Strafverfahren gegen einen Arzt in Sachen Sterbehilfe/Patientenverfügung/Tötung auf Verlangen ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Strafverfahren gegen einen Arzt in Sachen Sterbehilfe/Patientenverfügung/Tötung auf Verlangen ...

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2018, 07:24

Zum Berliner Strafverfahren gegen einen Arzt in Sachen Sterbehilfe/Patientenverfügung/Tötung auf Verlangen berichtete die Berliner Zeitung am 11.02.2018:

Bild

Prozess in Berlin Anja D. wollte sterben, ihr Hausarzt half ihr dabei

Berlin - Um 12.32 Uhr verschickt Anja D. ihr letztes Lebenszeichen. „Danke dir, alles geschluckt“, schreibt sie ihrem Hausarzt, bei dem sie seit dreizehn Jahren in Behandlung ist, in einer Telefonnachricht. Eineinhalb Stunden später öffnet der Mediziner Christoph T. die Tür zur Wohnung von Anja D. in Berlin-Zehlendorf. Seine Patientin hatte ihm für diesen Fall ihren Schlüssel überlassen.
Der Arzt hatte mit der SMS gerechnet, sie war vereinbart. Er findet die Frau in ihrem Bett in tiefer Bewusstlosigkeit. Auf dem Nachttisch liegen neben leeren Tablettenschachteln drei Abschiedsbriefe: einer an die Mutter, einer an den Sohn, einer an die Freundin. Anja D. schluckte 90 bis 150 Tabletten eines starken Schlafmittels mit dem Wirkstoff Phenobarbital. Das Medikament ist rezeptpflichtig.

Der Wunsch der Verstorbenen
… (weiter lesen unter) … https://www.berliner-zeitung.de/29664108

Das Urteil wird für den 8.3.2018 erwartet.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Freispruch für Arzt wegen Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2018, 06:09

Aus Forum:
posting.php?mode=edit&f=2&p=102785

Ärzte Zeitung, 09.03.2018
Berlin
Freispruch für Arzt wegen Sterbehilfe
Ein Berliner Hausarzt hatte einer Patientin beim Sterben nicht nur geholfen, sondern sie dabei auch drei Tage lang begleitet. Der Vorwurf der Anklage: Tötung auf Verlangen. Jetzt sprachen Richter ihn frei. Begründung: "Der Wille zum Sterben ist zu respektieren".
Von Julia Frisch
BERLIN. "Juchhu" rief ein Zuschauer, einige zaghafte Klatscher waren zu hören, als die Vorsitzende Richterin der 2. Strafkammer des Landgerichts Berlin am Donnerstag mittag das Urteil verkündete: Freispruch für Dr. Christoph T., der 29 Jahre im Süden der Stadt als Hausarzt praktizierte und jetzt im Ruhestand ist.

Der heute 68-jährige Arzt verschaffte seiner Patientin über Privatrezepte größere Mengen Phenobarbital. Am 16. Februar 2013 nahm sie wohl die drei- bis vierfache Menge einer letalen Dosis ein und schrieb T. eine SMS, in der sie mitteilte, die Tabletten genommen zu haben.
Angeklagter überwachte Patientin
Vereinbarungsgemäß schaute Christoph T. in der Folgezeit immer wieder nach seiner Patientin, die bewusstlos im Bett lag. Den Wohnungsschlüssel hatte er vorher von der 44-Jährigen bekommen. Drei Tage zog sich das Sterben hin, am Morgen des 19. Februar 2013 stellte T. den Tod der Frau fest.
...
Landgericht Berlin
Az. 502 KLS 1/17

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... -frei.html

+++
Ärzte Zeitung vom 14.03.2018:
Gesetzeslage zur Sterbehilfe
Gefahr oder Panikmache?

Das aktuelle Urteil zur Sterbehilfe befeuert wieder Diskussionen um den Paragrafen 217 StGB. Einige halten den Paragrafen für brandgefährlich für Palliativmediziner, andere wiederum sind der Ansicht, die Probleme würden nur hochgespielt.

+++
Siehe zum Thema § 127 StGB auch weitere Beiträge im hiesigen Forum >
Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...
viewtopic.php?f=2&t=20596

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat verdeutlicht, dass es grundsätzlich zum Lebensschutz keine Alternative gibt. Aber die frei verantwortete Selbsttötung aus eng begrenzten Gründen hätte bezüglich einer ärztlichen Unterstützung strafbar gestellt werden müssen (Hintze-Modell). - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag in der VHS am 09.04.2018

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2018, 06:09

"Sterben verboten?" … Nach einer kurzen Fallschilderung informiert Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Pflege-Selbsthilfeakteur, im WDR-Studio von "Westpol" (vom 23.06.2008, 30,26 Minuten) über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und beantwortet Fragen des Publikums zu der Gestaltung bzw. Rechtswirksamkeit von vorsorglichen Verfügungen. Die Ausführungen stimmen im Wesentlichen mit der aktuellen Rechtslage überein (vgl. u.a. §§ 1901a und 1901b BGB). Der Beitrag ist anschaubar bei Youtube unter folgender Adresse: > https://www.youtube.com/watch?v=5PMF7wIfPSc - Der Film beschreibt das aktuell, was im Vortrag am 09.04.2018 (17.30 - 19.00 Uhr, VHS Neuss) zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" vorgetragen wird: > viewtopic.php?f=7&t=22450
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt