Arztsuche- und Arztbewertungsportal im Internet - Streit über Datenspeicherung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Arztsuche- und Arztbewertungsportal im Internet - Streit über Datenspeicherung

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2018, 14:11

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 034/2018 vom 20.02.2018


Bundesgerichtshof zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet ( http://www.jameda.de )

Bild

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17

Die Parteien streiten um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten.

Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können. Als eigene Informationen der Beklagten werden die sogenannten "Basisdaten" eines Arztes angeboten. Zu ihnen gehören - soweit der Beklagten bekannt - akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen. Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch von Freitextkommentaren, abgegeben haben. Die Beklagte bietet den Ärzten den kostenpflichtigen Abschluss von Verträgen an, bei denen ihr Profil - anders als das Basisprofil der nichtzahlenden Ärzte - mit einem Foto und zusätzlichen Informationen versehen wird. Daneben werden beim Aufruf des Profils eines nichtzahlenden Arztes als "Anzeige" gekennzeichnet die Profilbilder unmittelbarer Konkurrenten gleicher Fachrichtung im örtlichen Umfeld mit Entfernungsangaben und Noten eingeblendet. Demgegenüber blendet die Beklagte bei Ärzten, die sich bei ihr kostenpflichtig registriert und ein "Premium-Paket" gebucht haben, keine Konkurrenten auf deren Profil ein.

Die Klägerin ist niedergelassene Dermatologin und Allergologin. Im Portal der Beklagten wird sie als Nichtzahlerin gegen ihren Willen ohne Bild mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Bei Abruf ihres Profils auf dem Portal der Beklagten erscheinen unter der Rubrik "Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung" weitere (zahlende) Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. Dargestellt wird neben der Note des jeweiligen anderen Arztes die jeweilige Distanz zwischen dessen Praxis und der Praxis der Klägerin. Die Klägerin erhielt in der Vergangenheit mehrfach Bewertungen. Sie beanstandete durch ihre früheren Prozessbevollmächtigten im Jahr 2015 insgesamt 17 abrufbare Bewertungen auf dem Portal der Beklagten. Nach deren Löschung stieg die Gesamtnote der Klägerin von 4,7 auf 1,5.

Die Klägerin verlangt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die vollständige Löschung ihres Eintrags in www.jameda.de, die Löschung ihrer auf der Internetseite www.jameda.de veröffentlichten Daten, auf Unterlassung der Veröffentlichung eines sie betreffenden Profils auf der genannten Internetseite sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Klageanträge weiter.

Die Entscheidung des Senats:

Die Revision hatte Erfolg. Der Senat hat der Klage stattgegeben.

Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies war vorliegend der Fall.

Der Senat hat mit Urteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13 (BGHZ 202, 242) für das von der Beklagten betriebene Bewertungsportal bereits im Grundsatz entschieden, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit eine Bewertung der Ärzte durch Patienten zulässig ist.

Der vorliegende Fall unterscheidet sich vom damaligen in einem entscheidenden Punkt. Mit der vorbeschriebenen, mit dem Bewertungsportal verbundenen Praxis verlässt die Beklagte ihre Stellung als "neutraler" Informationsmittler. Während sie bei den nichtzahlenden Ärzten dem ein Arztprofil aufsuchenden Internetnutzer die "Basisdaten" nebst Bewertung des betreffenden Arztes anzeigt und ihm mittels des eingeblendeten Querbalkens "Anzeige" Informationen zu örtlich konkurrierenden Ärzten bietet, lässt sie auf dem Profil ihres "Premium"-Kunden – ohne dies dort dem Internetnutzer hinreichend offenzulegen – solche über die örtliche Konkurrenz unterrichtenden werbenden Hinweise nicht zu. Nimmt sich die Beklagte aber in dieser Weise zugunsten ihres Werbeangebots in ihrer Rolle als "neutraler" Informationsmittler zurück, dann kann sie ihre auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) gestützte Rechtsposition gegenüber dem Recht der Klägerin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) auch nur mit geringerem Gewicht geltend machen. Das führt hier zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der Klägerin, so dass ihr ein "schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung" ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG) zuzubilligen ist.

Vorinstanzen:
Landgericht Köln vom 13. Juli 2016 - 28 O 7/16 -
Oberlandesgerichts Köln vom 5. Januar 2017 – 15 U 198/15 - AfP 2017, 164

Quelle: Pressemitteilung vom 20. Februar 2018
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=34
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Arztsuche- und Arztbewertungsportal im Internet - Streit über Datenspeicherung

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2018, 14:17

Urteilsverkündung zur BGH-Verhandlung vom 23.01.2018:
Ärzte können sich weiterhin nicht aus jameda löschen lassen
+++ Bundesrichter bewegen sich in der Kontinuität ihrer bisherigen Rechtsprechung
+++ BGH gibt Klage der Ärztin statt und macht Neugestaltung von Anzeigen auf jameda erforderlich
+++ jameda hat Anzeigen mit sofortiger Wirkung zur weiteren rechtmäßigen und vollständigen Listung von Ärzten entsprechend angepasst
+++ Ärzte können sich nicht aus jameda löschen lassen


München, 20.02.2018 – Der Bundesgerichtshof verkündete heute das Urteil zu einer Verhandlung vom 23.01.2018, deren Gegenstand die Klage einer Ärztin war, welche aus Deutschlands größtem Arztverzeichnis jameda (www.jameda.de) gelöscht werden wollte. Die Bundesrichter gaben der Klage statt und entschieden, dass jameda die Ärztin aus dem Portal löschen müsse. „Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigen, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit damit ein hoher Stellenwert einräumt wird. Aus demselben Grund setzt sich jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt. Patienten finden somit auf jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, sagt Dr. Florian Weiß, jameda Geschäftsführer.
Der Klage auf Löschung aus dem Arztverzeichnis vorausgegangen waren kritische Bewertungen, welche die Kölner Dermatologin auf jameda von Patienten erhalten hatte. jameda war dem Löschantrag der Ärztin mit Verweis auf das BGH-Urteil von 2014 (Az. VI ZR 358/13) nicht nachgekommen.
Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können.
Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für „Geprüften Datenschutz und Datensicherheit“ zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.02.2018
Pressekontakt:
jameda GmbH
Kathrin Kirchler
Senior PR & Marketing Manager
Tel.: 089 / 2000 185 60

Mail: presse@jameda.de
www.jameda.de
www.facebook.com/jameda.de
www.twitter.com/jameda_de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Arztbewertungen im Streit

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2018, 14:23

Ärzte Zeitung vom 20.02.2018:
Arztbewertungen
jameda muss Arztprofil löschen - Das ist die Urteilsbegründung

Urteil des Bundesgerichtshofs zum Arzt-Bewertungsportal jameda: Das Profil einer Ärztin muss gelöscht werden - die Richter schränken ihr Urteil allerdings ein. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

jameda - BGH schränkt Privileg der Arztbewertungsportale ein

Beitrag von WernerSchell » 21.02.2018, 06:58

Ärzte Zeitung vom 21.02.2018:
jameda
BGH schränkt Privileg der Arztbewertungsportale ein

Darf ein Arztbewertungsportal eine Praxis ungefragt listen? Ja, aber kein Arzt muss sich Werbung konkurrierender Praxen im direkten Bewertungsumfeld gefallen lassen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr

Deutsches Ärzteblatt 20.02.2018:
Bewertungsportal Jameda muss Daten klagender Ärztin löschen
Karlsruhe – Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Dermatologin aus Köln komplett aus seinem Verzeichnis löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: VI ZR 30/17). Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es durch sein Geschäftsmodell die Mediziner begünstige, die sich dort Werbeplatz kaufen, urteilte das Gericht.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... n-loeschen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Jameda: Ärzten die Wahl lassen

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2018, 14:55

Jameda: Ärzten die Wahl lassen
Mediziner müssen selbst entscheiden dürfen, ob sie sich im Internet bewerten lassen wollen. Ein Kommentar der Frankfurter Rundschau.
Quelle: Frankfurter Rundschau
http://www.fr.de/wirtschaft/jameda-aerz ... -a-1452396
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Gekaufte Arztbewertungen: Erneut juristischer Erfolg gegen manipulierende Ärzte

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2018, 10:56

Gekaufte Arztbewertungen:
Erneut juristischer Erfolg gegen manipulierende Ärzte


+++ Erfolgreiche Abmahnung gegen Ärzte, die gekaufte Bewertungen auf jameda platzieren wollten
+++ Gekaufte Arztbewertungen stellen wettbewerbswidrige Einflussnahme auf die Arztwahl dar
+++ jameda geht regelmäßig rechtlich gegen Manipulationsversuche jeglicher Art vor


München, 17.07.2018 - Ein weiterer Erfolg gegen gekaufte Arztbewertungen: jameda, Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, ist einmal mehr erfolgreich gegen mehrere Ärzte vorgegangen, die ihre Bewertungen manipulieren wollten. Die Ärzte hatten einen Anbieter gekaufter Online-Bewertungen beauftragt, positive Erfahrungsberichte auf jameda zu platzieren. Die Manipulationsversuche wurden von der jameda Qualitätssicherung identifiziert und die Ärzte - darunter zahlende jameda Kunden - abgemahnt. Eine von den Ärzten unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt nun sicher, dass diese weitere Manipulationsversuche in Zukunft unterlassen. Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: "Agenturen, die Ärzten manipulierte Bewertungen anbieten, und Ärzte, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, handeln wettbewerbswidrig. Zudem führen sie Patienten auf der Suche nach dem passenden Arzt bewusst in die Irre. Um dies zu verhindern, gehen wir rigoros gegen Anbieter und Käufer vor und löschen die entsprechenden Arztbewertungen umgehend. Es freut mich sehr, dass sich unsere aufwendige Qualitätssicherung einmal mehr bewährt hat und wir Manipulationsversuche erneut verhindert haben."

Null Toleranz bei Manipulationsversuchen

Zur Sicherstellung authentischer Arztempfehlungen hat jameda eine branchenweit einzigartige Qualitätssicherung implementiert, die sich tagtäglich für authentische Bewertungen einsetzt. Laut den jameda Nutzungsbedingungen sind gekaufte Bewertungen strikt untersagt und werden von einem selbstlernenden Prüfalgorithmus zuverlässig herausgefiltert.
Gekaufte Arztbewertungen stellen eine wettbewerbswidrige Einflussnahme auf die Arztwahl dar, gegen die jameda regelmäßig rechtliche Schritte einleitet. So darf beispielsweise die Firma "Five Star Marketing UG" nach einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht München I keine jameda Bewertungen mehr anbieten.[1]

Weitere Informationen zur jameda Qualitätssicherung: https://www.jameda.de/qualitaetssicherung/

Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können.

Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2018
Pressekontakt: jameda GmbH
Anne Schallhammer
PR & Marketing Manager
Tel.: 089 / 2000 185 68
Mail: presse@jameda.de

www.jameda.de
www.facebook.com/jameda.de
www.twitter.com/jameda_de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Weiterhin vollständige Arztlisten auf jameda

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2019, 18:31

Das Oberlandesgericht Köln entschied heute, 14.11.2019, über zwei Fälle, in denen ein Zahnarzt und eine Zahnärztin aus Deutschlands größtem Arzt-Patienten-Portal jameda (www.jameda.de) gelöscht werden wollten. Die zwei Zahnärzte begründeten die Klage mit dem Angebot von jameda gegenüber zahlenden Ärzten, sich ihren Patienten ausführlicher zu präsentieren. Einen Einfluss auf die Bewertung oder das Ranking der Ärzte hat dieses Angebot nicht. Zwar folgte das Gericht der Argumentation der Zahnärzte in einigen Punkten, bestätigte aber grundsätzlich das Recht von jameda, weiterhin alle Ärzte auf dem Portal zu listen.
Weitere Informationen finden Sie in beigefügter Pressemitteilung. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne unter 089 2000 185 68 zur Verfügung.
Anne Schallhammer

Anhang:
Pressemitteilung vom 14.11.2019

*****************************************************
Vorläufige Stellungnahme zum Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019:
OLG Köln: Weiterhin vollständige Arztlisten auf jameda


- Oberlandesgericht Köln bestätigt vollständige Arztlistung auf jameda unter der Voraussetzung der Neugestaltung einiger Darstellungsformen
- Urteil bezieht sich auf eine veraltete Gestaltung des Internetauftritts von jameda und berücksichtigt nicht die regelmäßigen Anpassungen der Website. Ärzte können sich weiterhin nicht aus jameda löschen lassen
- Vollständige Arztlisten sind essentiell für informierte Arztsuche der Patienten

München, 14.11.2019 - Das Oberlandesgericht Köln entschied heute über zwei Fälle, in denen ein Zahnarzt und eine Zahnärztin aus Deutschlands größtem Arzt-Patienten-Portal jameda (www.jameda.de) gelöscht werden wollten. Die zwei Zahnärzte begründeten die Klage mit dem Angebot von jameda gegenüber zahlenden Ärzten, sich ihren Patienten ausführlicher zu präsentieren. Einen Einfluss auf die Bewertung oder das Ranking der Ärzte hat dieses Angebot nicht. Zwar folgte das Gericht der Argumentation der Zahnärzte in einigen Punkten, bestätigte aber grundsätzlich das Recht von jameda, weiterhin alle Ärzte auf dem Portal zu listen.

Bedingungen für die vollständige Arztlistung sind zum einen die für den Nutzer noch transparentere Vermittlung der Unterschiede in der Darstellung von Kunden und anderen gelisteten Ärzten und zum anderen das Unterlassen von Verweisen auf Premium-Kunden von den Profilen nicht zahlender Ärzte. Dabei bezieht sich das Urteil auf eine alte Version des Internetauftritts von jameda. Da jameda das Layout der Website in regelmäßigen Abständen überarbeitet, wurden bereits Anpassungen vorgenommen, die für mehr Transparenz sorgen und somit der Kritik des OLG die Grundlage entziehen.
Mit den bereits umgesetzten Anpassungen hat jameda weiterhin das Recht alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland zu listen, um Patienten Orientierung bei der Arztsuche zu geben. Explizit stellt das OLG Köln in seiner Pressemitteilung klar, dass jameda Ärzten weiterhin die Möglichkeit bieten darf, Patienten auf Premium-Profilen ausführlicher über ihre Praxis zu informieren.

"Wir begrüßen, dass die Richter unser Angebot an Premium-Kunden, sich ausführlich auf jameda zu präsentieren, in Kombination mit vollständigen Arztlisten bestätigen. Gleichzeitig sehen wir in diesem Urteil aber auch den Auftrag an uns, in Zukunft noch klarer über unsere Arbeitsweise, Ziele und Angebote zu kommunizieren. Es ist niemals unser Anliegen, Patienten oder Ärzte über unsere Angebote im Unklaren zu lassen. Vielmehr ist es unser Ziel, Patienten wie Ärzten auf Basis digitaler Angebote die Kommunikation sowie den Alltag zu erleichtern. Dies kann nur in einem partnerschaftlichen Miteinander gelingen, für das wir uns in Zukunft noch stärker einsetzen werden", sagt Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda.

Vollständige Arztlisten sind die Grundlage für eine freie Arztwahl und für Transparenz über ärztliche Qualität

Jeden Monat suchen mehr als 6 Mio. Patienten auf jameda nach einem passenden Arzt - und Ärzte finden auf jameda die passenden Patienten. Es ist im Interesse der Patienten, auf Arztportalen einen vollständigen Überblick über alle für ihr Anliegen in Frage kommenden Ärzte zu erhalten. Nur so kann Transparenz über die ärztliche Versorgungsqualität im niedergelassenen Bereich gelingen, die den Patienten eine freie und gut informierte Wahl des passenden Arztes erlauben. Wichtig ist dafür natürlich auch, dass Patienten alle zu ihrer Anfrage passenden Ärzte angezeigt bekommen und die wichtigsten Informationen zu diesen finden - unabhängig davon, ob diese Ärzte Kunden des Arztportals sind. Diese Anforderung ist bei jameda ohne Einschränkung gewährleistet.

