Strafverfahren gegen einen Arzt in Sachen Sterbehilfe/Patientenverfügung/Tötung auf Verlangen ...
Verfasst: 15.02.2018, 07:24
Zum Berliner Strafverfahren gegen einen Arzt in Sachen Sterbehilfe/Patientenverfügung/Tötung auf Verlangen berichtete die Berliner Zeitung am 11.02.2018:

Prozess in Berlin Anja D. wollte sterben, ihr Hausarzt half ihr dabei
Berlin - Um 12.32 Uhr verschickt Anja D. ihr letztes Lebenszeichen. „Danke dir, alles geschluckt“, schreibt sie ihrem Hausarzt, bei dem sie seit dreizehn Jahren in Behandlung ist, in einer Telefonnachricht. Eineinhalb Stunden später öffnet der Mediziner Christoph T. die Tür zur Wohnung von Anja D. in Berlin-Zehlendorf. Seine Patientin hatte ihm für diesen Fall ihren Schlüssel überlassen.
Der Arzt hatte mit der SMS gerechnet, sie war vereinbart. Er findet die Frau in ihrem Bett in tiefer Bewusstlosigkeit. Auf dem Nachttisch liegen neben leeren Tablettenschachteln drei Abschiedsbriefe: einer an die Mutter, einer an den Sohn, einer an die Freundin. Anja D. schluckte 90 bis 150 Tabletten eines starken Schlafmittels mit dem Wirkstoff Phenobarbital. Das Medikament ist rezeptpflichtig.
Der Wunsch der Verstorbenen
… (weiter lesen unter) … https://www.berliner-zeitung.de/29664108
Das Urteil wird für den 8.3.2018 erwartet.

Prozess in Berlin Anja D. wollte sterben, ihr Hausarzt half ihr dabei
Berlin - Um 12.32 Uhr verschickt Anja D. ihr letztes Lebenszeichen. „Danke dir, alles geschluckt“, schreibt sie ihrem Hausarzt, bei dem sie seit dreizehn Jahren in Behandlung ist, in einer Telefonnachricht. Eineinhalb Stunden später öffnet der Mediziner Christoph T. die Tür zur Wohnung von Anja D. in Berlin-Zehlendorf. Seine Patientin hatte ihm für diesen Fall ihren Schlüssel überlassen.
Der Arzt hatte mit der SMS gerechnet, sie war vereinbart. Er findet die Frau in ihrem Bett in tiefer Bewusstlosigkeit. Auf dem Nachttisch liegen neben leeren Tablettenschachteln drei Abschiedsbriefe: einer an die Mutter, einer an den Sohn, einer an die Freundin. Anja D. schluckte 90 bis 150 Tabletten eines starken Schlafmittels mit dem Wirkstoff Phenobarbital. Das Medikament ist rezeptpflichtig.
Der Wunsch der Verstorbenen
… (weiter lesen unter) … https://www.berliner-zeitung.de/29664108
Das Urteil wird für den 8.3.2018 erwartet.