Gutachterkommission - unabhängige Gutachter zwingend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Gutachterkommission - unabhängige Gutachter zwingend

Beitrag von Una 2000 » 27.11.2017, 21:33

Gutachterkommission - unabhängige Gutachter zwingend

Viele Ärzte und Professoren arbeiten in Krankenhäusern.
Einige von Ihnen arbeiten für die Berufsgenossenschaften oder als Sachverständige für die Gerichte, noch zusätzlich als Gutachter.

Wie in diesem Fall, arbeitet ein ärztlicher Direktor eines Krankenhauses zusätzlich bei der Gutachter - Kommission für Behandlungsfehler.
Genau in diesem Krankenhaus sind einige Behandlungsfehler begangen worden.

Jetzt stellt sich doch ein jeder die Frage, wie ist das vereinbar.

Man muß sich vorstellen, der Patient geht über Jahre einen steinigen Weg, den Behandlungsfehler zu beweisen. Heißt, die Kausalität der fehlerhaften Behandlung und seinen schwerwiegenden Folgeleiden vor Gericht zu beweisen.

Später nach Recherche im Internet festzustellen, das der ärztliche Direktor dieses Krankenhauses, möglicherweise starken Einfluss auf den Vorfall: Behandlungsfehler genommen hat. Wieviel Behandlungsfehler sind durch Ihn vor Gericht, als nicht gegeben abgewiesen worden. Wieviel im Beruf stehende Menschen, die grob fehlerhaft behandelt wurden, sind nicht zu Ihrem Recht gekommen. Er ist auch Gutachter für die Berufsgenossenschaft. Die Nähe zu seinen Kollegen ist doch sehr groß. Befangenheit zu beweisen ist schwer.

Der Gesetzgeber sollte dort Klarheit und Transparenz schaffen. Sicherlich kann man einem ärztlichen Direktor seine Nebenjobs nicht verbieten. Im Fall von Feststellungen, zu einem Behandlungsfehler, darf es nicht ein Behandlungsfehler sein, der in dem selben Krankenhaus von einem seiner Kollegen begangen wurde.

Sie muss schlichtweg "Unabhängig sein und bleiben"

WernerSchell
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Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2017, 08:10

Es macht großen Sinn zu prüfen, ob nicht statt einer Gutachter- oder Schlichtungsstelle die zuständige Krankenkasse eingeschaltet und um Überprüfung eines Behandlungs- oder Pflegefehlers gebeten wird. Insoweit wird auf § 66 SGB V aufmerksam gemacht:

§ 66 SGB V Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
>>> http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/66.html
Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen. Die Unterstützung der Krankenkassen nach Satz 1 kann insbesondere die Prüfung der von den Versicherten vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, mit Einwilligung der Versicherten die Anforderung weiterer Unterlagen bei den Leistungserbringern, die Veranlassung einer sozialmedizinischen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 3 Nummer 4 sowie eine abschließende Gesamtbewertung aller vorliegenden Unterlagen umfassen. Die auf Grundlage der Einwilligung des Versicherten bei den Leistungserbringern erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Versicherten bei Behandlungsfehlern verwendet werden.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Una 2000
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Gutachterkommission - unabhängige Gutachter zwingend

Beitrag von Una 2000 » 29.11.2017, 09:04

Krankenkassen unterstützen den Versicherten, das ist richtig.
Häufig wird nur nach Aktenlage entschieden oder unterstützt. Das ist ein großes Problem....

Was ist ein Arztbrief wert?
Ist es ein Dokument, das bei einem gerichtlichen Verfahren eine Bewertung findet? Oder einfach nur ein subjektives Anschreiben oder eine Stellungnahme von Meinungen der Ärzte in ihren Arztbriefen.

Was ist eine Patientenakte wert. Man hört sehr oft von Manipulationen der Patientenakten. Jeder Patient hat das Recht seine Patientenakte einzusehen oder in Kopie anzufordern. Kann der Patient bei seinem Studium in seiner Patientenakte hundertprozent davon ausgehen, das Sie vollständig ist!

Im digitalen Zeitalter, ist die Patientenakte zum Teil abgespeichert, zum Teil noch in Papierform geführt.
Manipulationen sind da durchaus keine Seltenheit.

Daher ist die Unterstützung der Krankenkasse zum einen ein Segen für geschädigte Patienten (Versicherten), zum anderen kann es genau das Gegenteil sein.
Kann das richtig sein?
Sollte nicht ein Orthopäde die fehlerhaft eingesetzte Hüfte untersuchen? Sollte nicht ein Phlebologe oder ein Gefäßchirurg die Operationen mit Implantaten in den unteren Extremitäten, Aorta beurteilen?

Das nach Aktenlage entschieden wird, sollte kritisch gesehen werden. Die körperlichen Untersuchungen durch den MDS und MDK sind häufig nicht nach Fachdisziplin. D.h., Ein Internist vom MDS untersucht einen Versicherten, dem man eine fehlerhafte künstliche Hüfte eingesetzt hat.

Ein Facharzt für Ernährungsmedizin und Sportmedizin, untersucht und beurteilt einen Versicherten mit mehrfachen Bypassoperationen der unteren Extremitäten.....

WernerSchell
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Behandlungsfehler - Trend zu mehr Vorwürfen hält an

Beitrag von WernerSchell » 09.03.2018, 07:31

Am 09.03.2017 bei Facebook gepostet:
Behandlungs- und Pflegefehler passieren jeden Tag. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt eine Zahl von 40.000 - 170.000 Behandlungsfehlern pro Jahr, das Aktionsbündnis Patientensicherheit geht sogar von deutlich höheren Zahlen aus. Der Ratgeber "Ihr Recht bei Ärztepfusch" zeigt auf, wie man erfolgreich bei Behandlungs- und Pflegefehlern vorgehen kann. >>> viewtopic.php?f=2&t=22366&p=101548#p101548
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2018, 07:07

Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern - die aktuelle Statistik der Bundesärztekammer informiert: > viewtopic.php?f=2&t=22584 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die Erfordernisse, das Patientenrecht in wichtigen Punkten zu reformieren, aufmerksam. U.a. wurde in einem Grundsatzpapier 2011 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf - auf zahlreiche Aspekte aufmerksam gemacht, die dringlich einer Reform bedürfen. U.a. wurde eingefordert, ein zentrales Register für Behandlungsfehler einzurichten und Behandlungsfehler bzw. ihre Hintergründe wissenschaftlich zu untersuchen. Dies wurde seinerzeit auch in einem Neusser Pflegetreff in Anwesenheit des damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung diskutiert. Es hat zwar danach einige Patientenrechts-Reformgesetze gegeben. Aber wichtige Forderungen blieben unberücksichtigt - bis heute. Daher besteht Veranlassung, nochmals auf die bereits vorgelegten Forderungen aufmerksam zu machen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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