Könnten Ärzte sich aus den Portalen austragen, in denen sie nicht gelistet sein wollen, wäre das System deutlich anfälliger für Manipulationen. Schließlich hätten die bewerteten Ärzte mit ihrer potenziellen Auslistung immer ein Druckmittel gegen eine negative Bewertung in der Hand. In Folge würden sich Ärzte die Portale aussuchen, die ihnen positive Bewertungen garantieren. Für Patienten bedeutet so eine Konstellation das Ende jeder Möglichkeit, Transparenz über die Qualität eines Arztes zu erlangen.

Reihenfolge der jameda Arztlisten ist unabhängig von Kundenstatus der Ärzte

Die jameda Arztlisten und ihre Reihenfolge generieren sich ausschließlich aus vom Kundenstatus unabhängigen Faktoren. Ferner finden Patienten zu allen Ärzten die notwendigen Informationen zu deren Kontaktdaten, Fachrichtungen und Weiterbildungen. Darüber hinaus haben alle Ärzte (unabhängig vom Kundenstatus) die Möglichkeit, Informationen zu ihren Spezialisierungen auf jameda zu veröffentlichen, die Patienten wichtige Informationen für ihre Arztentscheidung liefern.

Über diese für die Arztwahl zentralen Basisinformationen hinaus bietet jameda Ärzten gegen die Zahlung eines Entgeltes an, weitere Informationen in Form von Texten und Bildern zu hinterlegen, Termine online an ihre Patienten zu vergeben oder Patienten via Videosprechstunde zu betreuen. Dies ist ein Angebot an Ärzte, ihre Patienten ausführlicher zu informieren bzw. an Patienten, weiterführende Informationen zu lesen, wenn sie diese für ihre Arztwahl als hilfreich ansehen. Mit diesem für Ärzte kostenpflichtigen Angebot geht jedoch niemals eine Bevorzugung bei der Zusammenstellung der Ranglisten oder im Umgang mit deren Bewertungen einher.

Aktenzeichen: 15 U 89/19 und 15 U 126/19

Über die jameda GmbH:
Patient und Arzt auf digitalem Wege einfach, schnell und passgenau zu verbinden, ist das Ziel von jameda. Dazu bietet jameda Angebote für den digitalen Arzt-Patienten-Kontakt - von der Suche nach dem passenden Arzt, über die Online-Terminvereinbarung bis hin zum virtuellen Arztbesuch per Videosprechstunde. Mehr als 6 Mio. Patienten nutzen diese Services jeden Monat. Damit ist jameda Deutschlands größtes Arzt-Patienten-Portal.
Bei der Arztsuche helfen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie umfangreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin - für einen persönlichen Arztbesuch in der Praxis oder eine Videosprechstunde - ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Zudem können sie ihr Terminmanagement mit dem jameda Terminkalender optimieren und ihren Patienten eine Online-Terminbuchung ermöglichen - auch für Videosprechstunden. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.

Pressekontakt:
jameda GmbH
Anne Schallhammer
Senior PR & Marketing Manager
Tel.: 089 / 2000 185 68
Mail: presse@jameda.de
www.jameda.de

+++
Deutsches Ärzteblatt vom 14.11.2019:
Jameda muss Profile von zwei Ärzten löschen
Köln – Zwei Kölner Zahnärzte haben das Arzt-Bewertungsportal Jameda erfolgreich auf die Löschung ihrer Profile verklagt. Die ohne Einverständnis der Betroffenen angelegten Bewertungsseiten seien in der bisherigen Form unzulässig, entschied das... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q0z1nb
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt