Sterben. Diese persönlichen Einstellungen liefern nicht nur die Grundlage für die Entscheidung über die generelle Ausrichtung einer medizinischen Behandlung, sondern auch für konkretere Therapieziele.

Die ZEKO betont in ihrer Stellungnahme aber auch die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit ACP. Bei Patienten dürfe keinesfalls der Eindruck eines faktischen Zwangs zur Vorausplanung entstehen. „Der geeignete Zeitpunkt für ein ACP-Gespräch ist sensibel zu wählen“, sagte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Vorsitzender der ZEKO. Auch müsse kritisch geprüft werden, ob im Einzelfall eine proaktive Thematisierung von ACP zu Belastungen bei Betroffenen führen kann. Möglich sei dies zum Beispiel bei neu aufgenommenen Bewohnern in einer stationären Einrichtung, die ohnehin Schwierigkeiten haben, sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden. „Umgekehrt kann es bei Menschen mit beginnender Demenz sinnvoll sein, ihnen rechtzeitig vor Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit eine noch selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen“, erläuterte Taupitz.

Auch wenn es in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl an unterschiedlich ausgestalteten Konzepten für die gesundheitliche Vorausplanung gibt, befinden sich spezifische, in die medizinische Grundversorgung integrierte ACP-Konzepte, die eine systematische Implementierung von vorausverfügten Willensbekundungen umfassen, noch in den Anfängen.

„Die ZEKO möchte mit der vorgelegten Stellungnahme eine breite und differenzierte Diskussion anstoßen, wie eine Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen mittels ACP effektiv unterstützt und möglichst breit zugänglich gemacht werden kann“, so Taupitz.


Bekanntmachung [PDF] > https://www.zentrale-ethikkommission.de ... ng_ACP.pdf
Stellungnahme "Advance Care Planning (ACP)" [PDF] > https://www.zentrale-ethikkommission.de ... me_ACP.pdf
Begleitartikel "Advance Care Planning - Bislang wenig gelebtes Konzept" [PDF] Deutsches Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 50, 13. Dezember 2019 > https://www.zentrale-ethikkommission.de ... el_ACP.pdf

Quelle:
> https://www.bundesaerztekammer.de/press ... ebensende/
> https://www.zentrale-ethikkommission.de ... -acp-2019/
Zentrale Ethikkommission
Geschäftsstelle bei der Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Postfach 12 08 64, 10598 Berlin
Tel: (030) 400456-462
Fax: (030) 400456-486
eMail: zeko@baek.de


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Siehe auch unter:
Zentrale Ethikkommission
Hilfe für mehr Autonomie am Lebensende
Ein fortlaufender Beratungs- und Dokumentationsprozess mithilfe geschulter Gesprächsbegleiter – darauf fusst das ACP-Konzept. Die Zentrale Ethikkommission bei der BÄK hat dazu nun Stellung genommen. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 432CE09F38


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Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neues Konzept zur Patientenverfügung wird im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt: „Behandlung im Voraus planen“

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2020, 15:43

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 629/2020
Datum: 26.08.2020


Neues Konzept zur Patientenverfügung wird im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt: „Behandlung im Voraus planen“

BAUM1568.jpg
BAUM1568.jpg (1.21 MiB) 11943 mal betrachtet
Bildtext: Beim Auftakt zur Umsetzung des BVP-Projekts im Technologie-Zentrum Glehn (v.l.n.r.): TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen, BVP-Koordinatorin Ulrike Groth, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Marcus Mertens, heute Leiter Kreisordnungsamt und Projektbegleiter schon seit „beizeiten begleiten“, und Kreisdirektor Dirk Brügge.
Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Behandlung im Voraus planen – kurz BVP – ist ein neues Konzept zur Realisierung wirksamer Patientenverfügungen, das im Rhein-Kreis Neuss flächendeckend zum Einsatz kommen und bundesweit beispielgebend weiterentwickelt werden soll. Dafür hat der Kreis jetzt ein fünfjähriges Förderprogramm aufgelegt. Die Umsetzung übernimmt die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG). Die wissenschaftliche Begleitung liegt beim Institut für Allgemeinmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Inzwischen gehört die Frage nach dem Vorliegen einer Verfügung oder Vollmacht in Kliniken und Pflegeheimen meist zum üblichen Aufnahmeverfahren. Studien und Umfragen bestätigen jedoch die Notwendigkeit eines wirksameren Vorausplanens. „Wir wollen durch die strukturierte Behandlungsplanung im Rahmen von BVP die Selbstbestimmung von Patienten verbessern und sie vor Über-, Unter- und Fehlversorgung schützen. Hinzu kommt eine psychische Entlastung der Angehörigen und der behandelnden Teams“, so Landrat Hans Jürgen Petrauschke.

Der Kreistag hat für die nächsten fünf Jahre Fördermittel von insgesamt rund 320 000 Euro bereitgestellt, um mit BVP konsequent die Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss zu stärken, die Schnittstellen im regionalen Gesundheitssystem zwischen Pflege, Hausärzten, Rettungsdienst, Krankenhäusern und anderen zu optimieren und mittelfristig ein System mit dauerhafter Finanzierung durch die Krankenkassen zu schaffen. Die Pflegeeinrichtungen entscheiden selbst, ob und wann sie sich an dem nach und nach entstehenden System beteiligen.

Bereits von 2008 bis 2011 und auch darüber hinaus hat der Kreis mit der Universität Düsseldorf und dort mit Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten vom Institut für Allgemeinmedizin erfolgreich in dem mit Bundesmitteln geförderten Projekt „beizeiten begleiten“ zusammengearbeitet. Nun haben in der Schmitten und die Kreisverwaltung ein Konzept erstellt, mit dem eine regionale Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ im Rhein-Kreis Neuss ermöglicht werden kann.

In der Anfangsphase wird BVP-Koordinatorin Ulrike Groth vom TZG in Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Uni Düsseldorf das Personal in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettungsdienst und niedergelassenen Arztpraxen über das neue Projekt informieren und Fortbildungen anbieten.

„Das Herzstück zur Erstellung einer aussagefähigen und den Behandlungswillen zuverlässig wiedergebenden Patientenverfügung sind intensive und qualifizierte Gespräche“, erklärt Groth. Dafür werden speziell geschulte Fachkräfte, so genannten BVP-Gesprächsbegleiter, künftig regelmäßig in die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen gehen und mit den Bewohnern über ihre Behandlungswünsche für den Fall einer schweren Erkrankung sprechen. Wenn die Bewohner dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, finden die Gespräche mit ihren Bevollmächtigten, Betreuern und anderen relevanten Personen statt. Für die Dokumentation dieser Gespräche wird die Kooperation mit den Hausärzten gesucht.

BVP – Behandlung im Voraus planen - ist ein Konzept, das sich im angelsächsischen Sprachraum als ACP – Advance Care Planning – schon seit Jahren bewährt.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

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ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
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Reanimationen in Pflegeheimen - Patientenautonomie auf Grundlage von Registerdaten fördern

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2020, 07:13

Deutsches Ärzteblatt vom 06.11.2020:

MEDIZIN: Editorial
Reanimationen in Pflegeheimen
Patientenautonomie auf Grundlage von Registerdaten fördern

Resuscitation in care homes—strengthening patient autonomy using registry data

Wird ein Notarzt ins Pflegeheim zur Reanimation eines hochbetagten Patienten gerufen, sieht er sich häufig in einer Situation, die von Unsicherheit geprägt ist. Oftmals ist der Wille des Patienten nicht bekannt und keine Patientenverfügung vorhanden. Dies stellt ihn vor besondere ethische Herausforderungen.

Unsicherheit zeigt sich auch bei den versorgenden Pflegekräften, die oft erst verzögert mit Reanimationsmaßnahmen beginnen. Dadurch wird die ohnehin schon sehr ungünstige Prognose für ein Überleben mit neurologisch gutem Outcome noch weiter verschlechtert.

Zahl der Pflegebedürftigen nimmt zu

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in Deutschland mit einer zunehmenden Anzahl von älteren multimorbiden Patienten zu rechnen, die in Pflegeeinrichtungen versorgt werden müssen. Daher besteht ein erheblicher Bedarf für ein Konzept, das eine vorausschauende gesundheitliche Versorgungsplanung im Notfall ermöglicht, um in diesen Situationen im Sinne des Patienten agieren zu können.

Ein solches Konzept, das sogenannte „Advance Care Planning“ (ACP) wurde bereits 2015 im § 132g SGB V verankert (1). Um Patienten über Chancen und Risiken einer Reanimation gezielt informieren und mit Angehörigen und Betreuern kommunizieren zu können, bedarf es jedoch belastbarer Fakten, die den Patienten – und gegebenenfalls den eingesetzten Betreuer – zur Entscheidung für oder gegen eine Reanimation in konkreten Notfallsituationen befähigen.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... dc63da7f52
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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (Advance Care Planning) - Beizeiten begleiten …

Beitrag von WernerSchell » 19.02.2021, 11:01

Zum Thema " Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (Advance Care Planning) - Beizeiten begleiten …" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.:
> viewtopic.php?f=4&t=22110#p97922
> https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 052017.pdf
> viewtopic.php?f=2&t=22530
> viewtopic.php?f=2&t=21084
> viewtopic.php?f=2&t=23873&p=116564
> viewtopic.php?f=2&t=23619&p=113094
> viewtopic.php?f=2&t=22992
Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p=205#p205
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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